Herunterladen Teilen
Selektive Grafiken

Kalte Progression schlägt bei höheren Einkommen zu

Seit 2023 werden die Tarifgrenzen der Einkommenssteuer automatisch um zwei Drittel der Inflation angehoben, das verbleibende Drittel lag im Ermessen der Regierung. Dieses Drittel wurde in den Jahren 2023 und 2024 gezielt in die unteren beiden Tarifstufen gesteckt. Das hat zur Folge, dass die Lücke zu einer vollen Inflationsabgeltung mit dem Einkommen wächst: Während bei der niedrigsten Stufe nur 322 Euro fehlen, sind es bei der Steuerstufe bis 50 % bereits 8.684 Euro. Seit 2026 ist die Drittel-Regelung bis 2029 ausgesetzt, es gilt nur noch die reine Zwei-Drittel-Automatik. Ab dem 1. Jänner 2027 werden die Tarifgrenzen bei einer zugrundegelegten Inflationsrate von 3,4 % um 2,27 % angehoben. Unverändert bleibt die Grenze zum 55-%-Spitzensteuersatz bei 1 Mio. Euro: Sie ist von der Indexierung komplett ausgenommen und seit der Reform 2016 nominell unverändert. Wäre sie ab 2023 ebenfalls voll inflationsangepasst worden, läge sie heute bei rund 1,29 Mio. Euro.

Quellen: BMF, Statistik Austria, BGBl. II