Die Pro-Kopf-Beiträge Einheimischer zum Staatshaushalt sind für den Großteil des Erwerbslebens höher als jene von EU-Zuwanderern und deutlich höher als jene von Zuwanderern aus Drittländern. Während Einheimische auf einen Spitzenwert des Netto-Fiskalbeitrags von 17.821 Euro kommen, beträgt dieser bei EU-Zuwanderern 14.711 Euro und bei Zuwanderern aus Drittländern nur 6.610 Euro. Dies geht vor allem auf höhere Einkommen sowie eine stärkere Arbeitsmarktintegration von Einheimischen und EU-Zuwanderern zurück.
Quelle: Europäische Kommission