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Österreich einziges Land ohne Begünstigung beim Wertpapiersparen

Die aktuelle Debatte über eine Behaltefrist rückt die steuerliche Sonderstellung Österreichs im europäischen Vergleich in den Fokus. Kursgewinne und Dividenden werden hierzulande mit 27,5 % KESt besteuert, ohne Freibetrag und ohne Behaltefrist; bis 2011 galt noch eine einjährige Frist. In 21 der 30 verglichenen Länder greifen Behaltefristen wie in Tschechien nach drei Jahren oder begünstigte Depots wie das schwedische ISK-Konto. Fünf Länder, darunter die Schweiz und die Niederlande, besteuern Kursgewinne grundsätzlich gar nicht. Belgien hat mit Jahresbeginn erstmals eine Kapitalertragsteuer eingeführt und sieht dabei einen Freibetrag von 10.000 Euro vor.

Quelle: BMF via Kurier