Ab 1. Jänner 2027 steigt der Körperschaftsteuersatz für Gewinne über 1 Mio. Euro auf 24,0 % (bisher 23,0 %). Der erhöhte Satz gilt dabei nur für den übersteigenden Betrag. Damit rückt Österreich im EU-Vergleich der kombinierten gesetzlichen Steuersätze auf Rang 9 vor (EU-27-Durchschnitt: 21,6 %). Betroffen sind vor allem größere Kapitalgesellschaften. Im Jahr 2020 erzielten 3,0 % aller veranlagten Unternehmen ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 1 Mio. Euro – diese trugen jedoch 73,5 % des gesamten KÖSt-Aufkommens.
Quellen: Tax Foundation, Pressekonferenz im ORF, Körperschaftsteuerstatistik 2020