Gesetzlich ist die jährliche Pensionsanpassung an den Verbraucherpreisindex gebunden. Tatsächlich wurden die Anpassungen 2018 bis 2026 regelmäßig gestaffelt vorgenommen: Niedrige Pensionen wurden stärker angehoben als der Richtwert vorsieht, hohe schwächer. Kumuliert liegt die Ausgleichszulage (gesetzliche Mindestpension) um 11,1 Prozentpunkte über dem Richtwert, mittlere Pensionen um rund 3 Prozentpunkte. Pensionen im oberen Bereich wurden unter dem Richtwert angepasst. Solche Staffelungen können das Äquivalenzprinzip der Pensionsversicherung unter Druck setzen. Dieses sieht vor, dass höhere Beiträge zu proportional höheren Pensionen führen.
Quelle: Eco Austria