Im Sog der neu entfachten Debatte um ein höheres Pensionsantrittsalter lässt sich nach der gestern veröffentlichten Juli-Inflation erstmals der rechnerische Anpassungswert für 2027 bestimmen; dieser liegt bei rund 3,36 % (geringere Abweichungen zur offiziellen Verlautbarung des Ministeriums sind möglich). Die im Budgetbegleitgesetz 2027/28 beschlossene Anpassung fällt mit 2,95 % (bzw. 3,3 % bei der Ausgleichszulage) jedoch niedriger aus. Die Regierung rechnet durch den Abschluss unter dem vollen Anpassungswert mit Einsparungen von rund 280 Mio. Euro. Für Pensionen über 6.930 Euro gilt statt eines Prozentsatzes der Fixbetrag von 204,44 Euro, der bei höheren Einkommen prozentual immer kleiner wird. Bei Pensionen über 12.000 Euro sinkt der Anpassungseffekt sogar unter 1,7 % ab. Kritiker sehen darin eine Belastung des Versicherungsprinzips: Wer über Jahrzehnte überdurchschnittlich hohe Beiträge eingezahlt hat, wurde bereits in den vergangenen Anpassungsjahren regelmäßig relativ schlechter gestellt.
Quellen: Sozialministerium, Statistik Austria