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Was die Anhebung des Frauenpensionsalters bringt

Zum 1.1.2026 wird das Frauenpensionsalter wieder um ein halbes Jahr angehoben. Für Frauen, die im 1. Halbjahr 1965 geboren sind, beträgt das Regelpensionsalter damit 61,5 Jahre. Seit dem 1. Anstieg des Frauenpensionsalters zum 1.1.2024 hat sich die Zahl der unselbstständig beschäftigten Frauen im Alter von 60 bis 64 Jahren fast verdoppelt – von rund 39.000 auf 78.000. Die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe nahm von 1.318 auf 6.339 Personen zu. Bis 2033 wird das Pensionsalter für Frauen auf 65 Jahre angehoben. Außerdem steigt ab heuer das Antrittsalter zur Korridorpension von 62 auf 63 – quartalsweise um je 2 Monate. Betroffen sind Personen, die ab 1964 geboren sind. Wer im 1. Quartal 1964 geboren ist, kann mit 62 Jahren und 2 Monaten den Korridor antreten und so weiter. Auch die Zahl der notwendigen Versicherungsmonate steigt pro Quartal um 2 Monate.

Quellen: PVBMASGPKAMS