Erbschaftssteuer und Gerechtigkeit: Gefährliche Argumente
Martin Rhonheimer, geboren 1950 in Zürich, ist Präsident des Austrian Institute of Economics and Social Philosophy (Wien). Von 1990 bis 2020 lehrte er Ethik und politische Philosophie an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom. Er ist u.a. Mitglied der Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft, der Ludwig-Erhard-Stiftung und der Europäischen Akademie der Wissenschaften und der Künste und schreibt regelmäßig in der NZZ.
Grundsätzlich sollten heutzutage freiheitlich gesinnte Bürger gegen die Einführung einer jeden neuen Steuer sein. Mit einer Abgabenquote – Steuern plus Sozialversicherung – von über 45 Prozent (2025), Tendenz steigend, und einem Anteil der Staatsausgaben an der gesamten Wirtschaftsleistung (BIP) von über 56 Prozent im gleichen Jahr, Tendenz ebenfalls steigend, hat der österreichische Staat bereits genug, ja viel zu viel Geld. Der Staat hat ein Ausgabenproblem. Je mehr Geld er bekommt, desto mehr mischt er sich in Dinge ein, aus denen er sich heraushalten sollte, sinkt der Zwang, die Mittel sparsam zu verwenden, wachsen die Bürokratien, vor allem die Sozialbürokratie, und wird die Zivilgesellschaft gelähmt. Wenn der Staat ohnehin schon alles macht, wird zudem private Initiative erstickt. Dafür wachsen im Windschatten staatlicher Ausgaben die Sozialausgaben. Diese – konkret die Aufwendungen für Gesundheit, Pflege und Pensionen – belaufen sich mittlerweile auf 32 Prozent des BIP und bilden damit den größten Anteil der Staatsausgaben.
Steuern dienen dem Gemeinwohl
Wie man es in jedem volkswirtschaftlichen Lehrbuch nachlesen kann, sind rein ökonomisch betrachtet Steuern zunächst einmal wirtschaftlich schädlich, denn sie führen zu einer weniger effizienten Verwendung der vorhandenen Ressourcen und vermindern damit Produktivität und Wachstum. Dass Steuern grundsätzlich volkwirtschaftliche Kosten verursachen, heißt aber nicht, dass sie nicht gerechtfertigt sein können, wie ja auch anderes, was Kosten verursacht, gerechtfertigt sein kann.
Gerechtfertigt sind Steuern, insofern ihre Erträge dem Staat ermöglichen, seine wesentlichen Aufgaben wie innere und äußere Sicherheit sowie den Schutz des Eigentums zu erfüllen. Dies, wie auch die Schaffung von Infrastrukturen, sofern diese nicht besser in privater Trägerschaft bereitgestellt werden können, in Bereichen wie Verkehr, Bildung, Gesundheit, macht die Wirtschaft bzw. die Menschen generell produktiver und generiert Wachstum und Wohlstand. Mit anderen Worten: Steuern verursachen zwar volkswirtschaftliche Kosten, sind aber, richtig verwendet, dem Gemeinwohl förderlich und damit unter dem Strich auch volkswirtschaftlich vorteilhaft.
Das sollte eigentlich eine Binsenwahrheit sein. Der moderne Staat hat sich jedoch schon längst von einem solchen freiheitlichen Konzept des Gemeinwohls verabschiedet. Sein Selbstverständnis ist das eines Staates, der sich für die Rundumversorgung seiner Bürger zuständig sieht, der deshalb in die Unmündigkeit getriebene Bürger und durch falsche Anreize in der Sozialhilfeabhängigkeit gestrandete Einwanderer bemuttert und eifrig bestrebt ist, seiner Klientel möglichst viele Probleme zu lösen. Er schaut nicht auf das Gemeinwohl, sondern bedient Einzel- und Gruppeninteressen, und dies auf Kosten zukünftiger Generationen. Dazu greift er in die gemeinsame Kasse, die, da mit wachsender Unmündigkeit die Probleme wachsen, immer schneller leer ist (das ist natürlich ein Euphemismus: die Kasse ist nicht leer, sondern im Defizit und der Staat überschuldet, die nach uns kommen, sollen es bezahlen). Er ist ein Staat, der seine Bürger besteuert, nicht um sie insgesamt produktiver zu machen und damit den Wohlstand aller zu mehren, sondern um die Unproduktiven immer reichlicher mit Wohltaten zu versorgen. Das politische System schafft dafür leider reichlich Anreize.
Da dies viel Geld kostet, sucht der Staat immer wieder nach neuen Einnahmequellen. Die neueste Idee in Österreich: die Einführung der Erbschaftssteuer. Es gibt gewiss ehrenwerte Argumente für die Forderung nach einer Erbschaftssteuer. Sie wurde in der Geschichte oft auch von Liberalen erhoben, insbesondere in den USA zur Herstellung größerer Chancengerechtigkeit und als Mittel zur Verhinderung dynastischer Machtballungen von gigantischen Familienvermögen. Diese Argumente stammen aus dem 19. Jahrhundert. Aber bis heute haben erst wenige Menschen verstanden, dass Kapitalakkumulation die Bedingung für wirtschaftliches Wachstum und Anhebung des allgemeinen Wohlstands ist.
Kapitalakkumulation ist Bedingung für sozialen Fortschritt
John Maynard Keynes schrieb 1919 – vgl. meinen Kontrapunkt vom 5. September 2025 –, der Erfolg des Kapitalismus des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg habe darauf beruht, dass die erzielten Gewinne und wachsenden Vermögen nicht durch Besteuerung der Allgemeinheit zum Konsum zur Verfügung gestellt – also verteilt oder umverteilt –, sondern in privaten Händen akkumuliert und für weitere produktive Zwecke investiert wurden. Dies sei „to the advantage of the whole community“, zum Vorteil der Gesamtgesellschaft geschehen. Heute wissen wir: Ungleichheit, die auf Kapitalakkumulation beruht, ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt.
Niemand konnte sich im 19. Jahrhundert erträumen, in welchem Wohlstand die Menschen seit der zweiten Hälfte des 20. und im 21. Jahrhundert leben würden! Und wie stark dabei, wie ich im gleichen Kontrapunkt gezeigt habe, durch breite Vermögensbildung gleichzeitig die Ungleichheit zurückgehen sowie jedermann – Talent und Glück vorausgesetzt – die Chance bekommen würde, in die gesellschaftliche Elite aufzusteigen.
Je mehr dies der Fall war, desto schwächer oder zumindest weniger dramatisch wurde auch der Ruf nach der Besteuerung von Vermögen und Erbschaften. Die Forderung wurde in der Regel nur noch dann erhoben, wenn der Staat mehr Geld benötigte, etwa in Kriegszeiten. Heute hingegen sind die Staatsfinanzen überall am Anschlag, nicht weil wir zu viel für Rüstung ausgegeben hätten, sondern weil sich die Politik mit dem Ausbau des Sozialstaats übernommen hat.
Genau hier setzt nun die neueste Forderung nach einer Erbschaftssteuer ein. Der Appell zur Einführung der Erbschaftssteuer des österreichischen Bundesministers für Finanzen Dr. Markus Marterbauer Ende Februar im Parlament ist unmissverständlich: „Arbeiten wir gemeinsam an einem Steuersystem, in dem alle gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Sozialstaates beitragen!“ Nicht um ein Steuersystem, das Wachstum und Wohlstand fördert, geht es, sondern darum, die Familienkasse aufzufüllen, damit die ineffiziente und überschuldete gigantische staatliche Maschine der Umverteilung und staatlichen Rundumversorgung weiter betrieben, ja ausgebaut werden kann.
Würde hingegen eine Erbschaftssteuer gefordert, um die angeblich ungerechte Vermögensverteilung zu korrigieren – Erbschaften sind ja Vermögen –, ihre Erträge also in einen Staatsfonds übergeführt und dann nach einem bestimmten Schlüssel zwecks Vermögensbildung verteilt, so wäre das zwar lediglich ein Tropfen auf einen heißen Stein, würde aber immerhin dem Ziel einer „Korrektur“ der angeblich ungerechten Vermögensungleichheit dienen. Doch darum geht es der Politik gar nicht.
„Leistungslose Millionenerbschaften“ zur Finanzierung des maroden Sozialstaates
Sprechen wir deshalb Klartext: Hier und heute versucht der Staat mit der Erbschaftssteuer nach zusätzlichen Mitteln für die Finanzierung des aus dem Ruder gelaufenen Sozialstaats zu greifen. Nicht um Förderung der Vermögensbildung geht es, sondern um das Schröpfen von Vermögen zur Finanzierung des Konsums. Deshalb will er nun, wie der Finanzminister formulierte, auf „leistungslose Millionenerbschaften“ losgehen. Er will nicht sparen, er will das zunehmend steuerfinanzierte Pensionssystem nicht reformieren, um auf diese Weise Mittel freizubekommen. Vielmehr schickt er sich an, seinen Bürgern und der Wirtschaft noch mehr Steuerlasten aufzubürden. Dies angeblich, um mehr „Gerechtigkeit“ zu schaffen. Nicht mehr Wohlstand soll es sein, auch nicht mehr Wohlstand für die breiten Massen, sondern mehr Gerechtigkeit! Die Existenz „leistungsloser Millionenerbschaften“ manifestiert ja offensichtlich eine Gerechtigkeitslücke, da sie nicht auf persönlicher Leistung der Begünstigten beruhen.
Damit verläuft jedoch die Diskussion von Anfang an auf einem falschen Geleise. Denn was heißt hier „Leistung“ bzw. leistungslos“? Wäre man konsequent, müsste man dann nicht auch eine Vermögenssteuer fordern, damit ein jeder „gemäß seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Sozialstaates beiträgt“? Denn Vermögen entstehen und wachsen oft nicht durch eigene „Leistung“, so wie das hier offenbar verstanden wird, sondern unhörbar wie das Gras oder – so meint man zumindest – in der Weise, wie der berühmte Same über Nacht Frucht bringt, ganz ohne menschliches Zutun…
Viele kritisieren, solche Forderungen appellierten nur an den Neid. In der Tat ist der Neid ein mächtiger und destruktiver Antrieb in der Gesellschaft. Er vermag Massen zu bewegen. Dennoch sollte er den Befürwortern einer Erbschaftssteuer nicht generell als Motiv unterstellt werden. Menschen haben auch ein Gefühl für Gerechtigkeit, sie empfinden nun einmal große Ungleichheit als ungerecht, vor allem dann, wenn sie den Eindruck haben, dass die Unterschiede in Einkommen und Vermögen unverdient sind – eben leistungslos.
Nicht so sehr Neid, sondern falsches Denken ist das Problem
Die in diesem Zusammenhang von vielen im Mund geführte „soziale Gerechtigkeit“ ist an sich ein edles Ziel. Ausgerechnet der wohl radikalste liberale Kritiker des Begriffs der „Sozialen Gerechtigkeit“, der österreichische Wirtschaftsnobelpreisträger Friedrich August von Hayek, betonte, dass die Forderung danach nicht einfach aus Neid, sondern zumeist aus „viel achtbareren Motiven stammt“ (vgl. Hayek, „Die Verfassung der Freiheit“, Kap. 6,6). Wer soziale Gerechtigkeit fordert, meint in der Regel Gutes. Eine andere Frage ist, ob er oder sie mit dieser Forderung auch tatsächlich Gutes bewirkt.
Das Problem ist hier nicht ein moralisches Defizit wie Neid oder Ressentiment, auch wenn es oft die Massen bewegt, sondern – neben ökonomischer Unwissenheit – vor allem ein fataler Denkfehler. Mit dem Fokus auf „leistungslose Millionenerbschaften“ wird der Diskurs nämlich auf eine in diesem Zusammenhang unangemessene Weise auf die moralische Ebene verlagert: Was ohne „Leistung“ erworben wurde, so ist es gemeint, davon darf der Staat nehmen und an andere verteilen. Denn hinter solchen Erbschaften, einem durch den Erblasser auf seine Erben rechtmäßig übertragenes Vermögen, stehe ja kein persönliches Verdienst, also sind sie auch nicht als rechtmäßiges Eigentum der Erben zu behandeln.
Geht es um moralisches Verdienst und persönliche Leistung…
Persönliches Verdienst ist eine moralische Kategorie. Der Staat ist jedoch nicht für die Moral seiner Bürger zuständig und sollte seine Politik nicht an solchen Kategorien orientieren. Das moralische Verdienst der Handlungen seiner Bürger geht ihn nichts an; höchstens deren Rechtmäßigkeit hat er zu beurteilen. Was das für „leistungslose Erbschaften“ zunächst einmal bedeutet, liegt auf der Hand, denn diese sind ja keineswegs rechtswidrig und sollen ja auch nicht aus diesem Grund besteuert werden. Ebenso liegt auf der Hand, dass bereits die Anführung des Begriffs „leistungslos“ – im Sinne von „unverdient“ – zur Begründung einer politischen Maßnahme ein unzulässiger Übergriff des Staates in die moralische Beurteilung der Handlungen – der „Verdienste“ – seiner Bürger ist.
Der Begriff des „leistungslosen Einkommens“ oder der „unverdienten Millionenerbschaft“ setzt also stillschweigend voraus, dass hier eine „Leistung“, ein Verdienst im moralischen Sinne fehlt. Es fehlt hier an Anstrengung, Mühe, persönlichem Einsatz, Arbeit usw. Wem ein Vermögen ohne all dies zufällt, hat nicht nur keinen moralischen, sondern offenbar auch einen nur verminderten oder gar keinen rechtlichen Anspruch darauf. Der Staat als Vertreter der Allgemeinheit und damit höherer Interessen darf also zugreifen.
Damit gelangen wir argumentativ auf eine – äußerst gefährliche – schiefe Ebene. Erstens einmal würde das ja dann für alle Erbschaften gelten. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wären also auch kleine Erbschaften zu besteuern, denn sie fallen den Erben ebenso leistungslos zu. Mehr noch: Selbst bei jeder Vergütung und bei jedem existierenden Vermögen wäre aus Gerechtigkeitsgründen zu prüfen, welche Leistung im Sinne des persönlichen Verdienstes dahintersteckt, und entsprechend das Eigentumsrecht einzuschränken. Denn warum sollte man unter diesen Voraussetzungen leistungslose Erbschaften und leistungslose Vermögen verschieden behandeln?
Wem durch glückliche Fügung etwas in den Schoß fällt, wer zufällig eine gewinnbringende Entdeckung macht oder aufgrund seines Talents einen zufälligen Geistesblitz hat, der die Welt verändert und Ruhm und Reichtum mit sich bringt, der hat eben nur Glück gehabt, so wie jemand, der das Glück hatte, Millionenerbe zu sein. Er oder sie hat aber so verstanden keine Leistung vollbracht. Streng genommen müssten dann auch Talent und bessere Erbanlagen sowie eine günstige familiäre und soziale Ausgangsposition jede seiner Leistungen schmälern. Wer solche Startvorteile genießt, hätte dann auch einen verminderten moralischen Anspruch auf den entsprechenden Ertrag oder eine höhere Vergütung. Nicht nur sein Einkommen, auch sein Vermögen wäre dann „leistungslos“, weil unverdient.
… oder um Wert und Nutzen für andere und die Allgemeinheit?
Offenkundig sind wir hier durch einen Trugschluss in eine Falle geraten. Friedrich August von Hayek hat in seiner „Verfassung der Freiheit“ den Trugschluss entlarvt. Er beruht, so Hayek, auf der Verwechslung von „Verdienst“ (merit) und „Wert“ (value). Hayek meinte zu Recht, nicht das persönliche Verdienst begründet, was eine Leistung im Sinne der Leistungsgerechtigkeit ist, sondern der damit erzielte oder geschaffene Wert. Gemeint ist damit nicht das subjektive Verdienst, sondern der Nutzen, der objektive Wert der erbrachten Leistung, etwa hinsichtlich der Besserstellung anderer Menschen.
In einer Marktwirtschaft ist diese Art von Leistung der Wert oder Nutzen für die Konsumenten; im Falle eines Unternehmers ist es der von ihm erzeugte Nutzen für seine Kunden, der sich in deren Zahlungsbereitschaft ausdrückt. Wer mit den von ihm erzeugten Produkten – Waren und Dienstleistungen – die Bedürfnisse großer Massen von Menschen befriedigt, wie das erfolgreiche Unternehmer tun, verdient Geld, oft sehr viel Geld, und wird dadurch reich (auch wenn das immer spekulativer Reichtum ist, weil der Wert von Kapital bzw. eines Kapitalstocks allein auf der erwarteten, aber nie sicheren zukünftigen Wertschöpfung beruht).
Hohe Vergütungen aufgrund solcher Leistung bilden den Anreiz, damit Menschen unternehmerisches Risiko auf sich nehmen und auf diese Weise Wohlstand geschaffen wird. Genau deshalb sind sie auch in sozialer Perspektive nicht zu kritisieren, sondern zu begrüßen; dies ganz abgesehen von der Ungleichheit, die damit geschaffen werden kann und de facto damit auch immer einhergeht. Das ist ja der Sinn aller menschlichen Arbeit: Nicht für sich ein persönliches Podest des „moralischen Wertes“ der eigenen Arbeit zu schaffen oder damit Anerkennung der eigenen „Leistung“ zu finden, sondern mit ihr einen Dienst an den anderen, der Allgemeinheit zu vollbringen. Auch wenn man damit reich wird. Who cares?
In der Perspektive des Gemeinwohls hat also der „Wert“ einer Arbeit, einer Leistung oder Dienstleistung herzlich wenig mit dem persönlichen oder gar moralischen Verdienst zu tun, der ihr zugrunde liegt. Das moralische Verdienst einer Arbeit lässt sich eher, genau umgekehrt, aus der Leistung – im Sinne des Nutzens für andere oder die Allgemeinheit – ableiten, auch wenn das gar nicht in der Absicht des Betreffenden lag oder er überhaupt nicht aus einem solch edlen Motiv gehandelt hat. Auch hier gilt zunächst einmal: Who cares?
Dasselbe gilt für Vergütungen, Einkommen usw.: Wer ein hohes Einkommen hat, selbst wenn er weniger Stunden arbeitet als andere, weil er einfach genial ist oder aufgrund familiärer Verhältnisse, in die er hineingeboren wurde, eine bessere Ausbildung genossen hat, aber ein Produkt generiert, das für die Konsumenten von enormem Nutzen ist, eine große Nachfrage generiert, sich bestens verkauft und damit Wohlstand schafft, der wird ein höheres Einkommen erzielen, als wer sich auf vielleicht bewundernswerte und selbstlose Weise abrackert, dabei aber für die Allgemeinheit nichts „leistet“, was einen solchen Nutzen bringen und damit auch ein entsprechendes Einkommen zu erzeugen vermöchte. Vielleicht ist dieser Zweite ein besserer Mensch, aber das kann nicht bestimmend für sein Einkommen sein.
Jedenfalls hat das alles mit Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit direkt nichts zu tun. Gerechtigkeitsdiskurse am falschen Ort behindern die klare Erkenntnis dessen, was das Leben der Menschen wirklich verbessert und damit im objektiven Sinne auch wirklich eine „Leistung“ ist, und zwar im großen Stil, letztlich also auf der Ebene des Gemeinwohls. Wenn durch die Leistung von Unternehmern niemand auf rechtswidrige, betrügerische oder anderweitig unmoralische Weise geschädigt wird, sondern sich ganz im Gegenteil durch sie das Leben der Menschen im Allgemeinen verbessert, warum dann wegen des Reichtums erfolgreicher Unternehmer und Manager einen Gerechtigkeitsdisput anzetteln?
Die Frage nach gerecht und ungerecht stellt sich anderswo, nämlich auf der Ebene des individuellen Handelns. Daraus sich ergebende Zustände, gesellschaftliche Verhältnisse usw. können gerecht oder ungerecht sein, insofern sie Resultate gerechter oder ungerechter Handlungen sind. So kann Ungleichheit nicht als solche schon ungerecht genannt werden, sondern nur, insofern sie, falls das der Fall ist, Resultat ungerechter Handlungen, darunter auch persönlich zu verantwortender ungerechter gesetzlicher – z. B. Rassendiskriminierung – oder richterlicher Entscheidungen ist. Die nackte Tatsache jedoch, dass die einen mehr, die anderen weniger haben, kann weder gerecht noch ungerecht genannt werden.
Der Weg in die autoritäre Schnüffler-Gesellschaft
Damit erscheint die Frage, ob hohe Einkommensunterschiede und eben auch Erbschaften, die große Vermögensunterschiede perpetuieren, gerechtfertigt sind oder aus moralischen Gründen, den Staat legitimieren, sie zumindest teilweise zu konfiszieren und für sozialstaatliche Aufgaben zu verwenden, in einem anderen Licht. Die Antwort ist klar: Wer auf das Gemeinwohl schaut, der sieht sofort, dass genau die Leistung des Vielverdieners auch jene ist, die das Gemeinwohl am meisten fördert.
Damit verschiebt sich die Diskussion: Die Frage lautet nun, in welchen Händen ein Vermögen für die Gesellschaft am meisten Nutzen bringt, in denen privater Akteure, oder jenen des Staates? Insbesondere wenn dieser damit den Sozialstaat, also Sozialleistungen finanzieren, seine Mittel also für konsumtive Zwecke verwenden, nicht aber mehr Wachstum und allgemeinen Wohlstand generieren möchte. Kurz: Die Frage löst sich, sobald man die wirtschaftliche und damit auch soziale Nützlichkeit von Kapitalakkumulation in privaten Händen in ihrer entscheidenden Bedeutung erfasst.
Würden wir hingegen das moralische Verdienst, also die „Leistung“ in diesem Sinne, zum Kriterium des gerechtfertigten Einkommens bzw. der Rechtfertigung von „Millionenerbschaften“ machen, dann müssten wir für eine Gesellschaft plädieren, in der prinzipiell nicht der Wert des Geschaffenen, sondern der moralische Charakter – die Verdienstlichkeit – der dazu führenden Handlung Kriterium für die Gerechtigkeit von Einkommen ist. Kurz: Wir stünden vor dem Problem, ob es, wie es Hayek formuliert, „wünschenswert ist, dass die Leute Vorteile genießen sollten entsprechend dem Nutzen, den andere Leute aus ihrer Tätigkeit ziehen, oder ob die Verteilung dieser Vorteile sich auf die Ansichten anderer Leute über ihre Verdienste stützen sollte“. Wer aber was verdient – darüber wird man nur schwerlich einen Konsens finden können. Wenn die Beurteilung, was als Leistung zu betrachten ist, nicht – in letztlich demokratischer Weise – in der Dauerabstimmung auf dem Markt, das heißt den Konsumenten überlassen wird, muss sie an ein Gremium von Fachleuten welcher Art auch immer, von Politikern oder vielleicht gar von Klerikern delegiert werden, die ihre persönlichen Ansichten dann mit Hilfe der Staatsgewalt durchsetzen.
Letzteres wäre keine freie und lebenswerte Gesellschaft, und sie wäre auch keine innovative und der Steigerung des Wohlstands zuträgliche Gesellschaft. Sie wäre eine unerträgliche Gesellschaft von Schnüfflern und Zensoren, von Moralisten, die über die moralische Verdienstlichkeit des Lebens ihrer Mitmenschen urteilen und sich legitimiert fühlen, das Gewaltmonopol des Staates zu nutzen, um ihre Wert-Urteile über ihre Mitbürger mit Zwangsmaßnahmen umzusetzen. Sie wäre eine letztlich autoritäre Gesellschaft mit Institutionen, die aufgrund eines staatlichen Bewertungssystems Wohltaten verteilen oder Rechte anderer einschränken könnten. Sie wäre tendenziell vielleicht sogar eine totalitäre Gesellschaft. Das zeigt letztlich, welch Geistes Kind im Grunde die Forderung nach konfiskatorischer Besteuerung „leistungsloser Millionenerbschaften“ im Namen der Gerechtigkeit ist.
Was heißt das für die Debatte um die Erbschaftssteuer?
Das Argument gegen die angestrebte Erbschaftssteuer lässt sich damit unmittelbar aus dem Gesagten ableiten: Millionenvermögen sind – in der Regel, Ausnahmen gibt es immer – bei Erben in besseren Händen, produktiver, nützlicher für die Gesellschaft, als wenn der Staat sie abschöpft. Sie werden in einer durch den Kapitalismus geprägten Gesellschaft überwiegend investiert, statt in den Konsum zu fließen (denn so viel wie Superreiche besitzen, können sie gar nicht konsumieren). Werden jedoch solche Erbschaften – also private Vermögen – oder Teile davon mittels Besteuerung zur Fütterung des Sozialstaats vom Staat einkassiert, werden sie nicht investiv verwendet, sondern zur Gänze konsumiert. Staatskonsum im großen Maßstab funktioniert ganz einfach: Der Staat findet immer genug hungrige Mäuler. Das zeigt: Erbschaften sind aus ökonomischer Perspektive unter dem Strich bei Privaten auf jeden Fall besser aufgehoben. Die Geschichte kennt, gerade auch im Zusammenhang mit vererbtem Betriebsvermögen, eine Unzahl von Beispielen.
Zugegeben: Es gibt auch Erben, die ihr Erbe aus Faulheit oder Inkompetenz verschleudern. So dass am Ende kaum mehr etwas übrigbleibt. Damit verschwindet aber das betreffende Kapital nicht einfach, es geht einfach in andere Hände über, die in der Regel produktiver sind. Es dem Staat für konsumtive Aufgaben zu überlassen – also damit den Sozialstaat zu füttern –, wäre die schlechteste aller Lösungen. Vielmehr sollte der Staat seine Hausaufgaben machen, sich verschlanken und mit seinen Mitteln wirtschaftlich umgehen, statt den Politikern mit neuen Steuern zu ermöglichen, ihre Klientel mit immer wieder neuen Geschenken zu beglücken. Er wird dadurch, dass er Millionenerbschaften – und natürlich auch Milliardenerbschaften – im Kreislauf der Wirtschaft belässt, dem Wirtschaftswachstum einen Dienst erweisen und genau dadurch auch zu dem Steueraufkommen gelangen, das ihm gebührt und das er für seine Aufgaben benötigt.
Eine alte Debatte, vor allem unter liberalen Republikanern
Die Debatte um die Erbschaftssteuer gibt es wie anfangs erwähnt bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Wie der Soziologe Jens Beckert in seiner „Soziologie des Erbrechts“ mit dem Haupttitel „Unverdientes Vermögen“ gezeigt hat, wurde sie in den USA, Deutschland und Frankreich auf ganz verschiedene Weise geführt. In den USA stand von Anfang an – wie ebenfalls bereits erwähnt – vor allem das republikanische Anliegen der Chancengerechtigkeit und der Verhinderung von dynastischen Machtballungen von Familienvermögen im Mittelpunkt. Die Erbschaftssteuer wurde als Nachlasssteuer konzipiert und war bis zum Ende des 20. Jahrhunderts stark progressiv, ja oft geradezu konfiskatorisch.
In Deutschland hingegen verlief die Diskussion auf einer eher sozialpolitischen Ebene: Die Erbschaftssteuer sollte – kompensatorisch – die untersten Schichten von den Härten der Einkommenssteuer entlasten und dem Staat die Mittel für sozialpolitische Maßnahmen in die Hand geben, also auch umverteilend wirken. Sozialisten hingegen interessierten sich wenig für die Erbschaftssteuer; sie forderten ohnehin eine Systemtransformation, nach der es Erbschaften gar nicht mehr geben sollte.
Dabei war man sich aber immer der Bedeutung der in Familienbetrieben steckenden und vererbten Vermögen bewusst. Die entsprechende Lobby war gerade in ländlichen Gegenden stark. Im deutschsprachigen Raum war die Erbschaftssteuer zudem nicht als Nachlass-, sondern als Erbanfallssteuer konzipiert, von der dann Ehegatten und direkte Nachkommen – aber eben auch Betriebsvermögen – ausgenommen oder durch tiefe Steuersätze privilegiert werden konnten und in der Regel auch wurden. In Frankreich hingegen, das sei ebenfalls vermerkt, wollte die Erbschaftssteuer eine breite Streuung des Privateigentums bewirken – ein liberal-republikanisches Anliegen – und auch, typisch für Frankreich, bevölkerungspolitische Ziele verfolgen.
Die Erbschaftssteuer ist für den Staat nicht lukrativ
Für alle Erbschaftssteuersysteme gilt: Die Erbschaftssteuer ist keine lukrative Steuer. Sie bringt dem Staat nicht viel, das wissen wir heute. Die Zahlen Ende der 1990er Jahre, also bevor die Erbschaftssteuer überall weitgehend zurückgefahren wurde, sind ernüchternd: In Deutschland waren es laut Beckert 0,7 Prozent des Gesamtsteueraufkommens, in Frankreich immerhin 1,8 Prozent, in den USA trotz der starken Progression und ihrem zuweilen konfiskatorischen Charakter magere 1,4 Prozent. Das ist gemessen an den Zielen, die diese Steuer verfolgte, eigentlich vernachlässigbar. Der wirtschaftliche Schaden hingegen ist wohl kaum zu bemessen, dafür liegen naturgemäß keine Zahlen vor. Die Argumente, die diesen abzuschätzen erlauben, sind kontrafaktischer und theoretischer Natur und werden daher immer umstritten bleiben, was nicht heißt, dass dieser Schaden nicht existiert, im Gegenteil.
In den USA hatte die stark progressive und wie gesagt oftmals konfiskatorische Nachlasssteuer allerdings eine positive Nebenwirkung, die auch einer langen Tradition zu verdanken ist, die von einigen der Superreichen des sogenannten Gilded Age im 19. Jahrhundert wie Andrew Carnegie oder Cornelius Vanderbilt begründet wurde: Die Mentalität, dass es eine Schande sei, reich zu sterben; man müsse seinen Reichtum vor dem Tod für gute Zwecke verschenken, ihn dem gesamten Volk zukommen lassen. Das hatten der Stahl- und der Eisenbahnmagnat auch getan. Sie hatten also auch dafür gesorgt, dass ihr Vermögen nicht in die Hände des Staates fiel. Freilich ist auch das kapitalistisch gedacht und gefällt den heutigen Soziale-Gerechtigkeits-Fanatikern mit Bestimmtheit nicht.
Auf diesem typisch amerikanischen Mindset der Verbindung von Reichtum und Philanthropie gründet das in den USA enorm verbreitete Spendenwesen mit den vielen überaus reichdotierten wohltätigen Stiftungen, die in besonderer Weise die öffentliche Kultur der USA prägen und dem Staat viele Aufgaben abnehmen. Davon sieht man leider in unseren Breitengraden weniger bis fast nichts. Falls eine hochprogressive Erbschaftssteuer Superreichen den Anreiz zum vermehrten Spenden und Errichten von wohltätigen Stiftungen gibt, wäre das jedenfalls ein Argument zu ihren Gunsten. Obwohl natürlich Staatsgläubige es lieber sehen, wenn dieses Geld nicht in privater Verfügungsgewalt bliebe, da ihrer Ansicht nach, der Staat alles besser und natürlich „demokratischer“ macht.
Nicht die Erbschaftssteuer ist die größte Gefahr, sondern ihre Begründung
Wenn auch die Debatte um die Erbschaftssteuer immer leidenschaftlich geführt wurde, zeigt die Realität, dass angesichts der Auswirkungen einer solchen Steuer, die Dramatisierung ihrer Vor- oder Nachteile zumeist überzogen und nicht gerechtfertigt war. Das lässt sich auch auf die heutige Debatte übertragen. Wichtiger als die Existenz oder Nichtexistenz einer Erbschaftssteuer scheint deren Begründung und die sich daraus ergebende Einstellung zum Eigentum zu sein.
Das eigentliche Problem der aktuellen Forderung nach einer Erbschaftssteuer liegt also bei ihrer Begründung: besteuert werden dürften jene Erbschaften und damit eben auch generell jene Vermögen, die im moralischen Sinne „unverdient“, weil „leistungslos“ sind, diese gehörten ja zumindest in einem gewissen Umfang eigentlich dem Staat und der Allgemeinheit. Das Problem ist nicht so sehr, ob die Steuer kommt, oder nicht – sie wäre wohl schädlich, aber zu verkraften –, sondern welches die Argumente sind, aufgrund derer sie kommen wird und die in der Öffentlichkeit als gültig akzeptiert werden.
Die gegenwärtig verwendete Argumentation ist nach meinem Dafürhalten eine gefährliche Argumentation, ein slippery slope, eine schiefe Ebene. Denn wenn „unverdiente Millionenerbschaften“ eigentlich, zumindest teilweise, dem Staat gehören sollten, weil sie „leistungslos“, also „unverdient“ sind, so gilt das auch für Einkommen, die man als „unverdient“ betrachtet – vielleicht nicht, weil sie leistungslos sind, wohl aber, weil sie mit einem „persönlichen Verdient“ in keinem Verhältnis zu stehen scheinen. Es wäre dann also – so weit könnte es theoretisch kommen – vom Fiskus immer zu prüfen, ob besonders hohe Vergütungen „verdient“ sind, ob hinter ihnen also eine echte „Leistung“ steht im Sinne des subjektiven Verdienstes. Das wäre ein Fass ohne Boden.
Es würde zur Legitimierung der „demokratischen“ Konfiszierung des Vermögens einer Minderheit durch die Mehrheit führen, also zu einer Diktatur der Mehrheit. Das Programm wurde in der Geschichte von Sozialisten schon mehrmals durchgespielt. Es endet paradoxerweise nicht nur in der Diktatur einer kleinen Minderheit über die Mehrheit, sondern führt auch zu einer nicht beabsichtigten Art der Gleichheit: Der gleichen Armut (fast) aller, außer einer schmalen Elite. Was wir aus der Geschichte gelernt haben, ist, dass solche Umverteilung nichts bringt, auch keine größere soziale Gerechtigkeit. Vielmehr ist sie wirtschaftlich extrem schädlich und wohlstandsmindernd. Dessen sollte sich auch eine Regierung bewusst sein, wenn sie das Wort von den nun zu besteuernden „leistungslosen Millionenerbschaften“ in den Mund nimmt, um mehr Geld in die Staatskasse gespült zu bekommen. Mit Gerechtigkeit jedenfalls hat ein solcher Diskurs nichts gemein, sondern eher mit der Raffgier der öffentlichen Hand.
Genau genommen ist die Forderung nach einer Erbschaftssteuer aus der Zeit gefallen und ein Anachronismus. Sie stammt aus einer Epoche, in der das Arbeiterelend groß war, eine soziale Absicherung der breiten Bevölkerung und weitgestreute Vermögensbildung praktisch inexistent waren und man zudem nicht erahnen konnte, zu welch gewaltigen Wohlstandsgewinnen für die breite Masse der Menschen der Kapitalismus einst führen würde. Deshalb ist auch der Sozialstaat in seiner heutigen ausufernden Form ein Anachronismus, der vor allem den Interessen der Politik und der Sozialbürokratie dient. Zudem wirkt er inflationär, er zerstört durch seinen unersättlichen Finanzbedarf und die zunehmende Verwendung von Steuermitteln zu Konsumzwecken die Kaufkraft unseres Geldes und macht damit das Leben der arbeitenden Bevölkerung schwieriger, verursacht also bei den weniger Verdienenden genau jene Probleme, die man zu früheren Zeiten mit Erbschaftssteuern lösen wollte! Diejenigen hingegen, die wirklich Hilfe benötigen, hat der Sozialstaat schon längst aus den Augen verloren.
Deshalb sollten, wie anfangs gesagt, freiheitlich gesinnte Bürger heutzutage grundsätzlich gegen die Einführung einer jeden neuen Steuer sein.