Shrinkflation im Sozialstaat

30. September 2025Lesezeit: 4 Min.
Kommentar von Gerald Loacker

Gerald Loacker ist Jurist und geschäftsführender Gesellschafter bei der BWI Unternehmensberatung GmbH, die auf Vergütungssysteme und Gehaltsvergleiche spezialisiert ist. Außerdem arbeitet er als Sachverständiger für Berufskunde, Arbeitsorganisation und Betriebsorganisation. Bis Oktober 2024 war er als Abgeordneter zum Nationalrat in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wirtschaft sowie als stellvertretender Klubobmann der NEOS tätig.

Große Aufregung in Österreich: Lebensmittelhersteller verkleinern ihre Verpackung, aber der Preis bleibt gleich: Die Kunden kaufen um denselben Preis weniger Gegenleistung ein. Dasselbe Vorgehen, das beim Lebensmittelhersteller zu heller Empörung führt, lässt alle kalt, wenn es die öffentliche Hand wählt. Die fährt nämlich auch Leistungen zurück, lässt aber den Preis gleich.

Ein Beispiel ist die Bildungskarenz. Ihre (überfällige) Abschaffung bringt Einsparungen von jährlich 650 Millionen Euro. Gleichzeitig wird eine neue Weiterbildungszeit eingeführt, die mit 150 Millionen Euro veranschlagt ist. Unter dem Strich bleiben rund 500 Millionen Euro. Dieses Geld hätte man nutzen können, um die Arbeitslosenversicherungsbeiträge um 0,3  Prozentpunkte zu senken – etwa 450 Millionen Euro Entlastung. Doch genau das passiert nicht. Wir zahlen weiter.

Als sich Ende 2024 herausstellte, dass die gute Beschäftigungslage im AMS zu Reserven führt, wäre eine Beitragssenkung von 0,2 Prozentpunkten möglich gewesen. Stattdessen hat die Regierung mit einer Randbestimmung im Budgetbegleitgesetz festgelegt, künftig rund 300 Millionen Euro jährlich aus dem AMS zur chronisch kranken ÖGK zu verschieben. Wieder zahlen wir einfach weiter.

Für die 2029 auslaufende geblockte Altersteilzeit – auch eine richtige und überfällige Reform – wäre im Gegenzug eine Senkung von 0,1  Prozentpunkten möglich.

Jährlich 900 Millionen Euro weniger Abgaben auf Löhne und Gehälter – so einfach wär’s.

Gerald Loacker

Aus diesen drei beispielsweise herausgegriffenen Punkten ergeben sich so 0,6 Prozentpunkte potenzielle Beitragssenkung, die sich nur am gesetzlich festgeschriebenen Leistungsvolumen orientiert und keine weiteren Sparmaßnahmen verlangt. Jährlich 900 Millionen Euro weniger Abgaben auf Löhne und Gehälter – so einfach wär’s.

Für die nächsten Jahre ist außerdem noch die Verkürzung der kontinuierlichen Altersteilzeit von fünf auf maximal drei Jahre vorgesehen. Auch hier wird wieder Luft für Beitragssenkungen zur Arbeitslosenversicherung entstehen. Ganz abgesehen davon sind gerade im Bereich der Arbeitslosenversicherung Beitragssenkungen dringend nötig: Die Beiträge in Österreich errechnen sich mit 5,9 Prozent vom Lohn und Gehalt, mehr als doppelt so viel wie in Deutschland (2,6 Prozent), fast dreimal so viel wie in der Schweiz. Auch die Wohnbauförderung bietet ein ähnliches Beispiel. Je nach Bundesland unterschiedlich fließt zum Teil nicht einmal die Hälfte der WBF-Beiträge tatsächlich in den Wohnbau. Aber niemand regt sich darüber auf. Wir zahlen immer.

Selbst als die Vorarlberger Landesregierung im heurigen Juni eine Kürzung der Wohnbauförderung ankündigt, meldet sich niemand, um im Gegenzug eine Senkung der Beiträge zu verlangen. Wie selbstverständlich nehmen alle hin, dass die Vorarlberger auch in Zukunft für weniger Gegenleistung denselben Beitragssatz berappen.

Die Gegner einer Lohnnebenkostensenkung argumentieren oft, man wolle doch damit nur den Sozialstaat kaputtsparen. Über diesen hypothetischen Fall lässt sich vielleicht streiten: Was würde passieren, wenn zuerst die Beitragssenkung käme? Im umgekehrten Fall, wenn nämlich die Leistungen des Sozialstaates nach unten geschraubt werden, sinken in der Folge Beiträge nie. Sie bleiben hoch, es versickert einfach weiterhin gleich viel Geld im System. Nur kommt hinten weniger Leistung heraus.

Allen Beispielen ist gemeinsam: Kein politischer Player fordert, dass sinkende Leistungen auch geringere Beiträge nach sich ziehen. Weder die Arbeitnehmervertreter, die für höhere Nettolöhne kämpfen müssten, noch die Arbeitgeber, die ihre Arbeitskosten senken könnten. Kammern mit Zwangsmitgliedschaft und Verbände mit freiwilligen Mitgliedern unterscheiden sich hier nicht: Alle akzeptieren widerspruchslos, dass ihre Mitglieder für weniger Leistung gleich viel zahlen müssen.

Das Ergebnis: Lohnnebenkosten bleiben hoch. Doch jede Leistungskürzung des Staates birgt das Potenzial für Beitragssenkungen. Aber solange diese nicht eingefordert werden, ziehen Chancen ungenutzt vorbei. Die Beschäftigten zahlen weiter für weniger Leistung, Arbeitgeber tragen unverändert hohe Kosten. Doch diese staatliche Shrinkflation ist nicht alternativlos: Wenn künftig jede Leistungskürzung automatisch die Frage nach Beitragssenkungen auslöst, kann aus dem Schlagwort „Senkung der Lohnnebenkosten“ endlich Realität werden.

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