Christoph Dolna-Gruber ist bei der Österreichischen Energieagentur für Strategie und Business Development zuständig © Österreichische Energieagentur | Montage: Selektiv
Christoph Dolna-Gruber ist bei der Österreichischen Energieagentur für Strategie und Business Development zuständig © Österreichische Energieagentur | Montage: Selektiv
Interview

Energieexperte: Österreich mit ElWG „massiv im Verzug“

Für Christoph Dolna-Gruber, Energieexperte bei der Österreichischen Energieagentur, ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz bzw. Günstiger-Strom-Gesetz „mehr als überfällig“. Die Strommarktreform dürfe aufgrund der Einspeiseentgelte nicht gefährdet werden, denn die restlichen Paragraphen des Gesetzes sind laut Dolna-Gruber „weitestgehend unstrittig“. Der Forderung von Erneuerbaren-Vertretern, „besser kein Gesetz als dieses“ zu beschließen, erteilt er eine Absage. Auch die geforderte Zusammenlegung der österreichischen und deutschen Strompreiszone wäre laut Dolna-Gruber nicht sinnvoll.

Die Regierungsparteien preisen das neue ElWG bzw. Günstiger-Strom-Gesetz als Meilenstein an, die Erneuerbaren-Vertreter gehen so weit zu sagen, „besser kein Gesetz als dieses“. Wie bewerten Sie die neue Vorlage?

Christoph Dolna-Gruber: Dieses Gesetz ist mehr als überfällig. Österreich ist massiv im Verzug, was die Umsetzung von EU-Richtlinien zu diesem Thema betrifft. Wir sind hier schon viel zu spät dran. Kein Gesetz ist aus meiner Perspektive keine Option. Zumal auch die physikalischen Realitäten schon so sind, dass es für den Strommarkt in Österreich geänderte Regeln braucht.

Aus meiner Perspektive ist das Gesetz auch gelungen und über weite Teile sehr gut. Dieses Gesetz umfasst 190 Paragraphen und auch wenn vieles davon Kompromisse sind, sind 189 davon weitestgehend unstrittig. Von den 79.000 Wörtern in diesem Gesetz gibt es zu zwei Wörtern die größten Probleme. So heißt es nun, dass das Netznutzungsentgelt von Entnehmern „und Einspeisern“ pro Zählpunkt zu entrichten ist. Diese zwei Wörter werden wohl auch der Knackpunkt für die Zweidrittelmehrheit sein. Aber wegen dieser zwei Wörter sollte dieser extrem wichtige Modernisierungsschritt nicht gefährdet werden. Da braucht es einen Kompromiss – und den braucht es schnell.

Einspeiseentgelte sollte man eher als Anreiz für systemdienlichen Betrieb verstehen, weniger als Finanzierungsquelle.

Christoph Dolna-Gruber

Handelt es sich beim kolportierten Einspeiseentgelt von 0,05 Cent/kWh wirklich nur um einen „Mini-Betrag“?

Wenn man diesen Betrag auf die gesamte in Österreich eingespeiste elektrische Energie bezieht, kommt eine Summe von rund 30 Mio. Euro pro Jahr heraus – gerechnet noch ohne die Freigrenze von 7 Kilowatt Einspeiseleistung. Diese 30 Mio. Euro muss man in Relation zu den mindestens 3.000 Mio. Euro der gesamten Netzkosten sehen. In Relation dazu ist es ein „Mini-Beitrag“.

Es gibt aber auch Bedenken, ob es wirklich bei diesem Betrag bleibt oder dieser in Zukunft auch höher ausfallen könnte. Ein Einspeiseentgelt stellt natürlich einen Eingriff in den laufenden Betrieb dar, der die Wirtschaftlichkeitsrechnung von bestehenden Anlagen beeinflusst. Auch für zukünftige Anlagen hat es Auswirkungen, da mit solchen Netzentgelten gewisse Risiken verbunden sind und dadurch die Finanzierung von Projekten teurer werden kann.

Insgesamt muss man die Einspeiseentgelte eher als einen Anreiz für systemdienlichen Betrieb verstehen, weniger als Finanzierungsquelle für den Netzausbau. So sind Einspeiseentgelte auch besser legitimierbar. Das ElWG bringt aber auch höhere Netzanschlussentgelte, und damit steigt der Beitrag der Einspeiser bei der Tragung der Netzkosten auch. Das ist sicherlich ein weniger umstrittener Punkt.

Dieser riesige Paradigmenwechsel wird sich erst in den nächsten Jahren herauskristallisieren.

Christoph Dolna-Gruber

Welche Aspekte der Strommarktreform sind für Sie derzeit noch unterbeleuchtet?

Dieses Gesetz schafft erstmals einen bundeseinheitlichen Rahmen für den Strommarkt in Österreich. Dieser gilt in allen Bundesländern und es braucht nicht mehr 9 verschiedene Ausführungsgesetze. Weiters ist die Rolle der Digitalisierung zentral, dass künftig etwa die Viertelstundenwerte bei den Smartmetern zum Standard werden. Das wird dafür sorgen, dass das Stromsystem flexibler, effizienter und koordinierter laufen kann und etwa dynamische Tarife und Entgelte sowie bidirektionales Laden attraktiver oder ermöglicht werden. Dieser riesige Paradigmenwechsel und der Effekt dieser Reformen werden sich erst in den nächsten Jahren herauskristallisieren.

Und auch für die Dämpfung der Netzkosten ist einiges dabei: Die Nutzung von Rücklagen bei APG und E-Control zur Finanzierung der Netzkosten etwa, hier geht es um 450 Mio. Euro für die nächsten drei Jahre. Das sind erhebliche Mittel, die zusammen mit vielen weiteren Stellschrauben im Gesetz die Netzentgelte spürbar abfedern dürften.

Welchen Vorteil haben Unternehmen von der Reform, welche neuen Geschäftsmodelle ermöglicht sie?

Erstens werden mit dem ElWG Möglichkeiten geschaffen, dass Unternehmen ihren Energieeinkauf neu aufstellen und sich dadurch unabhängiger von kurzfristigen Marktpreisentwicklungen machen können. Sie können eine Eigenversorgungsanlage betreiben, sie können sich erstmals an Energiegemeinschaften beteiligen. Sie können sich auch durch Power-Purchase-Agreements einen Großteil ihres Strombedarfs preislich absichern. Wenn diese dann auch noch über eine Direktleitung laufen, ersparen sich Unternehmen auch noch zusätzlich die Netzkosten. Hierbei ist die räumliche Nähe zum Stromerzeuger entscheidend – umso wichtiger wäre es, dass Windräder nicht nur in Ostösterreich sondern auch in den westlichen Bundesländern stehen.

Zweitens ermöglicht das ElWG Unternehmen, kurzfristige Preisentwicklungen stärker zu nutzen. Das geht etwa mit dynamischen Tarifen, die gemeinsam mit Speicherlösungen eine gute Möglichkeit für Unternehmen darstellen, ihre Kosten zu optimieren. Dafür muss man natürlich die eigenen Flexibilitätspotenziale kennen und auch nutzen.

Die Reform ermöglicht auch neue Geschäftsmodelle rund um Flexibilitätsdienstleistungen. Das ist besonders für Unternehmen relevant, die ihren Verbrauch flexibel anpassen können. Betriebe können dem Netzbetreiber diese Flexibilität quasi verkaufen oder ihm ermöglichen, gewisse Leistungsbänder drosseln oder verschieben zu dürfen. Zusätzlich sieht das Gesetz vor, dass für unterbrechbare oder regelbare Leistungen die Netzentgelte reduziert werden.

Von der Burgenland Energie kam diese Woche der Vorschlag, die Österreichische und die Deutsche Strompreiszone wieder zusammenzulegen, da durch die Trennung Strom hierzulande um 2 Cent/kWh teurer wäre als in Deutschland – wäre das sinnvoll?

Dieser Vorschlag geht in die komplett gegengesetzte Richtung als die tatsächliche Entwicklung. Derzeit müssen wir eher darüber sprechen, dass die deutsche Strompreiszone weiter geteilt wird, weil die physikalischen Netzkapazitäten nicht mehr zu dem passen, was der Markt handelt. Die Rede ist von drei, vier oder fünf Strompreiszonen innerhalb Deutschlands. Eine Wiederzusammenführung der Strompreiszonen Österreichs und Deutschlands ist also nicht realistisch.

Neben dem neuen ElWG bzw. Günstiger-Strom-Gesetz sind auch weitere Mechanismen geplant, die Preiseingriffe ermöglichen sollen. Erhöhen staatliche Eingriffe nicht auch Unsicherheit und Risiken?

Prinzipiell ist Österreich dazu verpflichtet, auf Basis von Vorgaben der Europäischen Kommission einen Krisenmechanismus zu implementieren, sowohl für Strom als auch für Gas. Die Art der Ausgestaltung ist derzeit noch offen und muss diskutiert werden.

Der wesentlichste Punkt dabei ist, dass Österreich Teil eines sehr stark integrierten europäischen Marktes ist und sich davon nicht abkoppeln kann. Weder netztechnisch, noch physikalisch, noch was den Markt betrifft.

Diese gute Integration bringt Vorteile, wenn Strom günstiger aus dem Ausland importiert werden kann. Gleichzeitig bedeutet diese Integration aber auch, dass potenzielle Strompreisbremsen abfließen könnten und dann auch in Italien, Slowenien oder Ungarn zu einem günstigeren Strompreis führen – nicht nur in Österreich. Während Österreich aber die Kosten für die Finanzierung der Strompreisbremse tragen müsste.