Die Pensionsausgaben zählen zu den dynamischsten Posten im Bundesbudget: Ihr Anteil an den Bundesausgaben steigt laut aktueller Planung bis 2031 auf knapp 31 %. Die aktuelle Regierung hat per Gesetz einen verbindlichen Zielpfad für die gesetzliche Pensionsversicherung festgeschrieben. Wird er kumuliert um mehr als 0,5 % überschritten, müssen automatisch Reformen umgesetzt werden, etwa eine Anhebung der Versicherungsjahre für die Korridorpension oder Anpassungen bei Beitragssatz und Pensionsanpassung. Konkret steigen die Bundesausgaben für die Pensionsversicherung laut Budgetentwurf von rund 20,3 Mrd. € im Jahr 2026 auf 25,4 Mrd. € bis 2030, während der gesetzliche Zielpfad nur 24,8 Mrd. € vorsieht. Die kumulierte Abweichung beläuft sich auf 1,19 Mrd. €, mehr als doppelt so viel wie die Toleranzgrenze von 559 Mio. € zulassen würde.
Quelle: Budgetdienst