IV-Vizegeneralsekretär Peter Koren sieht im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) positive Ansätze für die Industrie. Kritisch bewertet er Sozialtarife, teure Erdkabel-Pilotprojekte und unklare Lieferverpflichtungen, die Mehrkosten ohne Mehrwert verursachen würden. Nationale Alleingänge wie ein fixes Klimaneutralitätsziel 2040 lehnt er ab. Bei der Suche nach einer parlamentarischen Mehrheit für das ElWG müsse man sich überlegen, wer für die Kostentreiber der letzten Jahre verantwortlich war: „Wir müssen uns die Frage stellen, wer war hier federführend in der Verantwortung und wie bzw. mit wem kann es gelingen, gegenzusteuern“, so Koren.
Die Begutachtung des ElWG ist zu Ende – es gab 570 Stellungnahmen. Das ist sehr viel – wie realistisch ist es, dass das Gesetz heuer noch kommt?
Peter Koren: Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt, Herausforderungen ergeben sich insbesondere durch die Integration verstärkt ausgebauter, volatiler erneuerbarer Erzeugungskapazitäten, sowie durch eine zunehmende Dezentralisierung des Strommarktes. Daher bedarf es eines zeitgemäßen Rechtsrahmens, welcher diesen Entwicklungen Rechnung trägt und den Wettbewerb stärkt. Was wir hingegen mit Sicherheit nicht brauchen, sind klimapolitische nationale Alleingänge: Das Festschreiben der Klimaneutralität 2040, zehn Jahre früher als die EU, bringt unnötigen Ausbau- und damit Kostendruck in das Stromsystem und bewirkt aufgrund des gemeinsamen unionsrechtlichen Ziels keinerlei Mehrwert für das Klima.
Das ElWG soll die hohen Strompreise lindern. Besonders die energieintensive Industrie leidet sehr unter den hohen Preisen. Es gibt Zweifel, dass das ElWG daran etwas ändern könnte. Rechnen Sie mit sinkenden Preisen?
Aus Industriesicht ist das ElWG letztlich daran zu messen, ob das Stromsystem insgesamt kosteneffizienter und Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Denn international nicht konkurrenzfähige Energiepreise belasten unseren Industriestandort weiterhin massiv, auch innerhalb des Binnenmarktes nimmt die Standortattraktivität dramatisch ab. Während etwa seit Jahren indirekte Kosten aus dem Emissionshandel für die energieintensive Industrie in Deutschland mittels Strompreiskompensation gestützt werden und jüngst auch die Möglichkeit eines Industriestrompreises aufgegriffen wurde, gerät die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie zunehmend ins Hintertreffen. Dabei sind nicht zuletzt auch die stetig steigenden Netzkosten ein zusätzlicher Kostentreiber. Die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für die Elektrizitätswirtschaft sollte somit gezielt dazu genutzt werden, Effizienzen im Stromsystem zu heben, Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre, die zu höheren Systemkosten geführt haben, entgegenzuwirken, neue Marktrollen für die Industrie abzubilden und insgesamt Verursachergerechtigkeit in der Kostentragung sicherzustellen.
International nicht konkurrenzfähige Energiepreise belasten unseren Industriestandort weiterhin massiv.
Peter Koren
Kritik gibt es vor allem an der Spitzenkappung und an den Einspeisetarifen für Erzeuger. Wie steht die Industriellenvereinigung dazu?
Im ElWG finden sich einige positive Ansätze, erfreulicherweise wurden auch etliche IV-Forderungen aufgenommen. So werden etwa neue Geschäftsmodelle wie PPAs (Power Purchase Agreement, Anm.) und dezentrale Strukturen zeitgemäßer abgebildet, was zum Beispiel mehr Rechtssicherheit bei der Qualifikation von Direktleitungen schafft. Wesentlich sind zudem Regelungen, die die Systemkosten durch eine effizientere Nutzung der Stromnetzinfrastruktur senken sollen, wie etwa die Bestimmungen zur Spitzenkappung oder technischer Natur zum witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb. Schließlich enthält das ElWG richtigerweise Ansätze, die darauf abzielen, die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur auf eine breitere Zahlenbasis auszudehnen und damit mehr Verursachergerechtigkeit in das System zu bringen.
Wo sehen Sie noch dringenden Nachbesserungsbedarf?
Leider enthält das ElWG auch einige potenzielle Treiber der Systemkosten bzw. Bestimmungen, die Rechtsunsicherheit schaffen, sowie zu zusätzlichem administrativen Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert führen. Weniger gelungen sind etwa aus IV-Sicht die Regelungen zu allgemeinen Lieferbedingungen mit rechtlich fragwürdigen und unklaren Verpflichtungen für Lieferanten. Auch die Bestimmungen zu Lieferverträgen mit gestütztem Preis, die sog. „Sozialtarife“, sind im ElWG fehl am Platz: Aufgaben der sozialen Absicherung der Haushalte werden hier unzulässigerweise auf die Lieferanten und damit auf das restliche Kundenkollektiv umgelegt. Mehrkosten – am Ende für die Netznutzer – ohne Mehrwert bringen zudem Vorgaben zu teuren Erdkabel-Pilotprojekten. Ferner sollte der Gesetzgeber die Gelegenheit nutzen, im ElWG eine Regelung vorzusehen, um einen Teil der sehr hohen Regulierungskontostände der APG zur Kostendämpfung für Netzkunden zu verwenden. Zeitkritisch im Sinne der Versorgungssicherheit ist zudem die Notifizierung der Netzreserve, dies muss bis Ende des Jahres erfolgen, andernfalls kann die Netzreserve nicht rechtzeitig durch die APG kontrahiert werden.
Leider enthält das ElWG auch einige potenzielle Treiber der Systemkosten.
Peter Koren
Glauben Sie, dass an einzelnen Punkten noch geschraubt wird, um für das Gesetz die notwendige Zweidrittel-Mehrheit im Parlament zu bekommen?
Erstens ist es demokratiepolitisch geboten, gerade bei einer derartig umfassenden Reform eine möglichst breite politische Mehrheit zu überzeugen. Zweitens gilt es sich zu überlegen, wo waren die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre im Strombereich, die zu immer höheren Systemkosten geführt haben – Stichwort Förderungen, überambitionierte Ausbauziele, bei denen der Netzausbau nicht schritthalten konnte, blockierte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren usw. Wir müssen uns die Frage stellen, wer war hier federführend in der Verantwortung und wie bzw. mit wem kann es gelingen, gegenzusteuern und wieder Kosteneffizienz im System und Versorgungssicherheit neben der Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt zu rücken.
Welche Maßnahmen würden Sie sich wünschen, um die Preise kurzfristig und nachhaltig zu senken und welche Rolle kommt dabei dem Regulator E-Control zu?
In dem Paket zum ElWG wird auch das E-Control-Gesetz überarbeitet. Dem Regulator E-Control kommt angesichts der gewaltigen Herausforderungen in Bezug auf leistbare Energiepreise und Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Dekarbonisierung und Sektorenkopplung künftig eine noch entscheidendere Rolle zu. In Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie sind aus unserer Sicht entsprechende Bestimmungen in das das E-Control-Gesetz aufzunehmen, welche eine mögliche Besetzung des Vorstandes mit Personen mit Interessenkonflikten verhindern. Bei der Mitgliederbestellung der Regulierungskommission sollten zudem nicht nur “technische, juristische und/oder ökonomische“, sondern auch Kenntnisse der Energiewirtschaft, berücksichtigt werden.
Demnächst soll auch das EABG in Begutachtung gehen – was sind die kritischen Punkte, damit es wirklich beschleunigt?
Besonders Projekte im Energiesektor sind oftmals mit ausufernden, jahrelangen Genehmigungsverfahren konfrontiert. Das überragende öffentliche Interesse muss hier legistisch implementiert und die Verfahren mittels One-Stop-Shop und weiterer Stellschrauben wie etwa Artenschutzprüfungen substanziell beschleunigt werden. Vieles davon wäre bereits in unserem Rechtsbestand – im Standort-Entwicklungsgesetz – verankert, dessen Anwendung leider in den letzten Jahren politisch motiviert verhindert wurde.