Leistung muss sich immer lohnen, nicht erst ab 65
Gerald Loacker ist Jurist und geschäftsführender Gesellschafter bei der BWI Unternehmensberatung GmbH, die auf Vergütungssysteme und Gehaltsvergleiche spezialisiert ist. Außerdem arbeitet er als Sachverständiger für Berufskunde, Arbeitsorganisation und Betriebsorganisation. Bis Oktober 2024 war er als Abgeordneter zum Nationalrat in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wirtschaft sowie als stellvertretender Klubobmann der NEOS tätig.
Seniorenbundchefin Ingrid Korosec erinnert die Regierung an ihr Versprechen: 25 % Flat Tax auf Zuverdienste neben der Pension. Ja, dieser Punkt steht im Regierungsprogramm – gleich an prominenter Stelle im Kapitel Steuern/Finanzen. Aber wie gerecht ist eine Sonderbehandlung nur für Senioren?
Das Problem ist größer als die Pension
Österreich besteuert Arbeit so hoch, dass sich zusätzliche Leistung oft nicht auszahlt. Das betrifft Pensionisten genauso wie alle Erwerbstätigen. Wer neben seinem Angestelltengehalt in der Früh Zeitungen austrägt, am Wochenende an einer FH unterrichtet oder eine Mannschaft trainiert, darf die Rechenmaschine besser stecken lassen: Schon beim Durchschnittsgehalt von Angestellten greift ein Grenzsteuersatz von 40 %. Zusatzschichten bringen wenig, Frust dafür umso mehr.
Warum kommt es auf die letzte Stunde an?
Weil die Grenzbelastung über die Bereitschaft entscheidet, sie überhaupt zu leisten. Wer auf die Extra-Schicht kaum netto mehr sieht, lässt sie bleiben – egal ob 25, 45 oder 75 Jahre alt. Eine Entlastung muss genau dort ansetzen.
Warum eine Ausnahme nur für Ältere?
Bleibt die Frage: Wieso soll ein Zuverdienst im Ruhestand begünstigt werden, jener während der Erwerbsphase aber nicht? Eine Reform, die primär der wählerstarken Gruppe 65+ nützt, sendet das falsche Signal. Leistung ist nicht altersabhängig.
Flat hier, progressiv dort – wo ist die Logik?
Plötzlich gilt Flat Tax? Grundsätzlich lässt sich über einfache, niedrige Sätze diskutieren. Aber eine Regierung, die im Erwerbsleben progressiv besteuert, Pensionserhöhungen „sozial“ staffelt, also degressiv gestaltet, will bei Zuverdiensten in der Pension plötzlich flat besteuern. Dieses System ist inkonsistent.
Sonderrabatte in der Sozialversicherung
Noch dazu sollen Pensionisten laut Regierungsprogramm auf Zuverdienste keine SV-Beiträge zahlen. Schon heute leisten Pensionisten nur 6 % KV-Beitrag, Unselbständige 7,65 % – auch für ihren Nebenverdienst. Weitere Privilegien für Ältere in der Krankenversicherung sind nicht begründbar. Und: Zusatzeinkünfte in der Alterspension sind bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze (1.102,20 €) von Pensionsbeiträgen befreit; die daraus resultierende Höherversicherung finanziert das Budget. Erwerbstätige zahlen für ihre Nebenjobs immer voll, oft an mehrere Versicherungsträger.

Worauf es wirklich ankommt
Die hohe Abgabenlast auf Arbeit schadet der Volkswirtschaft: Die Überstundenbereitschaft sinkt, pro Kopf wird von Jahr zu Jahr weniger gearbeitet. Entlastung ist also richtig – aber sie muss dort greifen, wo die zusätzliche Leistung entsteht: im Erwerbsalter. Eine Begünstigung nur für Pensionisten ist unfair gegenüber den Jüngeren, die heute den Großteil der Abgaben tragen, und bringt der Wirtschaft nur homöopathische Effekte.
Eine Begünstigung nur für Pensionisten ist unfair gegenüber den Jüngeren.
Gerald Loacker
Wachstum gibt’s nur mit Arbeit.
Entlastete Zusatzstunden heben Auslastung, verkürzen Wartezeiten, steigern Servicequalität – von Pflege über Handwerk bis Lehre. Das stärkt Einkommen und Wettbewerbsfähigkeit, statt nur eine Wählergruppe.
Vor der Pension, nicht in der Pension
Wer „Leistung muss sich lohnen“ ernst meint, entlastet klar definierte Mehrarbeit und schafft altersneutrale Anreize – bei gleichzeitiger Wahrung der progressiven Gesamtbesteuerung. Weniger Sonderwege nach Geburtsjahr, mehr Fairness nach Leistung: So wird die zusätzliche Stunde endlich spürbar belohnt – und genau das braucht das Land vor der Pension, nicht erst danach.