ZeitGeschichten von Gerhard Jelinek

Sich beim Wählen ausweisen müssen? Völlig „diskriminierend“

17. Februar 2026Lesezeit: 5 Min.
Kommentar von Gerhard Jelinek

Gerhard Jelinek ist ein österreichischer Journalist, Fernsehmoderator und Buchautor. Der Jurist und erfahrene Journalist gestaltete rund 70 politische und zeitgeschichtliche Dokumentationen und Porträts.

Warum Präsident Donald Trump mit aller Kraft eine Ausweispflicht bei Wahlen durchsetzen will. Und haben die USA überhaupt – aus dem europäischen Blickwinkel – ein demokratisches Wahlrecht?

Donald Trump hat einmal recht, auch wenn das heimische Beobachter anders sehen.
Der amerikanische Präsident will per Dekret durchsetzen, dass sich Wählerinnen und Wähler durch ein Dokument bei der Wahlbehörde ausweisen müssen. Das ist für manche „Fachleute“ – sie werden in europäischen Medien meist ohne näheres Zuschreiben als solche bezeichnet – ein Skandal. Und warum? Die Maßnahme könnte, schreibt der ORF auf seiner „blauen Seite“, Millionen Menschen die Wahlteilnahme erschweren, „weil sie keinen leichten Zugang zu Dokumenten haben“. Im Umkehrschluss bedeutet das: Millionen Amerikaner wählen, ohne dass ihre Identität vor einer Wahlbehörde überprüft wird. Dürfen die das wirklich? Trump und die Republikaner unterstellen deswegen seit Jahren Wahlbetrug.

Wählen ohne Feststellung der Identität, ohne amtliches Wahlregister, ohne Beleg für die Staatsbürgerschaft? Bei der von Donald Trump angestrebten Ausweispflicht bei Wahlen geht es natürlich nicht um hehre Ziele, sondern um die Machtfrage. Heuer im November finden die „Midterm-Elections“ statt. Verliert Trump die Mehrheit im Repräsentantenhaus, ist es aus mit seiner vermeintlichen Allgewalt. Tatsächlich wählen vor allem in den Städten Hunderttausende aus niedrigen Sozialschichten und darunter viele Immigranten tendenziell eher die „linken“ Demokraten, als die „rechten“ Republikaner. Sie müssen sich nicht ausweisen (wäre „diskriminierend“). Diese Tatsache befeuert jede Verschwörungstheorie.

Seit Jahren behauptet der amerikanische Präsident und Exzentriker Donald Trump lautstark, ihm sei durch Wahlbetrug der Sieg bei den vorletzten Präsidentenwahlen gestohlen worden. Aus europäischer Sicht gibt es dafür keine Indizien und auch die Gerichte in den USA widerlegten Trumps Behauptungen. Doch das Urteil der europäischen Journalistik, die ja in großer Mehrheit nicht gerade große Sympathien für den golfspielenden Immobilienentwickler hat, basiert auf europäischen Vorstellungen von einem allgemeinen, gleichen und freien Wahlrecht.
Wer in Österreich wählen will, ist kraft eines bürokratischen aber perfekt funktionierenden Meldewesens registriert, in eine Wählerliste eingetragen, begibt sich am Wahltag (oder ein paar Tage davor) in sein Wahllokal, weist sich aus, bekommt einen Stimmzettel in einem Kuvert, macht sein Kreuzerl, und steckt das Kuvert in eine versiegelte Urne. Seit Jahrzehnten ist das eine bewährte Übung, analog, nicht digital. Verlässlich und sicher.

Amerika, das vermeintliche Mutterland der Demokratie, hat solche simplen Regeln nicht. Es gibt kein einheitliches Meldesystem über alle 50 Bundesstaaten hinweg. Jeder US-Bürger muss sich als Wähler registrieren und dabei auch gleich bekennen, ob er ein Anhänger der Republikaner, der Demokraten oder ein „Independent“ ist. Und am Wahltag kann er/sie in einem Wahllokal dann an leicht antiquierten „Wahlmaschinen“ seine Wahl treffen. Für die meisten US-Amerikaner ist es überdies egal, was sie wählen. Die meisten Bundesstaaten und Distrikte sind aufgrund des strikten Mehrheitswahlrechts entweder „blau“ (demokratisch) oder „rot“ (republikanisch). Wahlen werden in wenigen „Swing-States“ und da meist in wenigen Bezirken entschieden. Das kann man demokratisch finden, oder auch nicht.

Das Prinzip, dass bei Wahlen nur Staatsbürger Rechte haben, gilt bisher als in Stein gemeisselt, obwohl das neuerdings in einer Gesellschaft, die (wie in vielen Staaten Westeuropas) schon zu einem guten Teil aus Migranten besteht, durchaus Fragen aufwerfen kann.

Der Kampf ums allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht reicht bei uns bis in die Zeit des Biedermeier und zur bürgerlichen Revolution des Jahres 1848 zurück. Neben der Forderung nach Abschaffung der Zensur, verlangten die Bürgerinnen und Bürger anno 1848 die Ausarbeitung einer „Constitution“, einer Verfassung, die Rechte und Pflichten enthielt, also das Ende des monarchischen Absolutismus. Dafür wurde gekämpft, auf der Straße. Es dauerte Jahrzehnte, ehe in der k.u.k. Monarchie eine direkte Wahl von Abgeordneten zugelassen wurde. Ab 1873 (vorher musste die durch Niederlagen gegen Preußen geschwächte Habsburger-Monarchie noch die Staatsgrundgesetze von 1867 erlassen, die (bis heute!) Grund- und Freiheitsrechte der Bürger sichern.

Die Wahlen waren zwar frei und geheim, aber nicht allgemein und nicht gleich. Die Stimmen wurden nicht nur gezählt, sondern gewogen. Je mehr Steuerleistung, desto mehr Gewicht hatte eine Stimme. Und um überhaupt wählen zu dürfen, war eine (geringe) Steuerleistung von fünf Gulden (rund 80 Euro) pro Jahr Bedingung. Die Überlegung damals: Wer keine Leistungen fürs Allgemeinwesen erbringt, soll auch nicht über die Verwendung der Steuermittel mitentscheiden dürfen. Anno 2025 bezieht bereits eine Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher mehr Geld „vom Staat“, als sie einzahlt. Im Klartext: Eine Minderheit von Netto-Steuerzahlern finanziert die Mehrheit der Netto-Sozialleistungsempfänger. Das kann noch eine Weile gut gehen, lange aber nicht.

Erst seit 1918 gilt das gleiche Wahlrecht für alle – auch für Frauen und selbstverständlich immer mit Ausweispflicht. Österreich (und alle anderen europäischen Demokratien auch) ist da den USA um ein Jahrhundert voraus – wenn Donald Trump oder JD Vance das erführen…

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