Die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (kurz OeMAG) ist seit knapp 20 Jahren für die Förderabwicklung der erneuerbaren Energien in Österreich zuständig. Die OeMAG-Vorstände Horst Brandlmaier und Gerhard Röthlin sprechen im Selektiv-Interview über ihre Erwartungen an die Fördernachfrage im Schatten der derzeitigen Energiekrise. Vor allem die laufenden Betriebsförderungen über die Marktpreisbilanzgruppe würden zunehmend an Bedeutung gewinnen, „da es für Erzeuger zunehmend schwierig wird, Abnehmer für ihren PV-Strom zu finden“, erklärt Gerhard Röthlin. Die OeMAG hingegen biete einen „sicheren Hafen“ und würde auch keine laufenden Verträge kündigen, versichern die Vorstände.
Die Internationale Energieagentur (IEA) sieht derzeit die „schwerste Energiekrise aller Zeiten“ aufziehen, wie bewerten Sie die aktuelle Situation?
Horst Brandlmaier: Die aktuelle Energiekrise zeigt einmal mehr, wie wichtig die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist und dass wir von fossilen Energieträgern unabhängiger werden müssen.
Gerhard Röthlin: Wir als OeMAG arbeiten täglich daran, unseren bestmöglichen Beitrag zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu leisten. Der Energiemarkt ist komplex und wird von zahlreichen, teils unvorhersehbaren Faktoren beeinflusst. Umso wichtiger ist es, dass wir gemeinsam verantwortungsvoll und effizient mit unseren Energieressourcen umgehen. Der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien spielt dabei eine entscheidende Rolle und wird die Zukunft maßgeblich prägen.
Welche Auswirkungen auf die Fördernachfrage erwarten Sie?
Gerhard Röthlin: Wir rechnen heuer nicht zwingend mit einer erhöhten Nachfrage, aber wir dürften das gute Niveau des Vorjahrs halten. Von 1. Jänner 2024 bis 1. April 2025 waren kleinere Photovoltaik-Anlagen von der Umsatzsteuer befreit und somit gab es 2024 deutlich weniger Förderanträge als noch 2023. Mit der Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung haben wir dann im Jahr 2025 wieder einen Anstieg vernommen und rund 35.000 Investitionsförderverträge für PV abgeschlossen.
Der nächste Fördercall startet am 23. April, welche Größenordnung erwarten Sie?
Gerhard Röthlin: Wie viele Anträge tatsächlich eingehen werden, lässt sich im Voraus nicht exakt prognostizieren. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich der positive Trend des vergangenen Jahres fortsetzen wird.
Horst Brandlmaier: Man muss dabei bedenken, dass das Niveau in den letzten Jahren schon sehr hoch gewesen ist und wir dieses Niveau halten. In den Zeiten vor dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) war die Nachfrage und der Zubau deutlich geringer.
Welche Rolle spielt der „Made in Europe“-Bonus, hat dieser die Nachfrage gestützt?
Gerhard Röthlin: Der „Made in Europe“-Bonus hat nicht unbedingt dazu geführt, dass wir höhere Antragszahlen haben. Aber natürlich versuchen Antragswerber verstärkt, auf österreichische und europäische Produkte zurückzugreifen, um den Bonus und den Zuschlag im Fördersatz in Anspruch nehmen zu können. Insofern stärkt dieser Bonus den heimischen und europäischen Standort.
Wie verteilt sich die Nachfrage auf Ihre Förderschienen, welche Förderwerber fragen die Marktprämie nach, welche den Investitionszuschuss?
Gerhard Röthlin: Kurz zur Erklärung: Der Investitionszuschuss ist ein einmaliger Zuschuss zu den Anschaffungskosten. Die Marktprämie ist eine laufende Betriebsförderung. In der Vergangenheit haben wir bei den einmaligen Investitionszuschüssen die größeren Antragszahlen verzeichnet. Die Betriebsförderung über Marktprämien ist aber sehr wichtig für große Anlagen, die über dieses Fördermodell ihren Betrieb über 20 Jahre sichern können. Vor allem Banken sehen bei größeren Anlagen eine solche Betriebsförderung als Absicherung, da dadurch Rückflüsse sichergestellt sind und Tilgungsraten besser bedient werden können. Somit ist die Marktprämienförderung für größere Anlagen sinnvoll, während für kleinere Anlagen eher die Investitionszuschüsse dienlich sind.
Wäre aus Ihrer Sicht die Förderung von Batteriespeichern auch ohne dazugehörige PV-Anlage sinnvoll, um Lastspitzen ausgleichen zu können?
Gerhard Röthlin: Im EAG-Evaluierungsbericht des Bundesministeriums sind 96 Empfehlungen festgehalten, wie das Gesetz nachjustiert oder verbessert werden könnte. Eine Empfehlung wäre eben auch, Speicher zu fördern. Da in den letzten Jahren viele Anlagen ans Netz gegangen sind und sich gewisse netztechnische Restriktionen gezeigt haben, könnte man Speicher fördern, um die Mittagsspitzen zu vermeiden. Das wäre aber nur in Verbindung mit einer bestehenden PV-Anlage sinnvoll, nicht als stand-alone-Lösung.
Horst Brandlmaier: Ohne PV-Anlage ist es nicht sinnvoll, da dann vollkommen ungeplant aus dem Netz Strom entnommen und wieder abgegeben wird. Das würde nicht systemstabilisierend wirken und könnte netztechnisch zu Problemen führen, wenn das in einem größeren Umfang unkoordiniert stattfinden würde.
Wir bieten kleineren Erzeugern einen sicheren Hafen.
Gerhard Röthlin
Wie hat sich die Zahl der Einspeiser in den letzten Jahren entwickelt, die bei der OeMAG zum Marktpreis einspeisen?
Horst Brandlmaier: Hier gilt es zu unterscheiden, denn wir haben zwei große Bilanzgruppen: Zum einen die ältere Tarifbilanzgruppe, in der die Tarife gefördert werden und zum anderen die neuere Marktpreisbilanzgruppe. Hier kann zu einem gesetzlich definierten Marktpreis eingespeist werden. Beide Bilanzgruppen zusammen umfassen bereits über 165.000 Anlagen. Der Zustrom ist ungebrochen; im Vorjahr sind etwas mehr als 20.000 Anlagen dazugekommen. Mit Ende des 1. Quartals sollten wir die Marke von 170.000 Anlagen erreichen. In der Tarifbilanzgruppe liegt die gesamte Anlagenleistung bei 2,8 Terawattstunden (TWh) und in der Marktpreisbilanzgruppe bei gut 3 TWh – das ist zusammengenommen also eine riesige Leistung.
Gerhard Röthlin: Die Marktpreisbilanzgruppe wird für uns immer wichtiger, da es für Erzeuger zunehmend schwierig wird, Abnehmer für ihren PV-Strom zu finden. Wir bieten kleineren Erzeugern damit einen sicheren Hafen.
Wer bei uns einen Antrag stellt, bekommt den Marktpreis und wird von uns auch nicht einseitig gekündigt.
Horst Brandlmaier
Stichwort „sicherer Hafen“ – Sie bieten im Marktpreismodell einen fairen Marktpreis mit Preisober- und Preisuntergrenze an, den man vergütet bekommt. Wie können Sie in Zeiten von negativen Marktpreisen z. B. in der Mittagsspitze damit wirtschaften?
Horst Brandlmaier: Sofern wir einen negativen Deckungsbeitrag erwirtschaften, werden die Mehrkosten durch die Förderpauschale sozialisiert. Das gilt sowohl für die Einspeisung zu Tarifen, als auch zu Marktpreisen. Der Marktpreis ist natürlich marktnäher und allfällige Mehrkosten sind daher sehr gering. Wir unterscheidet uns aber insofern sehr maßgeblich von anderen Stromhändlern, weil wir keine laufenden Verträge kündigen. Der Anlagenbetreiber kann sich daher auf uns verlassen. Der „sichere Hafen“ bedeutet, wer bei uns einen Antrag stellt, bekommt den Marktpreis und wird von uns auch nicht einseitig gekündigt.
Wie groß ist der Anteil des Kuchens von kleinen PV-Anlagen bis 10 kW bzw. wie verteilen sich die Größenverhältnisse bei der Investitionsförderung?
Horst Brandlmaier: Auch im privaten Bereich gibt es mittlerweile immer mehr Anlagen über 10 kW Leistung. Der Großteil der eingereichten PV-Anlagen bei der Investitionsförderung liegt zwischen 10 und etwas über 20 kW. Mit dem im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) § 75a vorgesehenen Versorgungsinfrastrukturbeitrag vulgo Netzeinspeise-Entgelt werden die 20 kW aber natürlich eine Grenze sein, die wir dann im nächsten Fördercall möglicherweise bemerken werden.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) werden unter anderem von den Stromnetzbetreibern kritisiert, da sich deren Teilnehmer von der Netzkostenfinanzierung entsolidarisieren würden. Wie ordnen Sie EEGs ein?
Horst Brandlmaier: Grundsätzlich halte ich Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften für sehr sinnvoll. Problematisch ist aber die Planbarkeit. Wir befassen uns bereits intensiv mit diesem Thema. Das war ursprünglich im Ökostromgesetz so nicht vorgesehen. Die großen Unschärfen bei der Planbarkeit der Einspeisung machen es uns schwer, die Aufwendungen für Ausgleichsenergie, wie gesetzlich geboten, zu minimieren. Man sollte sich überlegen, ob großen Anlagen, die Mitglied in einer Energiegemeinschaft sind, nicht eine Fahrplanverpflichtung überbunden werden sollte. Bei kleineren Anlagen ist das nicht sinnvoll und auch nicht administrierbar, aber bei größeren Anlagen könnte eine Verpflichtung durchaus sinnvoll sein, damit eine bessere Vorhersehbarkeit und Planbarkeit gegeben ist.
Könnte eine bessere Planbarkeit gegeben sein, wenn die Energiegemeinschaft als Ganzes betrachtet wird, anstatt die einzelnen Anlagen innerhalb der Gemeinschaft heranzuziehen?
Horst Brandlmaier: Das ist leider so nicht möglich und macht wenig Sinn. Man kann nur die einzelne Stromerzeugungsanlagen betrachten. Wenn man die Erzeugung mit individuellem, nicht planbarem Verbrauchsverhalten vermischt, wird es sehr schwierig. Eine Lösung für dieses Thema gibt es leider noch nicht.
Vehicle-To-Grid-Einspeisung kann nur sinnvoll sein, wenn diese zentral koordiniert und abgerufen wird.
Horst Brandlmaier
Wie viel Abhilfe können andere technische Lösungen bringen, die das ElWG nun ermöglicht, zum Beispiel Vehicle-To-Grid-Einspeisung, sodass Elektroautos als dezentrale Stromspeicher dienen können? Könnte das zu noch mehr Volatilität im Stromnetz führen oder eher zu einer Glättung der Lastkurven?
Horst Brandlmaier: Ist sicher interessant! Jedenfalls würde es aber zu noch mehr Komplexität führen. Schon jetzt sehen wir, dass Anlagen in den Energiegemeinschaften kaum mehr abrechenbar sind, weil die Erzeugungsdaten vom Netzbetreiber nicht rechtzeitig geliefert werden. Je komplexer ein System wird und je mehr Einzelteile es hat, umso schwieriger wird seine Administration. Eine Vehicle-To-Grid-Einspeisung kann nur sinnvoll sein, wenn diese zentral koordiniert und abgerufen wird.