Florian Maringer ist Geschäftsführer der IG Windkraft © Astrid Knie | Montage: Selektiv
Florian Maringer ist Geschäftsführer der IG Windkraft © Astrid Knie | Montage: Selektiv
Interview

Maringer: „Müssen aufpassen, dass wir nicht in eine Bananenrepublik abdriften“

IG-Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer sieht ein weiteres EU-Vertragsverletzungsverfahren auf Österreich zukommen, da die Frist zur Umsetzung der Renewable Energy Directive III (RED III) versäumt wurde. Das dafür nötige Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) lässt weiterhin auf sich warten. Maringer erwartet bei den Verhandlungen zur notwendigen Zweidrittelmehrheit einen „ähnlich zähen Prozess“ wie beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Eine grundlegende Überarbeitung des Österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) sieht Maringer nicht als dringend an, im Gegenteil brauche es jetzt mehr Planungssicherheit und weniger Volatilität: „Wir müssen schon aufpassen, dass wir in Österreich nicht in eine Bananenrepublik abdriften, weil wir so schnell Dinge umstoßen und neue Änderungen verabschieden und zu wenig begründen, warum wir das tun.“

Mit Stichtag Samstag (21.2.) hat Österreich die Frist zur Umsetzung der Renewable Energy Directive III verpasst, was bedeutet das?

Florian Maringer: Das Verpassen der RED-III-Frist bedeutet erstens ein Vertragsverletzungsverfahren. Zweitens bleibt die Frage, wie die EU-Kommission bzw. der EuGH jetzt weiter vorgehen werden. In föderalistisch organisierten Staaten wie Österreich ist offen, wer für eine solche Zielverfehlung haftet. Wenn der Bund also seine Ziele verfehlt oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist das die eine Sache. Aber wenn der Bund quasi nur abgeleitet verantwortlich ist, weil die Länder qua Verfassung dafür zuständig sind, ist das die andere Sache.

Laut einem neuen Gutachten könnte der EuGH auch den Ländern jene Kompetenzen entziehen, denen sie nicht nachkommen, und diese dem Bund zuordnen. Wenn das Bundesland der kompetenzrechtlichen Materie nicht nachkommt, könnte der Bund also diese Aktivität auf sich ziehen und die Beschleunigungszonen ausweisen. Das wäre aber natürlich auch nicht konfliktfrei.

Wir haben in Österreich eine negative Lernkurve.

Florian Maringer

Für die Umsetzung der RED III brauchen wir das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG), dessen Beschluss braucht eine Zweidrittelmehrheit. Wird der Mehrheitsfindungsprozess genauso mühsam wie beim ElWG werden?

Um eine RED-III-konforme Umsetzung des EABG zu erzielen wird der Prozess ähnlich zäh wie beim ElWG. Das EABG bringt nämlich zwei Schwierigkeiten. Erstens ist wieder eine typisch österreichische Verbindlichkeit vorgesehen: Die Länder müssen – aber es passiert nichts, wenn sie es nicht tun. Zweitens würde mit dem EABG eine vierte Zielebene neben dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) aus dem Jahr 2018, dem Netzinfrastrukturplan (NEKP) und dem Österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) eingeführt werden. Während die Ausbauziele von NEKP und ÖNIP ungefähr auf derselben Höhe liegen, liegt die Zielebene des EABG aber unter dem Niveau von 2018. Wir haben in Österreich also eigentlich eine negative Lernkurve.

Die Ziele wurden also nach unten gesteckt?

Die Ziele sind gleich groß wie früher, aber der Anteil, der den Bundesländern verbindlich vorgeschrieben wird, ist niedriger als früher.

Einige Bundesländer haben jetzt schon Pflöcke eingeschlagen, die eine Erfüllung der RED III und des EABG kaum möglich machen, indem beispielsweise entweder keine oder nur zu kleine Windkraft-Beschleunigungszonen ausgewiesen wurden. Kann das EABG so überhaupt Erfolg haben?

Das ist die kardinale Frage, die wir auch verstärkt diskutieren müssen. Es liegt am Ende in der Kompetenz des jeweiligen Bundeslands, das zu tun. Das ist das, was wir als „Leadership“ sehr stark artikulieren. Wenn die Bundesländer diese Kompetenz haben, dann müssen sie diese auch wahrnehmen. Im Sinne der Bevölkerung, im Sinne des Staatsvolkes – das steht genauso wie der Föderalismus in der Verfassung.

Die Bundesländer müssen also ihrer verfassungsgemäßen Kompetenz nachkommen. Das ist die Diskussion, die jetzt zu führen ist. Das wird in Österreich immer lapidar und mit einem Augenzwinkern als „Ach, der Föderalismus“ abgetan, aber so einfach ist es nicht. Die Frage ist nämlich, wie sieht unsere Volkswirtschaft in der Zukunft aus? Auf diese Frage müssen die Bundesländer jetzt eine Antwort geben, weil sie haben dafür die Verantwortung.

Grundsätzlich muss man hier auch festhalten, dass es nicht das EABG braucht, um Beschleunigungszonen auszuweisen. Das könnten die Bundesländer bereits jetzt tun. So wie Kärnten es gemacht hat, ist es aber sicherlich nicht RED-III-konform, da etwa eine Beschleunigungszone rund um bereits vorhandene Windparks gezogen wurde.

Sie haben kürzlich bei Windkraft vom „Musterschüler“ Deutschland gesprochen. Was machen die Deutschen besser als wir?

Deutschland hat ein Flächenziel vorgegeben. Dieses sieht vor, dass jedes Bundesland bis 2030 zwei Prozent seiner Landesfläche für Windkraft ausweisen muss. Die Bundesländer können hierbei aber untereinander handeln. Weiters hat Deutschland die Verfahren deutlich beschleunigt. Zentral dabei ist, dass auch die Behörden besser ausgestattet wurden, vor allem mit Personal.

Dadurch konnte die Genehmigungsmenge von 7.600 Megawatt im Jahr 2023 auf 20.800 Megawatt im Jahr 2025 fast verdreifacht werden. Das ist eine gewaltige Entwicklung. Deutschland hat also die fünffache Menge an Windkraftleistung, die in Österreich installiert ist, in einem Jahr genehmigt.

Auch die österreichische Regierung verspricht Verfahrensbeschleunigungen – liefert sie in dieser Frage auch?

Bisher nicht. Es wird aber stark davon abhängen, wie genau das EABG und das UVP-G ausgestaltet sein wird. Derzeit ist im EABG-Entwurf wenig Substanz für Wind-Großprojekte enthalten. Wenn ein übergeordnetes Ziel in das Gesetz aufgenommen wird, ist es wieder eine andere Sache. Dann kann man Ihre Frage teilweise bejahen. Kommt das nicht, dann ist das EABG mal ein erster Schritt für die Stromnetze – für alle anderen aber nicht.

Bei den Verfahrensbeschleunigungen und dem UVP-G ist aber nicht die Umweltverträglichkeitsprüfung an sich das größte Problem, sondern die Verfahrensdauer bis zur letzten Instanz. Das kann gut und gerne 12 bis 13 Jahre dauern. Hier geht es um die Behördenausstattung, zum Beispiel mit Richtern. Gerichte müssen auch die Mittel haben, um Verfahren schnell abwickeln zu können. In diesem extrem technokratischen Milieu braucht es auch entsprechend ausgestattete Gerichte. Dafür braucht man auch kein neues Gesetz.

Wir müssen schon aufpassen, dass wir in Österreich nicht in eine Bananenrepublik abdriften.

Florian Maringer

Es mehren sich die Stimmen derer, die sagen der ÖNIP müsse neu analysiert, berechnet und auch politisch neu diskutiert werden. PV sei dort überbewertet, während Windkraft zu kurz kommt. Braucht der ÖNIP eine grundlegende Überarbeitung?

Wir neigen in Österreich oft dazu, immer alles neu machen zu wollen. Gerade im erneuerbaren Bereich haben wir eine extreme politische Volatilität. Das schlägt durch auf die Planungssicherheit und auf die Finanzierung. Die Windkraft-Branche kann bis 2030 rund 7 Mrd. Euro investieren, davon sind 5,6 Mrd. Euro Fremdkapital. Wir haben aber ein volatiles Umfeld wie noch nie zuvor. Es muss hier Planungssicherheit geschaffen werden, damit auch diese Finanzierung stabil aufgestellt werden kann. Wir müssen schon aufpassen, dass wir in Österreich nicht in eine Bananenrepublik abdriften, weil wir so schnell Dinge umstoßen und neue Änderungen verabschieden und zu wenig begründen, warum wir das tun. Der Finanzsektor preist das alles am Schluss nämlich irgendwann ein – und das erleben wir gerade. Es wäre gut, hier Ruhe reinzubringen.

Für Unruhe hat auch die Diskussion rund um die Einspeiseentgelte bzw. den Versorgungsinfrastrukturbeitrag beim ElWG gebracht, können Sie diese Kosten beziffern?

Diese Diskussion hat auf jeden Fall massive Verzögerungen gebracht. Es geht hier um einige hundert Megawatt, deren Errichtung verzögert wurde. Auch die Diskussionen rund um die Finanzierung sind dadurch viel stärker geworden. Die Politik muss sich bewusst werden, dass sie jetzt stabile Rahmenbedingungen schaffen muss und sich gut überlegen sollte, welche Änderungen sie ergreift.

Neben den hohen Energiekosten wird Österreich auch von hohen Netzkosten geplagt, muss hier ein neues Modell zur Finanzierung des Netzausbaus gefunden werden?

Auf der einen Seite zahlen Erzeuger anders als in den meisten europäischen Ländern in Österreich bereits einen Beitrag zur Netzfinanzierung. In den letzten 10 Jahren haben wir ungefähr 1 Mrd. Euro an Netzanschluss- und Netzentgelten im Windkraftbereich bezahlt.

Auf der anderen Seite frage ich mich, wohin die Energiekostendebatte am Ende führen soll. Was ist „billiger“? Es wird der Eindruck vermittelt, dass das alles nichts kosten würde – das ist lächerlich. Natürlich wird das etwas kosten. Wo soll also der Sockel, der Beitrag sein, der leistbar ist? Aus meiner Sicht existiert dieser aktuell nicht, sondern es wollen alle nur weniger zahlen. Das führt zu der Situation, dass sich die Regierungsparteien uneinig sind, ob ab 15 Cent/kWh bereits die Energiekrise ausgerufen wird oder nicht. Das ist ein extrem schlechtes Signal, hier wird den Menschen vermittelt, dass es sowieso immer zu teuer ist. Märkte funktionieren über einen Preis. Daher ist es gut, dass Dinge einen Preis haben. Das wird derzeit komplett ausgeblendet.

Neben vielen anderen Maßnahmen – also günstigeres Fremdkapital und geringere Eigenkapitalverzinsung – könnte eine Netz-ASFINAG schon massiven Sinn machen. Vor allem, weil es dann außerbudgetär wäre. Der Schlüssel wäre, vielleicht auch mit Risikoübernahmen seitens des Bundes, günstig an Kapital zu kommen und dann günstig bauen zu können. Hier braucht es auch noch bessere Koordinierung zwischen Erzeugungsanlagen und Netzbetreibern – im Burgenland und in Niederösterreich läuft das schon sehr gut.

Allgemein sollte man vielleicht genauer hinsehen, wie denn die Netze gebaut werden und ob hier vielleicht nicht auch einiges zu teuer ist. Hier gäbe es auch Effizienzpotenzial zu heben.

Wertschöpfung hat kein politisches Parteibuch.

Florian Maringer

Hat nicht auch der Spruch „Wind und Sonne schicken keine Rechnung“ die von Ihnen kritisierte Erwartungshaltung, dass das alles nichts kostet, befeuert?

Von diesem Spruch war ich nie ein großer Freund, denn Wind und Sonne werden nie zu Null anbieten. Warum sollte in einer Marktwirtschaft jemand etwas mit Null anbieten? Es wird etwas kosten, aber es wird günstig sein.

Das größere Problem war der Preisschock im Jahr 2022 und dass dann – wie in der Corona-Krise – begonnen wurde, politisches Kleingeld zu wechseln. Alle Stakeholder, die Opposition, die Regierung – alle haben sich im Ton vergriffen. Wir sollten also in der Diskussion zurückfinden zur Frage, wo ein realistischer Preis liegt. Man kann nicht riesigen Gruppen in Österreich vermitteln, dass das alles nichts kosten wird. Sowohl bei den betroffenen Haushalten als auch bei den betroffenen Industrieunternehmen handelt es sich um Bruchteile des Gesamtkuchens. Man müsste hier genauer hinsehen, wer wirklich einen Industriestrompreis bräuchte, um wettbewerbsfähig zu bleiben und wer wirklich einen Sozialtarif bräuchte, um über die Runden zu kommen.

Derzeit sind in Österreich laut Ihren Zahlen weitere 214 Windräder genehmigt und könnten gebaut werden, was 1,5 bis 1,8 Mrd. Euro an Wertschöpfung generieren würde. Wie viel Wertschöpfung bleibt bei Windkraftprojekten generell im Land?

Bei der Windkraft verbleiben ca. 80 Prozent der Wertschöpfung in Europa und ungefähr 60 Prozent am jeweiligen Standort, wo gebaut wird. Zwar gibt es in Österreich keinen Windkrafthersteller, aber wir sind bei den Zulieferbetrieben wirklich stark aufgestellt. So befindet sich etwa der globale Hub für Windkraft-Transformatoren in der Steiermark, rund um das Werk von Siemens. Auch die Miba AG liefert einiges an Windkrafthersteller zu.

Wir haben in der Automotive-Industrie gelernt, stolz auf die Zuliefererindustrie zu sein. Im Erneuerbaren-Bereich schaffen wir es anscheinend nicht. Windkraft ist elektrotechnischer Maschinenbau, das ist eigentlich eine wirtschaftliche Kernkompetenz Europas. Österreich müsste eine Vision entwickeln, was die Technologie von Morgen sein wird. Ganz unideologisch gesehen: Der Verbrennungsmotor wird es nicht sein. Wir müssen uns hier weiterentwickeln. Die derzeitige technologische Transformation abzulehnen, weil sie zu „grün“ sei, ist genauso ideologisch. Wertschöpfung hat kein politisches Parteibuch.