Die Sozialhilfe ist das geringste unserer Probleme

28. Oktober 2026・Lesezeit: 3 Min.
Kommentar von Georg Renner

Georg Renner ist freier Journalist in Niederösterreich und Wien mit Fokus auf Sachpolitik. Er betreibt den Politik-Podcast „Ist das wichtig?“ und publiziert unter anderem für „Datum“ und „WZ“. Zuvor war er nach Stationen bei der „Presse“, „NZZ.at“ und „Addendum“ Innenpolitikchef der „Kleine Zeitung“.

Jetzt ist sie also endlich da: die Einigung zwischen Schwarz, Rot und Pink auf eine Reform der Sozialhilfe. Eine Zeitlang hatte es angesichts der eher massiven ideologischen Differenzen rund um das Thema ausgeschaut, als könnte diese Regelung zum Stolperstein für die ganze Koalition werden; gezielte Leaks, öffentliches Gegenseitig-Ausrichten und mittelfreundliche Zwischenrufe aus den Ländern inklusive.

Entsprechend groß waren in den vergangenen Tagen dann sowohl Erleichterung als auch PR-Anstrengungen, als sich der Kompromiss herauskristallisierte, den nun jedermann im Begutachtungsentwurf für das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bestaunen kann; „Großer Wurf“, „ein Stück Gerechtigkeit“, „kein Abkassieren mehr“ und Ähnliches war da vonseiten der Regierungsparteien zu hören.

Man muss das nicht schlechtreden: Was die Koalition da vorgelegt hat, ist grundsätzlich ein passabler Ansatz. Abseits der populistischen 9000-Euro-für-diese-Familie!-Schlagzeilen (ist es jetzt so viel besser, dass eine Handvoll Familien stattdessen 7000 Euro bekommt?) gibt es tatsächliche Verbesserungen. Dass das Bemühen um Integration und/oder Arbeit jetzt schon nachgewiesen werden muss, bevor man die volle Sozialhilfesumme bezieht, ist eine dringend notwendige Korrektur im Anreizsystem.

Die große Frage wird im nächsten halben Jahr aber zunächst einmal sein, ob die Bundesländer die Neuerungen selber mittragen – Wien und Tirol haben noch nicht einmal die Reform von 2018 umgesetzt – und wie streng sie sie dann tatsächlich administrieren. Schöne Worte in einem Grundsatzgesetz bleiben nur das, wenn jene, die sie umsetzen müssten, darauf pfeifen.

Und daran liegt auch die zentrale Kritik an der Sozialhilfereform. Ja, es ist eine pragmatische, vernünftige Anpassung des Systems an die soziale und fiskalische Realität von 2026. Mehr aber auch schon nicht. Dass man den zur Vermurksung geradezu einladenden Artikel 12 B-VG, der unter anderem für das „Armenwesen“ sowohl Bundes- als auch neun Landesgesetzgeber zuständig macht, noch vor ein paar Jahren komplett ausräumen wollte? Heute nicht unser Thema. Dass man das AMS, das die meisten Sozialfälle ohnehin schon als Kunden hat und deren Bemühen um Arbeit (bzw. den Mangel daran) kennen muss, gleich auch die Sozialhilfe administrieren lassen könnte – One-Stop-Shop, schönes Schlagwort für Sonntagsreden -, ging sich diesmal dann doch wieder nicht aus. Minimalkompromiss, muss man verstehen, keine Zeit für große Würfe.

Und dann ist da noch die unangenehme Tatsache, dass die Sozialhilfe am Ende nur der Easy Mode im großen Reformspiel ist. Die rund 1,3 Milliarden Euro, die die Sozialhilfe 2024 insgesamt ausgemacht hat, sind gerade einmal ein Drittel jenes Betrags, um den die Sozialausgaben unter dem Titel „Alter“ von 2024 auf 2025 gestiegen sind. Insofern ist es schön, dass sich die Regierungsparteien auf die Sozialhilfereform geeinigt haben. Das sollte ihren Kopf frei machen für den Endgegner, der besser heute als morgen angegangen gehört: Gesundheits- und Pensionsreformen, die ihren Namen verdienen.

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