Der Pleitefonds ist pleite – wer zahlt nun die Rechnung?

29. Juli 2026Lesezeit: 5 Min.
Kommentar von Carmen Treml

Carmen Treml ist Ökonomin beim wirtschaftsliberalen Thinktank Agenda Austria und externe Lektorin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ihre Kerngebiete sind Bildung, Arbeitsmarkt und Verteilung.

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ist eine jener Einrichtungen, über die man sich bestenfalls keine Gedanken macht. Gerät ein Unternehmen in die Insolvenz, sorgt der Fonds dafür, dass Arbeitnehmer dennoch ihre offenen Löhne, Urlaubsersatzleistungen oder Abfertigungen erhalten. Ein wichtiges Sicherheitsnetz unseres Sozialstaates. Nun steht ausgerechnet dieses Sicherheitsnetz selbst vor einem Finanzierungsproblem. Ja, leider kein Scherz: Der Pleitefonds ist pleite.

Die Absurdität lässt sich kaum überbieten. Jene Einrichtung, die Arbeitnehmer vor den Folgen einer Unternehmensinsolvenz schützen soll, ist angesichts der anhaltenden Pleitewelle selbst nicht mehr ausreichend gerüstet. Bereits 2027 dürften rund 160 Millionen Euro fehlen. Der Fall zeigt lehrbuchmäßig, was passiert, wenn Sozialpolitik nach Kassasturz statt nach Systemlogik gemacht wird. Und er schürt Sorgen, dass die Lohnnebenkosten nun erst wieder steigen könnten. 

Zur Einordnung: Der Insolvenz-Entgelt-Fonds wurde 1978 geschaffen, um Arbeitnehmer im Insolvenzfall ihres Arbeitgebers abzusichern. Finanziert wird er über den Insolvenz-Entgelt-Sicherungs-Zuschlag (IESG-Zuschlag), den Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag entrichten. Ergänzt werden die Einnahmen durch Rückflüsse aus Insolvenzverfahren und Zinserträge. Der Zuschlag beträgt derzeit lediglich 0,1 Prozent der Lohnsumme – ein historischer Tiefstand. Früher lag er deutlich höher. Im Jahr 2007 etwa betrug er 0,7 Prozent. Das bedeutete zwar hohe Rücklagen, aber auch entsprechend hohe Lohnnebenkosten für die Unternehmen.

2018 verfügte der Fonds über Rücklagen von mehr als einer halben Milliarde Euro; die Senkung des Zuschlags auf 0,35 Prozent war daher nachvollziehbar und auch gesetzlich erforderlich. 2021 betrug das Eigenkapital sogar rund 979 Millionen Euro. Der IESG-Zuschlag wurde in weiterer Folge auf 0,2 Prozent gesenkt und schließlich 2022 unter Arbeitsminister Martin Kocher auf den heutigen Tiefstand von 0,1 Prozent halbiert. Ziel war es, die Unternehmen jährlich um rund 125 Millionen Euro zu entlasten und damit die überdurchschnittlich hohen Arbeitskosten in Österreich etwas zu senken.

Was dabei offenbar unterschätzt wurde, war das Risiko einer länger anhaltenden Insolvenzwelle. Genau diese ist eingetreten. Zahlreiche Großinsolvenzen – etwa Kika/Leiner oder KTM – sowie tausende kleinere Firmenpleiten ließen die Rücklagen rasch abschmelzen. Ende 2024 verfügte der Fonds zwar noch über rund 481 Millionen Euro Eigenkapital, im Juni dieses Jahres ging man jedoch davon aus, dass die Mittel bis Ende 2026 ausreichen würden. Mittlerweile rechnet man zum Jahresende nur noch mit Reserven von 30 bis 40 Millionen Euro. Die wirtschaftliche Realität hat die optimistischen Annahmen eingeholt. Weiterhin werden täglich neue Insolvenzen, Kündigungen und Standortverlagerungen bekannt. Ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht in Sicht. Umso wahrscheinlicher ist es, dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds schon bald zusätzliche Mittel benötigt.

Ganz neu ist eine solche Situation allerdings nicht. Bereits nach der Finanzkrise musste der Fonds im Jahr 2010 einen Kredit aufnehmen, um zahlungsfähig zu bleiben. Das wäre grundsätzlich auch diesmal möglich. Ein Kredit löst das Problem allerdings nicht, sondern verschiebt es lediglich. Zurückgezahlt werden muss er später trotzdem.

Realistischer erscheint daher eine Anhebung des IESG-Zuschlags. Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz verpflichtet die Arbeitsministerin sogar zum Handeln, wenn die Mittel des Fonds nicht mehr ausreichen. Eine Rückkehr auf 0,2 Prozent der Lohnsumme könnte den akuten Finanzierungsbedarf decken. Für Unternehmen würde das allerdings eine Verdoppelung des Beitrags bedeuten – von derzeit rund 54 auf etwa 108 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Sollte eine stärkere Erhöhung notwendig werden, steigen die Belastungen entsprechend weiter. Das Timing könnte kaum schlechter sein.

Seit Jahren wird über die hohen Arbeitskosten in Österreich diskutiert. Unternehmen, Wirtschaftsforscher und internationale Organisationen fordern regelmäßig eine Entlastung des Faktors Arbeit. Die Bundesregierung hat dieses Ziel nun aufgegriffen und im Doppelbudget eine Senkung der Lohnnebenkosten angekündigt – der Arbeitgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) soll allerdings erst ab 2028 sinken.

Was sich politisch als Senkung der Lohnnebenkosten verkaufen lässt, droht sich für viele Unternehmen als bloße Verschiebung der Belastung zu entpuppen. Muss bereits 2027 der IESG-Zuschlag angehoben werden, wird die versprochene Entlastung de facto wieder aufgefressen, bevor sie überhaupt wirksam wird. Öffentlich wird man weiterhin von sinkenden Lohnnebenkosten sprechen können. Tatsächlich steigen sie an anderer Stelle bereits wieder. Für Unternehmen macht es in Wahrheit keinen Unterschied, ob zusätzliche Kosten als Steuer, Beitrag oder Zuschlag bezeichnet werden. Entscheidend ist allein, was ein Arbeitsplatz tatsächlich kostet.

Genau darin liegt das eigentliche Problem. Entlastungen werden medienwirksam angekündigt, während neue Belastungen an anderer Stelle entstehen. Am Ende zahlen alle drauf – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Höhere Arbeitskosten bedeuten geringere Investitionen, weniger Neueinstellungen und einen weiteren Wettbewerbsnachteil für einen Wirtschaftsstandort, der sich ohnehin in einer der schwersten Wirtschaftskrisen der Zweiten Republik befindet.

Natürlich muss der Insolvenz-Entgelt-Fonds zahlungsfähig bleiben. Daran besteht kein Zweifel. Die entscheidende Frage ist aber, ob eine reine Beitragserhöhung tatsächlich die beste Lösung ist. Bevor der Faktor Arbeit erneut verteuert wird, sollte zumindest ernsthaft über strukturelle Reformen diskutiert werden.

Ein interessanter Vorschlag kam jüngst vom Wiener Rechtsanwalt Georg Kahlig. Er regte an, den Leistungszeitraum des Fonds deutlich zu verkürzen. Derzeit ersetzt der IEF Entgeltansprüche für bis zu sechs Monate vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – ein im internationalen Vergleich außergewöhnlich großzügiger Zeitraum. Eine Reduktion auf zwei Monate könnte die Ausgaben des Fonds massiv senken, ohne seinen grundsätzlichen Schutzzweck infrage zu stellen.

Die Regierung wäre gut beraten, zuerst die Ausgabenseite kritisch zu hinterfragen, bevor sie erneut unüberlegt an der Beitragsschraube dreht. Denn ausgerechnet in einer Phase, in der Österreich dringend wettbewerbsfähiger werden müsste, wäre eine neuerliche Erhöhung der Lohnnebenkosten das falsche Signal – und würde eine bislang ohnehin nur auf dem Papier versprochene Entlastung durch die Hintertür wieder zunichtemachen.

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