Harald Hauke ist Vorstandssprecher der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) © ARA | Daniel Willinger / Montage: Selektiv
Harald Hauke ist Vorstandssprecher der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) © ARA | Daniel Willinger / Montage: Selektiv
Interview

ARA-Vorstand: „EU Green Deal zu bürokratisch und kleinteilig“

Ab heute gelten die ersten unmittelbar wirksamen Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie soll bis 2030 alle Verpackungen am EU-Markt recyclingfähig machen, den Einsatz von recyceltem Material erhöhen und den Verbrauch von Neumaterial senken, mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050. „Der Rahmen steht, in zentralen Punkten ist die Verordnung weiterhin nicht ausgearbeitet“, sagt Harald Hauke, Vorstandssprecher der ARA. Im Selektiv-Interview ordnet er ein, was das konkret für österreichische Unternehmen bedeutet, welche Unklarheiten bestehen und wie er den übergeordneten Green Deal nach knapp sieben Jahren bewertet.

Ab heute gilt die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Was ändert sich für österreichische Betriebe wirklich – und was bleibt vorerst beim Alten? 

Harald Hauke: Ab heute, dem 12. August, gelten zunächst die unmittelbar wirksamen Vorgaben: die Stoffbeschränkungen – etwa PFAS-Grenzwerte bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt und Schwermetalle –, die Regeln für wiederverwendbare Verpackungen sowie für „Erzeuger“ die Pflicht zur Angabe der Erzeugerdaten und der Identifikation der Verpackung, Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und technischer Dokumentation. Vieles bleibt allerdings auch vorerst gleich: Lizenzierung und Mengenmeldung ändern sich nicht. Die großen Anforderungen – Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile, Entsorgungshinweise, Kennzeichnung und Ökomodulation – treten erst schrittweise bis 2030 in Kraft. 

Wie praxistauglich sind die neuen Nachweis- und Dokumentationspflichten? 

Der Rahmen ist anspruchsvoll, vor allem die umfangreichen Datenanforderungen. Erhebung, Validierung und Verwaltung der Verpackungsdaten binden bei vielen Betrieben zusätzliche Ressourcen. Mit frühzeitiger Vorbereitung und geeigneten Werkzeugen ist das machbar – wir bieten unseren Kundinnen und Kunden in Form von Webinaren zur PPWR und dem ARA-PPWR-Leitfaden Unterstützung. Erschwert wird die Praxis dadurch, dass einzelne Detailregeln noch fehlen. 

Was passiert mit Verpackungen, die bereits im Lager liegen? 

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Verpackungen bzw. verpackte Produkte, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die neuen Vorgaben nicht erfüllen. Erst was ab diesem Datum erstmals in Verkehr gesetzt wird, muss den PPWR-Vorgaben entsprechen. 

Die Verordnung war im Frühjahr „gültig, aber noch nicht fertig“. Wie fällt Ihre Bilanz zum Geltungsbeginn aus? 

Der Rahmen steht, in zentralen Punkten ist die Verordnung aber weiterhin nicht ausgearbeitet. Zentrale Vorgaben stehen noch aus: Der Rechtsakt für Recyclingfähigkeit kommt erst 2028, die Methode zur Rezyklatberechnung Ende 2026, und viele weitere Rechtsakte, in denen genauere Definitionen und Konkretisierungen einzelner Vorgaben festgelegt werden sollen, sind noch nicht veröffentlicht. Die österreichische Wirtschaft ist jedenfalls gut vorbereitet und in Vorleistung getreten; jetzt ist die Politik gefordert, rasch für Klarheit und Planungssicherheit zu sorgen. Positiv ist: Österreich startet dank jahrzehntelanger Vorarbeit aus einer der besten Ausgangslagen Europas. 

Beim Herstellerbegriff und bei Eigenimporten herrscht weiter Unklarheit. Wie sollen Betriebe damit umgehen? 

Die Abgrenzung der Rollen – insbesondere „Hersteller“ und „Erzeuger“– sorgt in der Praxis für Unsicherheit, zumal ein Betrieb mehrere Rollen zugleich einnehmen kann. „Erzeuger“ sind hauptverantwortlich für die Einhaltung der „Nachhaltigkeitsanforderungen“, während „Hersteller“ für die Übernahme der „erweitertem Herstellerverantwortung“ für Verpackungen verantwortlich sind. Es bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten wie der Herstellerbegriff auf EU-Ebene definiert wird. Betriebe sollten ihre Rolle entlang der Lieferkette genau bestimmen und die Pflichten mit Lieferanten und Kundinnen und Kunden abstimmen. 

Insbesondere bei „Eigenimporten“ (Lieferungen an Endabnehmer) sollte die Entpflichtung und Meldung besonders sorgfältig geprüft werden. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden bei dieser Einordnung.

Die wichtigen Berechnungsmethoden fehlen weiter. Was bedeutet das für Unternehmen, die auf 2030 hinarbeiten? 

Solange die Methode zur Rezyklatberechnung – vorgesehen für Ende 2026, mit möglichen Anpassungen bis 2028 – und der Rechtsakt für Recyclingfähigkeit (2028) nicht feststehen, arbeiten Unternehmen auf bewegliche Ziele hin. Investitions- und Designentscheidungen müssen getroffen werden, bevor die Messlatte final ist. Aus unserer Sicht gehören Sammel- und Recyclingziele einerseits und der Rezyklateinsatz andererseits zeitlich enger gekoppelt. 

Ab 2030 gelten verbindliche Mindestrezyklatanteile. Reicht das in Österreich verfügbare Material – oder drohen Engpässe? 

Engpässe sind ein reales Risiko. Europaweit könnte ein erheblicher Teil der benötigten Rezyklate fehlen, weil in neue Kapazitäten zu wenig investiert wird, solange Neuware günstiger ist als Recyclingmaterial – das zeigt sich besonders bei PET. Österreich baut mit Anlagen wie TriPlast und Sort4cycle gezielt Kapazitäten auf. Schließen lässt sich die Lücke aber nur mit weiterem industriellem Ausbau und einem funktionierenden Rezyklatmarkt. 

Schafft die PPWR tatsächlich einen harmonisierten Binnenmarkt, oder entstehen neue nationale Unterschiede zulasten des Standorts Österreich? 

Der Anspruch ist ein einheitlicher Binnenmarkt, in der Praxis drohen aber weiterhin nationale Unterschiede – etwa weil Recyclingquoten je nach Mitgliedstaat unterschiedlich berechnet und kontrolliert werden. Damit daraus kein Nachteil für den Standort Österreich entsteht, braucht es einheitliche Standards, verlässliche Kontrollen und eine Ökomodulation, die nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. 

Die PPWR ist ein Kernelement des European Green Deal. Knapp 7 Jahre danach: Ist er für den Standort Österreich eher Vorteil oder Belastung? 

Beides. Als Kompass in Richtung Kreislaufwirtschaft bietet der Green Deal ein großes Wirtschafts- und Standortpotenzial – die Circular Economy ist ein Wachstumsmarkt. In der Umsetzung ist er aber vielfach zu bürokratisch und zu kleinteilig geraten. Damit aus der ökologischen eine wirtschaftliche Chance wird, braucht es realistische Ziele, weniger Klein-Klein und Investitions- wie Rechtssicherheit.