Wer ein Klimaziel will, muss leistbare Energie liefern

23. September 2026・Lesezeit: 4 Min.
Kommentar von Christian Tesch

Christian Tesch ist Geschäftsführer von oecolution. Er war in vielen Aufgaben rund um politische Strategie und politisches Management tätig, zuletzt als selbstständiger Politikberater, davor als Direktor der Politischen Akademie der Volkspartei. oecolution ist die Klima-NGO der Wirtschaft. Sie setzt sich für eine nachhaltige Standortpolitik ein. Die Ziele der Klimawende sollen gemeinsam mit der Wirtschaft erreicht werden, marktwirtschaftliche Instrumente sollen die notwendige Transformation unterstützen und vorantreiben.

Es gibt nun also einen Entwurf für ein Klimagesetz. Mit einer Absichtserklärung für Klimaneutralität 2040, zehn Jahre früher als von der EU vorgesehen. Und eine Notstopp-Klausel, die Wirtschaft und Standort (also unseren breiten Wohlstand, was aber unverständlicherweise niemand so sagt) absichern soll. Aber vielleicht gibt ja der Klimafahrplan darauf Antworten. Der soll nämlich auch noch kommen, aber erst bis Ende 2027. Eine österreichische Lösung: Wir machen mal ein Gesetz um erst ein Jahr später zu erklären, was wir genau damit meinen.

Wie dem auch sei: Je schneller Klimaneutralität erreicht werden soll, desto schneller braucht es CO2-neutrale Energie zu vernünftigen Preisen. Konkret: Molekulare Energie (Wasserstoff, eFuels) und elektrische Energie. Vernünftige Preise meint als absolute Obergrenze das derzeitige Energiepreisniveau – aber eigentlich ein global wettbewerbsfähiges, also deutlich niedrigeres, Niveau.

Genau das liefert der Entwurf zum Klimagesetz nicht. Während Unternehmen mit großem Einsatz an Elektrifizierung und Wasserstoffnutzung forschen, Pilotprojekte starten, Produktionsmethoden neu denken, Investitionen planen, fehlt ihnen die Grundlage. Weder Strom und noch weniger Wasserstoff stehen in absehbarer Zeit in ausreichender Menge und zu vernünftigen Preisen zur Verfügung.

Daran sind nicht die Unternehmen schuld, sondern die Rahmenbedingungen. Und die liegen in der Hand europäischer und nationaler Politik.

Nehmen wir etwa die Stromerzeugung in Österreich. Da wird gerne über Windkraft-Ziele für Bundesländer diskutiert – ebenso leidenschaftlich wie entbehrlich. Viel problematischer ist ja, dass dort wo Bundesland, Gemeinde und Bürger wollen, dann doch nicht gebaut werden darf. Aktuelles Beispiel: Ein Windpark im niederösterreichischen Weinviertel. Fünf Windräder, 34 Megawatt Leistung, UVP-Verfahren. Das Projekt wird von der UVP-Behörde genehmigt (20 Jahre nach einer positiven Bürgerbefragung!), aber – natürlich, möchte man sagen – von einer Bürgerinitiative beim Höchstgericht beeinsprucht. Inzwischen lässt sich in der Nähe ein brütendes Kaiseradlerpaar nieder, drei Jungvögel sind geschlüpft. Windprojekt gestoppt, jahrzehntelange Planung umsonst – weil der Adler schneller war als die Verfahren. Verbesserungen im UVP-Verfahren wurden seitens der Regierung schon mehrfach angekündigt, die Umsetzung bleibt aus – nicht nur die Verfahren dauern lange, auch die versprochene Novelle.

Oder nehmen wir die Wasserkraft, das Rückgrat der heimischen Stromproduktion. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung in Österreich verhindern oder verzögern nicht nur den Ausbau von Kleinwasserkraft (Potenzial gäbe es, wie Studien zeigen) sondern führen durch notwendige Nachrüstungen sogar dazu, dass bestehende Kraftwerke weniger Strom produziert können als zuvor. Geschützt werden damit sogar Fische, die im jeweiligen Fluss zwar theoretisch vorkommen könnten, praktisch aber noch nie gesichtet wurden. Im Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) wurde auf Verbesserungen für die Wasserkraft verzichtet.

Die Aufzählung könnte man weiterführen: Gesetzliche Grundlagen für Geothermie wurden angekündigt, sind aber noch nicht einmal in Begutachtung. Ein schnellerer Ausbau des Stromnetzes bräuchte schnellere Genehmigungen und bessere Finanzierung. Rahmenbedingungen für Batteriespeicher sollen laut Stromgesetz endlich kommen, die Umsetzungsverordnung fehlt immer noch.

Neben Strom wird es auch Energiequellen auf molekularer Basis brauchen. An die Stelle von Erdgas soll grüner Wasserstoff treten. Die EU hat dafür ein klares Ziel (im Rahmen des brüsseltypisch hochtrabend klingenden Projekts „REPowerEU“): Bis 2030 sollen 10 Millionen Tonnen in Europa produziert und ebensoviel importiert werden. Die Realität: Weniger als 100.000 Tonnen Produktion (also unter ein Prozent des Ziels) und quasi keine Importe. In früheren „Reden zur Lage der Union“ hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dies vollmundig angekündigt, heuer hat sie das Thema ausgelassen. Wie sie und die Europäische Kommission, die ja sonst gerne sanktionieren, sich hier selbst zu sanktionieren gedenken, bleibt unklar.

Mehr Angebot brächte bessere Preise. Das ist der eine Hebel. Der andere ist der Staatsanteil an den Energiekosten. Und der ist in Österreich besonders hoch. Auf Seite der Erzeuger und Versorger ist sind das neben der ohnehin schon hohen Kapitalertragssteuer die Sondersteuer für sogenannte Übergewinne oder die systemwidrige Verpflichtung, einen Sozialtarif selbst zu finanzieren. Die Abnehmer zahlen zusätzlich eine Elektrizitätsabgabe und einen Ökostrom-Beitrag.

Man kann Klimaneutralität nur erreichen – egal ob 2050 oder früher – wenn den Unternehmen Energie zu vernünftigen Preisen zur Verfügung steht. Ist das nicht der Fall, kann man auch nicht den Unternehmen Schuld geben, Ziele zu verfehlen. Wenn Regierung und Parlament also früher als notwendig klimaneutral sein wollen, müssen sie zuallererst ihre eigenen Hausaufgaben machen. Dafür braucht es nicht mal ein Klimagesetz. Nur guten Willen und ernsthafte Arbeit.

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