Akademiker länger arbeiten lassen? Das ist die falsche Pensionsreform

19. August 2026Lesezeit: 4 Min.
Kommentar von Gerald Loacker

Gerald Loacker ist Jurist und geschäftsführender Gesellschafter bei der BWI Unternehmensberatung GmbH, die auf Vergütungssysteme und Gehaltsvergleiche spezialisiert ist. Außerdem arbeitet er als Sachverständiger für Berufskunde, Arbeitsorganisation und Betriebsorganisation. Bis Oktober 2024 war er als Abgeordneter zum Nationalrat in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wirtschaft sowie als stellvertretender Klubobmann der NEOS tätig.

Die Forderung ist eingängig: Wer lange studiert und erst spät ins Berufsleben einsteigt, soll auch später in Pension gehen. Akademiker hätten schließlich körperlich weniger belastende Berufe als Menschen, die schon mit 15 eine Lehre beginnen. Als politische Parole funktioniert das gut. Als Grundlage für ein Pensionssystem deutlich weniger.

Denn die Arbeitswelt lässt sich nicht sauber in körperlich arbeitende Nichtakademiker und bequem sitzende Akademiker aufteilen. Bank- und Versicherungskaufleute, Verwaltungsassistenten oder viele Fachkräfte im Handel haben eine Lehrausbildung und arbeiten körperlich wenig belastet. Umgekehrt verbringen Bauingenieure ihre Karriere auf Großbaustellen, Diplomingenieure arbeiten im Tunnel- oder Gleisbau, Montaningenieure unter Tage, Geologen im Gelände, Tierärzte mit Großtieren und Ärzte in Operationssälen, Ambulanzen und Nachtdiensten. Ob jemand mit 63 oder 65 noch leistungsfähig ist, entscheidet sich an Tätigkeit, Arbeitsbedingungen und Gesundheit – nicht am Titel vor oder hinter dem Namen.

Vor allem aber ignoriert die Debatte, dass das österreichische Pensionssystem den frühen Berufseinstieg schon heute sehr großzügig belohnt. Für jedes Versicherungsjahr werden dem Pensionskonto 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage gutgeschrieben. Diese Beträge werden jährlich aufgewertet. Wer mit 15 eine Lehre beginnt, sammelt damit zehn Jahre länger Pensionsansprüche als jemand, der erst mit 25 nach einem Studium zu arbeiten beginnt. Wie viel lange Erwerbsverläufe wert sind, sieht man in der Praxis. Bei den Pensionsneuzuerkennungen 2025 betrug die durchschnittliche Langzeitversichertenpension nach Abschlägen 3.130 Euro brutto, die durchschnittliche normale Alterspension dagegen 1.724 Euro. Das sind trotz Abschlägen rund 80 Prozent Unterschied.

Auch der Preis fehlender Versicherungsjahre zeigt ihren Wert. Wer z. B. nach der AHS studiert hat, kann Schul- und Studienzeiten nachkaufen. Der maximal mögliche Nachkauf von neun Jahren kostet derzeit rund 170.000 Euro. Wer dagegen im Alter von 15 ins Erwerbsleben eingestiegen ist, musste für diese Versicherungszeit nichts nachzahlen. Im Gegenteil: Er hat in diesen Jahren Beiträge erworben und gleichzeitig eigenes Einkommen erzielt.

Selbst einen früheren Pensionsantritt mit Abschlägen können sich Erwerbstätige mit langen Versicherungsverläufen leichter leisten: Wer von 15 bis 63 insgesamt 48 Versicherungsjahre erreicht, hat rechnerisch 85,44 Prozent seiner Bemessungsgrundlage erworben (48-mal 1,78 Prozent). Nach einem Abschlag von 10,2 Prozent verbleiben rund 76,7 Prozent. Wer dagegen erst mit 25 Jahren ins Berufsleben eintritt und bis 65 arbeitet, kommt nach 40 Versicherungsjahren nur auf 71,2 Prozent. Das Problem haben am Ende also eher die Langzeitstudierenden wegen fehlender Beitragsjahre als die Vielarbeiter wegen der Abschläge.

Man sollte dort ansetzen, wo die eigentlichen Probleme liegen.

Gerald Loacker

Ein nach Ausbildung gestaffeltes Pensionsalter würde darüber hinaus einen höchst unerwünschten Anreiz schaffen: Wer nach einer Lehre später die Matura nachholt und im zweiten Bildungsweg studiert, würde sich mit der zusätzlichen Qualifikation zugleich ein höheres Pensionsalter „einkaufen“. Ausgerechnet in einer Wissensgesellschaft mit hoher Dynamik auf dem Arbeitsmarkt würde Weiterbildung damit pensionsrechtlich bestraft. Reformbedarf gibt es im österreichischen Pensionssystem trotzdem reichlich. Nur sollte man dort ansetzen, wo die eigentlichen Probleme liegen.

Erstens ist die Mindestversicherungszeit sehr niedrig. Für eine reguläre Alterspension reichen grundsätzlich 15 Versicherungsjahre, wobei nur ein Teil davon aus tatsächlicher Erwerbstätigkeit stammen muss. Wer das System stärker an eigener Beitragsleistung ausrichten will, hätte hier einen naheliegenden Ansatzpunkt.

Zweitens ist die Pensionsformel selbst zu großzügig. Ein Steigerungsbetrag von 1,78 Prozent pro Versicherungsjahr entspricht bei einem Beitragssatz von 22,8 Prozent rechnerisch einer Leistungsdauer von nur rund 12,8 Jahren. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung müsste dieser Faktor deutlich sinken.

Das heutige System produziert dabei sogar einen paradoxen Effekt: Wer länger arbeitet, bezieht zwar zunächst ein Jahr später seine Pension. Gleichzeitig wächst sein Steigerungsbetrag um weitere 1,78 Prozent, und Abschläge fallen geringer aus oder verschwinden ganz. Die monatliche Pension steigt daher dauerhaft. Zusätzliche Versicherungsjahre bei statischem gesetzlichen Regelpensionsalter vergrößern das langfristige Finanzierungsproblem damit sogar. Eine ernsthafte Pensionsreform müsste sich mit solchen Mechanismen beschäftigen. Sie müsste fragen, wie viele Versicherungsjahre für einen Pensionsanspruch notwendig sein sollen, wie stark ein Beitragsjahr bewertet wird und wie die längere Lebenserwartung in der Pensionsformel berücksichtigt wird. Die Frage, ob ein Akademiker zwei Jahre länger arbeiten soll als ein Facharbeiter, lenkt davon eher ab. Ein nachhaltiges Pensionssystem braucht keine Bildungsbürokratie, sondern eine Mathematik, die langfristig aufgeht.

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