Angsthase Österreich verschläft die nächste Wirtschaftschance

26. Mai 2026Lesezeit: 6 Min.
Kommentar von Rainer Nowak

Rainer Nowak ist CEO der Tageszeitung „Die Presse“. Zuvor war er Journalist und Ressortleiter für Wirtschaft und Politik bei der „Kronen Zeitung“ und davor Chefredakteur, Herausgeber und Geschäftsführer der Tageszeitung „Die Presse“.

Was ist wichtig in Österreich? Wann der nächste Fenstertag ist. Ob der ORF zumindest seinem absurden Unterhaltungsauftrag mit der Wahl seiner Generaldirektion nachkommt? Lustige Videos und bedeutungsschwangere Selbstbeweihräucherung inklusive. Ingrid Thurnher wurde Ende April vom Stiftungsrat bis Ende 2026 gewählt, die eigentliche ORF-Wahl für die Periode ab 2027 ist auf den 11. Juni vorverlegt worden. Das kann man wahnsinnig wichtig finden. Aber nicht der ORF garantiert die Demokratie, das sind schon wir Wähler.

Nun aber zu etwas wirklich Wichtigem, das wegen seiner Komplexität und seiner Bedeutung für die österreichische Wirtschaft selten die Erregungstemperatur (im ORF und anderswo) erreicht, die es verdienen würde: Österreich schafft es gerade, einen der wenigen europäischen Wachstumsmärkte, in denen heimische Unternehmen tatsächlich etwas erreichen könn(t)en, mit schlechtem Gewissen und Strafrechtsangst zu blockieren. Während die Industrie nach zwei Rezessionsjahren immer noch mühsam Tritt sucht, während das WIFO im Frühjahr festhielt, dass die erhoffte Erholung der Industriekonjunktur ausgeblieben sei, während Statistik Austria für den produzierenden Bereich im Jänner 2026 noch einen Umsatzrückgang von 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr auswies, findet Europa dort neue Nachfrage, wo Österreich sich am liebsten „neutral“ versteckt: bei Sicherheit und Verteidigung.

Man muss dafür nicht plötzlich Kriegsromantik entwickeln. Es reicht, die Weltlage nüchtern zu betrachten: Die EU hat mit „Readiness 2030“ ein Paket vorgelegt, das nach Angaben der Kommission erhebliche Investitionen in Verteidigungsfähigkeit mobilisieren soll; das österreichische Wirtschaftsministerium bezifferte das europäische Volumen mit bis zu 800 Milliarden Euro und verwies auf die rasch steigende Sicherheits- und Verteidigungsbudgets. Der Satz Ministers Wolfgangs Hartmannsdorfer dazu war erstaunlich klar: „Österreich muss bereit sein zu liefern, wenn Europa investiert!“ Nur ist Österreich in solchen Fragen stark beim/mit Ausrufezeichen und am schwächsten bei der Konsequenz.

Denn Österreich hat eine Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, für die wir uns offenbar lieber entschuldigen, als sie als Teil des Standortes zu begreifen. Mehr als 150 Hightech-Unternehmen, 11.000 Arbeitsplätze, 3,3 Milliarden Euro Jahresumsatz, dazu eine F&E-Quote von 7,5 Prozent: Das ist kein finsterer Hinterhof der Republik, sondern ein industrieller Kernbereich, der Präzision, Sensorik, Elektronik, Werkstoffe und Software verbindet. In anderen Ländern würde man daraus eine Standortgeschichte machen. Bei uns klingt es schnell so, als müsste man sich für Expertise schämen, sobald sie nicht in ein angenehm harmloses Prospekt passt.

Kollegin Madlen Stottmeyer hat in der „Presse“ geschrieben, wo der österreichische Wahnsinn juristisch sitzt: in § 320 StGB. Dieser Paragraph heißt „Verbotene Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte“ und stellt, vereinfacht gesagt, bestimmte Unterstützungsleistungen zugunsten einer Konfliktpartei unter Strafe. Der Gesetzestext nennt unter anderem das Ausrüsten oder Bewaffnen militärischer Formationen, die Ausfuhr von Kampfmitteln entgegen Vorschriften und Finanzkredite für militärische Zwecke; vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Das klingt zunächst nach Neutralitätsschutz. In der Praxis kann daraus aber ein Standorthemmnis werden, weil die Norm in ihrer heutigen Form weit über den naheliegenden Fall hinausstrahlt.

Die Pointe ist nämlich nicht, dass Österreich direkt Waffen an Kriegsparteien liefern soll. Die Pointe ist, dass Unternehmer und Banker nach der derzeitigen Rechtslage in Schwierigkeiten geraten können, wenn sie an Staaten oder Unternehmen liefern, die später ihrerseits an die Ukraine, die USA oder Israel weiterliefern. Stottmeyer beschreibt den Fall so plastisch, dass man ihn kaum besser erfinden könnte: Schon wer Material für Schutzhelme oder eine Finanzierung bereitstellt, kann nach dieser Lesart „mit einem Bein im Gefängnis“ stehen. Der Paragraph sei „äußerst unklar formuliert“, betroffen sein könne im Zweifel alles von der „Trinkflasche bis zum Drohnenmotor“.

Das ist die österreichische Spezialität: Wir schaffen nicht einfach Regeln, wir schaffen Nebel. Und im Nebel investiert niemand. Ein Geschäftsführer, der nicht weiß, ob ein Auftrag über einen europäischen Partner Jahre später als problematische Unterstützung eines bewaffneten Konflikts gelesen wird, macht nicht heldenhaft weiter, sondern lässt es bleiben. Er haftet nämlich persönlich. Eine Bank, die nicht weiß, ob eine Finanzierung irgendwann politisch und strafrechtlich umetikettiert wird, finanziert eben anderswo. Die Industrie verliert dann nicht wegen mangelnder Qualität, sondern wegen mangelnder Rechtssicherheit.

Natürlich braucht ein neutrales Land Grenzen. Natürlich darf Exportkontrolle nicht zur Fassade werden. Aber Neutralität ist kein Geschäftsmodell für Selbstlähmung, und sie ist auch kein moralischer Ablassbrief dafür, dass andere Europäer Verteidigungsfähigkeit finanzieren, während wir uns danebenstellen und erklären, wie sensibel bei uns alles ist. Wer glaubt, man könne in einer gefährlicheren Welt wirtschaftlich profitieren, sicherheitspolitisch abstinent bleiben und rechtlich jede Verantwortung so weit ausdehnen, dass am Ende niemand mehr etwas liefern will, verwechselt Vorsicht mit Feigheit.

Die Regierung weiß immerhin, dass etwas nicht stimmt. Das Außenwirtschaftsgesetz soll zum Sicherheitsexport-Gesetz werden, Verfahren sollen digitaler und einfacher werden, Voranfragen leichter in Genehmigungsverfahren übergehen. Aber mehrere Rechtsanalysen kommen zum ernüchternden Befund, dass der große Brocken liegen bleibt: Ein kursierender Entwurf bringt offenbar keine großen Erleichterungen und keine Entschärfung des § 320 StGB. PwC Legal hält fest, § 320 bleibe unangetastet und müsse bei Exportvorgängen weiter gesondert geprüft werden. Österreich renoviert das Vorzimmer, während im Keller die Hauptleitung tropft.

Die Aufgabe wäre daher nicht, § 320 StGB einfach wegzuwischen. Die Aufgabe wäre, ihn so zu präzisieren, dass echte Neutralitätsgefährdung strafbar bleibt, aber normale industrielle Lieferbeziehungen zu Partnerstaaten nicht unter Generalverdacht geraten. Wer absichtlich eine Konfliktpartei ausrüstet, soll sich nicht hinter einem Lieferschein verstecken können. Wer aber als österreichischer Zulieferer in europäischen Wertschöpfungsketten arbeitet, braucht mehr als ministerielle Ermutigungslyrik. Er braucht endlich Rechtssicherheit.

Österreich kann nicht gleichzeitig über die schwache Industrie klagen und dort, wo neue Nachfrage entsteht, die eigenen Unternehmen mit dem Strafrecht erschrecken. Wir können nicht über Wachstum reden und den möglichen Wachstumstreiber behandeln, als wäre er ein peinlicher Verwandter, den man zu Familienfesten lieber nicht einlädt.

Vielleicht wäre das einmal ein Thema für den ORF.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Neutralität Österreichs nicht mehr existiert und daher abgeschafft gehört.

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