Philipp Rath ist Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) © KSW / Montage: Selektiv
Philipp Rath ist Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) © KSW / Montage: Selektiv
Interview

„Junge Menschen müssen in Aktien investieren“

„Es herrscht das Vorurteil: An der Börse seien nur Spekulanten unterwegs und man sollte die Pensionsvorsorge nicht Spekulanten überlassen“, sagt Philipp Rath, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) im Interview. Dabei rechne es sich „absolut, besonders in jungen Lebensjahren, dem Aktienmarkt zu vertrauen“. Neben Finanzbildung brauche es daher eine Behaltefrist, die man differenzieren könnte, um insbesondere Kapital für Startups zu mobilisieren. „Wir brauchen den Kapitalmarkt, insbesondere für junge Wachstumsunternehmen“.

Der Kapitalmarkt kommt im Regierungsprogramm kaum vor. Welche Auswirkungen hat das?

Philipp Rath: Wir brauchen den Kapitalmarkt, insbesondere für junge Wachstumsunternehmen. Es gibt derzeit ein kleines Segment an der Börse, das muss aber viel größer werden. Startups gehen sonst weiterhin für die Finanzierung nach Deutschland oder Amerika. In den USA sind die Bewertungen höher und der Exit einfacher. Die andere Seite ist die private Vorsorge. Der Kapitalmarkt wird nicht nur von der Regierung stiefmütterlich behandelt, sondern auch von Privatpersonen. Es herrscht das Vorurteil: An der Börse seien nur Spekulanten unterwegs und man sollte die Pensionsvorsorge nicht Spekulanten überlassen. Deshalb gibt es (in Österreich) eine Aversion, als dritte Säule der Pensionsvorsorge stärker in Wertpapiere zu gehen. In den Pensionskassen liegt viel Geld, das investiert werden könnte. Auf den Sparbüchern in der Eurozone liegen über 8 Billionen Euro. Geld, das als Eigenkapital die Unternehmen stärken und die Pensionsvorsorge absichern könnte. Für ältere Menschen sind Anleihen als Investment gut, aber junge Menschen müssen in Aktien investieren, sonst geht es sich später für die Pension nicht mehr aus. Es rechnet sich absolut, besonders in jungen Lebensjahren, dem Aktienmarkt zu vertrauen. 

Was könnte man in Österreich tun? Wo hätten wir denn noch Potenziale, um dafür die Rahmenbedingungen zu verbessern, gerade im Vergleich mit anderen europäischen Ländern?

Die Finanzbildung ist hier ein wesentliches Thema. Auch die Kinder sollten wissen, was der Kapitalmarkt ist, wie Aktien funktionieren, wo Risiken liegen, was ein unnatürliches Risiko ist, wo mehr Spekulation dahintersteckt. Da fehlt noch viel Basiswissen. Im Bereich Steuern haben wir als KSW die Initiative „TaxHeroes“ gestartet, um hier das Finanzwissen der Jugend zu verbessern. Fakt ist, dass Europa noch immer viel zu stark von den Banken finanziert ist und das einen großen Wettbewerbsnachteil zu den USA darstellt. 

Wo könnte man steuerlich ansetzen, um die Vorsorge über den Kapitalmarkt attraktiver zu machen?

Ich bin absolut dafür, die KESt-Befreiung nach einjähriger Behaltefrist bei Aktienveranlagungen wieder einzuführen. Man könnte sie auch differenzieren nach verschiedenen Instrumenten: 36 Monate für Startup-Firmen und sonst 12 Monate. Das war ein gutes Instrument, das sich bereits bewährt hat.

Warum wurde es dann abgeschafft?

Aus Budgetgründen, also um höhere Steuereinnahmen zu lukrieren. Es war eine Regierung mit SPÖ-Beteiligung, die Kapitalerträge stärker besteuern wollte. Als KSW gehen wir einen völlig anderen Weg und fordern die steuerliche Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital. Mit einer Eigenkapitalverzinsung, mit einer Rückerstattung der KESt auf Ausschüttungen und Dividenden, sofern diese als Eigenkapitalzuschuss wieder in das Unternehmen zurückfließen. Leider ist die einjährige Behaltefrist im aktuellen Regierungsprogramm nicht enthalten. Es wäre ein notwendiger und wichtiger Kraftakt der Bundesregierung, wenn man diese wichtige Maßnahmen jetzt trotzdem umsetzen kann. Das braucht der Wirtschaftsstandort Österreich in dieser herausfordernden Phase. 

Was könnte man für Startups und Scaleups steuerlich tun?

Wir schlagen unter anderem eine Lohnnebenkostensenkung vor und eine Befreiung von Gebühren, Meldepflichten, Bürokratiepflichten. Die Strukturkosten müssen sinken, weil Startups in den ersten Jahren oft eine Verlustsituation haben. Man sollte ihnen helfen, weniger Geld auszugeben. Das ist zu Beginn wichtiger als zusätzliches Geld einzunehmen. Bei Finanzierungsrunden durch Investoren könnte man darüber nachdenken, ob man Verluste nicht vortragen können sollte. In Amerika gibt es das System „Check the Box“: dabei ich kann ich mir das System der Besteuerung aussuchen, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft. Die Entscheidung gilt dann für fünf Jahre. Das wäre bei uns auch eine gute Idee: Investoren der Startup-Firmen in Form einer Kapitalgesellschaft können eine Besteuerung wie bei einer Personengesellschaft wählen. Dann könnten Investoren eben diese Verluste bei sich berücksichtigen und in ihrer Steuererklärung abziehen. So wird die Motivation, Risikokapital in Startups zu stecken, erhöht.

Die Lohnnebenkosten werden gerade gesenkt. Ist das ausreichend?

Das ist leider ziemlich schwach gemacht worden. Die Senkung kommt erst 2028/29 – hätte aber schon 2027 wirksam werden können. Da gibt es große Unzufriedenheit in der Wirtschaft, weil das so lange braucht. Wir haben im Rahmen unserer Entbürokratisierungsmaßnahmen auch vorgeschlagen, dass man z.B. die Kommunalsteuer die ersten drei Jahre stundet. Das sind auch wieder 3 % von der Lohnsumme. Und natürlich könnte sich auch die Wirtschaftskammer anschließen und keine Umlage von der Lohnsumme in den ersten drei Jahren einheben. Die Wirtschaftskammer hat leider zu langsam auf die gestiegenen Personalkosten reagiert. Man muss sich überlegen, was alles an den Personalkosten hängt: die Kommunalsteuer, der Dienstgeberbeitrag, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. An diesen Stellen sollte man reagieren.

Der (neue) Gewinnfreibetrag ist auch so ein Punkt, der uns wehtut. Wir haben vorgeschlagen, auch Ausbildungskosten für die Mitarbeiter zu berücksichtigen, bisher sind es nur Investitionen. Investitionen in Anlagevermögen betreffen aber Handwerker und Industriebetriebe. Für Dienstleister müsste man IT-Kosten oder Mitarbeiterkosten und eben Ausbildungsprogrammkosten in die Basis einrechnen. Ich hoffe schon, dass wir das noch bekommen, für 2027 oder 2028, dass die Schulungskosten in die Basis für den Gewinnfreibetrag zurückkommen.

Für große Unternehmen ist die Körperschaftsteuer erhöht worden…

Ja, das ist auch ein Witz, weil die Abgrenzung extrem schwierig ist.

Inwiefern?

Wenn man an der Grenze von einer Million Euro st, dann wird es sicher Optimierungsexperten geben.

Wie hätte man das besser machen können?

Entweder flat, oder vielleicht ein Jahr später. Oder in Form eines Zuschlags. Man hätte es auch so benennen können, wie in Deutschland, wo es eben ein Solidaritäts-Beitrag ist. Dann macht man einen Soli-Beitrag für 2 Jahre mit Ablaufdatum. Das Ablaufdatum bei neuen Belastungen ist ganz wichtig, sonst werden das Dauerlösungen.

Glauben Sie, dass die Körperschaftsteuer noch weiter steigen könnte, wenn die Regierung einen höheren Spardruck hat, was ja sehr wahrscheinlich ist?

Das glaube ich nicht, weil die Körperschaftsteuer eine Basisinformation bei Länderrankings ist. Wenn wir da in die Höhe schießen und Deutschland runter geht – die sind bald unter 20 % – dann ist das ein Wettbewerbsnachteil für Österreich.

Anfang 2027 soll in Österreich ein Dachfonds für die Anschlussfinanzierung für Startups starten. Wird das ein Gamechanger?

Das steht im Budgetbegleitgesetz sehr weit hinten. Also ich glaube, das steht dort, damit es drinnen steht, ob es effektiv wird, weiß ich nicht. Es steht jedenfalls so drinnen, dass es nicht das Doppelbudget betrifft, sondern das Folgejahr. Ich glaube, es ist ein Hoffnungsträger, aber kein Gamechanger. Es soll eine Anschubfinanzierung sein, der sich dann andere Investoren anschließen.