Der Mythos vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit
Georg Vetter ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Clubs unabhängiger Liberaler und Autor mehrerer Bücher. Von 2013 bis 2017 war er Abgeordneter zum Nationalrat.
Ein österreichischer Bezirksrichter, der keine Karriere macht, verdient am Anfang seiner Karriere fast die Hälfte dessen, was er knapp vor Pensionsantritt verdient. Der Grund dafür sind automatische Gehaltserhöhungen alle vier Jahre. Man nennt das Vierjahressprünge. Bei Beamten erfolgen die Erhöhungen alle zwei Jahre. Das sind die sogenannten Biennalsprünge. Succus: Der Staat zahlt für die gleiche Arbeit unterschiedliche Löhne.
Der Rechtsanwaltstarif, der vor allem für den Kostenersatz bei streitigen Verfahren gilt, ist hingegen altersunabhängig. Hier gilt der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Auch ein Bäcker kann für eine Semmel nicht mehr verlangen als ein junger Bäcker.
Auch wenn der Staat also bei seinen eigenen Beschäftigten weit vom Grundsatz „Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit“ entfernt ist, strapaziert er ihn im Zusammenhang mit der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie. Hier soll es vor allem um Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern gehen, die man mit dem neuen Regelwerk verhindern will.
Unternehmen müssen daher in Zukunft Vergütungsstrukturen etablieren und definieren. Dabei sind objektive, geschlechtsneutrale Kriterien wie Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen anzuwenden, um Diskriminierung auszuschließen.
Der Staat schreibt also den Unternehmen vor, dass sie Löhne nach objektiven Kriterien festlegen.
Damit verlangt der Staat etwas Unmögliches. Mag sein, dass man in einer Welt, in der es nur Fließbandarbeiter gibt, objektivierbare Kriterien erstellen könnte. Aber wie soll das in einer Welt gehen, in der geistige Arbeit und Dienstleistungen im Vordergrund stehen?
Dienstleistungen miteinander zu vergleichen ist schwer. Nicht alle Kellner sind gleich tüchtig. Der eine merkt sich mehr, der andere weniger. Der eine kann mehr Speisen tragen, der andere weniger. Nicht alle Sekretärinnen sind gleich effizient. Die eine schreibt schneller, die andere langsamer. Die eine macht mehr Rechtschreibfehler, die andere weniger. Was zahlt man einem KI-Softwareentwickler?
Nicht einmal Waren sind leicht vergleichbar. Eine Klimaanlage in Norwegen kann einen anderen Wert haben als in Süditalien. Für die einen mag der Preisunterschied zwischen einer echten und einer gefälschten Marken-Handtasche gerechtfertigt erscheinen, anderen nicht. Preis und Wert sind zweierlei. Hayek widmet dieser Dichotomie in seinem Buch „Die Verfassung der Freiheit“ ein eigenes Kapitel.
Entgegen allen sozialistischen Gerechtigkeitsfantasien lautet die Wahrheit: Es gibt keinen gerechten Preis. Daher kann es auch keinen gerechten Preisvergleich geben. Der Markt ist ein Entdeckungsprozess und nicht gerecht. Und doch gibt es nichts Gerechteres als den Markt. Dass eine vergleichbare Wohnung in New York mehr kostet als in Eisenstadt hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.
Zurück zur EU-Entgelttransparenz-Richtlinie. Es ist ein Mythos, dass die unterschiedliche Bezahlung gleicher Leistungen für den sogenannten Gender Pay Gap verantwortlich wäre. Rechtsanwältinnen, Zahnärztinnen oder Beamtinnen verdienen systemisch für gleiche Arbeit nicht weniger als die männlichen Berufskollegen. Dass Frauen in ihrer Gesamtheit während ihres gesamten Arbeitslebens weniger verdienen, ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass sie sich weniger lang im Erwerbsprozess befinden. Das liegt etwa an vermehrter Teilzeit, Kinderbetreuungszeiten und einem früheren Pensionsantritt.
Wer glaubt, dass die heutigen Arbeitsverhältnisse nach objektiven Kriterien kategorisierbar seien, hat nichts von der modernen Arbeitswelt verstanden. Eine Arbeitswelt, in der individuelle Fähigkeiten und künstliche Intelligenz an Bedeutung stetig zunehmen, ist jeder Versuch einer Standardisierung subjektiver Fähigkeiten ein konstruktivistischer Höhenflug. Denn wegen ihrer Subjektivität kann es niemals objektiv gerechte Preise oder Löhne geben. Schon die spanische Scholastik wusste vor einem halben Jahrtausend: „Der mathematisch gerechte Preis ist nur Gott bekannt.“ Politiker sollten sich dieser Realität stellen und nicht im Namen irgendeiner übermenschlichen Gerechtigkeit Zwietracht zwischen den Menschen säen.