Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz © Anna Rauchenberger / Montage: Selektiv
Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz © Anna Rauchenberger / Montage: Selektiv
Interview

Insolvenz-Experte: „Beitragszahlungen zu erhöhen ist keine Option“

Dem Insolvenz-Entgelt-Fonds fehlt Geld. Nachdem die Unternehmensinsolvenzen seit dem Jahr 2022 kontinuierlich gestiegen sind, ist der Finanzierungsbedarf des Fonds angewachsen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenzen des KSV 1870, wägt im Selektiv-Interview die verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung ab und bringt einen neuen Vorschlag in die Debatte. Was jedenfalls keine Option sei, ist die Erhöhung der Dienstgeberbeiträge: Diese „waren in der Vergangenheit auch im internationalen Vergleich viel zu hoch“ und eine Erhöhung wäre „kontraproduktiv“.

Für 2027 zeichnet sich im Insolvenz-Entgelt-Fonds eine Finanzierungslücke ab. Worauf führen Sie diese zurück?

Seit dem Jahr 2022 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen kontinuierlich gestiegen. Ausgehend von knapp 4.800 Fällen waren es im Vorjahr rund 6.800 Firmenpleiten – das ist auch historisch betrachtet ein sehr hohes Niveau. Parallel dazu hat sich die Zahl der betroffenen Mitarbeiter laufend erhöht. Allein im Jahr 2024 waren fast 30.000 Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen. Auch wenn im Vorjahr rund ein Drittel weniger Mitarbeiter betroffen waren, ist der Finanzierungsbedarf aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds über die Jahre angewachsen und die Auswirkungen sind heute spürbar. Parallel dazu wurden Anfang 2022 die Beiträge der Unternehmer, die den Insolvenz-Entgelt-Fonds befüllen, von 0,2 % auf 0,1 % der Beitragsgrundlage gesenkt. Diese Maßnahme war möglich, weil seitens der Betriebe in den Jahren zuvor bedeutend mehr finanzielle Mittel in den IEF eingebracht als tatsächlich benötigt wurden. Zudem wollte man die Unternehmen gerade in dieser Phase finanziell entlasten. 

Die Unternehmensinsolvenzen sind im ersten Halbjahr 2026 leicht gesunken. Wie erklären Sie, dass die Auszahlungen des Fonds dennoch voraussichtlich auf hohem Niveau bleiben?

Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 befinden sich die Zahlen des heurigen Jahres mit einem Rückgang von einem Prozent de facto auf Vorjahresniveau. Das betrifft die Fallzahlen wie auch die Zahl der betroffenen Mitarbeiter, die sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls kaum verändert hat. Dadurch bleibt der finanzielle Bedarf aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds hoch. Zum Teil auch deshalb, weil die Personalkosten in der jüngeren Vergangenheit tendenziell gestiegen sind. 

Die Dienstgeberbeiträge jetzt wieder zu erhöhen, wäre kontraproduktiv.

Karl-Heinz Götze

Zur Schließung der Lücke werden unter anderem eine Erhöhung des IESG-Zuschlags, eine Kreditaufnahme und ein Rückgriff auf Kammerrücklagen diskutiert. Wie beurteilen Sie diese Vorschläge im Hinblick auf ihre Tragfähigkeit?

Die Dienstgeberbeiträge waren in der Vergangenheit auch im internationalen Vergleich viel zu hoch und wurden im Jahr 2022 seitens der damaligen Regierung sinnvollerweise gesenkt. Diese jetzt wieder zu erhöhen, wäre kontraproduktiv. Wichtig in der Diskussion ist jedenfalls, nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken. Was zum Beispiel eine etwaige Kreditaufnahme betrifft, stellt sich die Frage, in welcher Form und zu welchem Zweck diese getätigt werden soll. Soll ein Kredit dazu dienen, den Insolvenz-Entgelt-Fonds aktiv zu befüllen oder soll der Kredit punktuell aushelfen, wenn das Geld im IEF knapp wird – als eine Art „Garant für schlechte Zeiten“. Was die zuletzt ebenfalls ins Spiel gebrachten Kammerrücklagen betrifft, so ist das wohl ein eher unrealistisches Szenario.  

Insofern wäre es eine Überlegung, ob nicht der Bund dann punktuell zur Seite springt, wenn die finanziellen Mittel im IEF knapp werden.

Karl-Heinz Götze

Wie sollte der Insolvenz-Entgelt-Fonds aus Sicht des KSV1870 künftig finanziert und strukturiert sein?

Ein zentraler Faktor ist, dass am Ende des Tages sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Dazu müssen konkrete Vorschläge eingebracht werden, um eine faire Lösung zu ermöglichen. Nachdem jedoch die wirtschaftliche Lage der Unternehmen unverändert schwierig ist, ist es keine Option, Beitragszahlungen jeglicher Art automatisch zu erhöhen. Dadurch würden die Betriebe finanziell weiter belastet werden. Parallel dazu ist es aber auch nicht notwendig, dass der Fonds unnötig große Geldreserven anhäufen muss, die gerade in Zeiten einer hohen Inflation und Zinslast an Wert verlieren. Insofern wäre es eine Überlegung, ob nicht der Bund dann punktuell zur Seite springt, wenn die finanziellen Mittel im IEF knapp werden – etwa in Form einer Ausfallhaftung oder einer zinsfreien Kreditgewährung. Das würde auch die Diskussion rund um zukünftige Auszahlungsmodalitäten ein Stück weit entschärfen. 

Wie bewerten Sie den derzeitigen Leistungsumfang des Fonds, etwa die gedeckelte Höhe und die Bezugsdauer?

Grundsätzlich stellt der Insolvenz-Entgelt-Fonds eine erste, rasche Überbrückungshilfe dar, damit die betroffenen Arbeitnehmer in einer für sie ohnehin schon schwierigen Situation nicht noch mehr unter der Insolvenz ihres Arbeitgebers leiden müssen. Insbesondere für Niedrigverdiener kann es in so einem Moment finanziell relativ rasch eng werden. Das muss verhindert werden.  

In Deutschland ist das Insolvenzgeld auf die ausständigen Nettoentgelte der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis begrenzt und mit der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung gedeckelt, 2026 bei 8.450 Euro brutto pro Monat. In Österreich sind es sechs Monate und die zweifache Höchstbemessungsgrundlage, 2026 also 13.860 Euro brutto pro Monat. Wie beurteilen Sie eine Annäherung an das deutsche Modell, und welche Folgen hätten eine kürzere Bezugsdauer und ein niedrigerer monatlicher Höchstbetrag für die Beschäftigten und für die Finanzierung des Fonds?

Über konkrete Varianten zu sprechen, macht erst dann Sinn, wenn klar ist, in welchem Ausmaß die finanzielle Unterstützung der betroffenen Dienstnehmer aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds künftig grundsätzlich erfolgen soll. Diese Frage ist bis dato nicht geklärt. Was die Ausfinanzierung des Fonds betrifft, spielen nicht nur die Bezugsdauer und ein entsprechender Höchstbetrag eine wesentliche Rolle, sondern auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen und damit die Zahl der betroffenen Mitarbeiter. Wichtig ist, dass den Arbeitnehmern auch in Zukunft rasch geholfen werden kann, wenn ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss.