ZeitGeschichten von Gerhard Jelinek

Ein paar neue Ideen für die Besteuerung von Vermögen

22. April 2026Lesezeit: 5 Min.
Kommentar von Gerhard Jelinek

Gerhard Jelinek ist ein österreichischer Journalist, Fernsehmoderator und Buchautor. Der Jurist und erfahrene Journalist gestaltete rund 70 politische und zeitgeschichtliche Dokumentationen und Porträts.

Wohin Finanzminister Marterbauer schauen sollte, wenn er von Vermögen spricht.

Es ist Zeit den Begriff „Vermögen“ etwas genauer zu definieren und etwa um gesetzliche Rechte und Privilegien zu erweitern, die durchaus „vermögensrelevant“ sind. Viele Mieter und öffentlich Bedienstete sind nämlich „reich“ – und wissen es gar nicht.

Gut, dass es ChatGPT gibt. Binnen Sekunden rechnet das Programm (und alle anderen einschlägigen KI-Anwendungen wohl auch) aus, welches Vermögen Pensionsberechtigte nach altem Beamtendienstrecht im Vergleich zu Höchstpensionen im „normalen“ ASVG ansammeln.

Da kommt ein ganz schönes Vermögen zusammen. Auf die durchschnittliche Lebenszeit berechnet: mehr als eine Million Euro. Das gilt möglicherweise auch für Spitzenbeamte von gesetzlichen Körperschaften, wie etwa die Arbeiterkammer oder die WKÖ. Später im Text folgen Hinweise, wie das kommt.

Genauso verhält es sich bei privilegierten Bewohnerinnen und Bewohnern einer schönen Altbauwohnung, beispielsweise in einem Wiener Innenbezirk. Tatsächlich gibt es da viele – nicht nur „Hofratswitwen“ –, die eine Mietwohnung von ihren Eltern oder gar Großeltern im Wege des „Eintrittsrechts“ des Mietrechtsgesetzes „geerbt“ haben und daher auf Lebenszeit nur einen Bruchteil der auf dem Wohnungsmarkt üblichen Miete zahlen. Auch hier summiert sich das über eine durchschnittliche Lebenszeit „angesparte“ (also dem Eigentümer beziehungsweise der Haussubstanz entzogene) Entgelt auf Millionen (ja, man kann da durchaus von der Mehrzahl reden).

Bei all den von Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Andreas Babler propagierten Ideen einer Vermögenssteuer müsste wohl auch dieses scheinbar immaterielle Vermögen berücksichtigt werden. Schließlich sind viele Bedienstete des öffentlichen Dienstes in den höheren Besoldungsgruppen Millionäre. Und viele Mieterinnen und Mieter, die das Privileg eines „Eintrittsrechts“ zu lächerlichen Konditionen genutzt haben und nur den „Kategoriemietzins“ zahlen, ebenfalls. Man spricht nicht zu Unrecht vom alten „Mietadel“. Sozial gerecht ist das wohl nicht und „generationengerecht“ schon gar nicht. Wirklich vermögend ist ein die Pension genießender Spitzenbeamter (m/w), der in einer Altbauwohnung lebt, die er von den Großeltern übernommen und kein Eigentum erworben hat. Das ist der österreichische Idealfall.

Wer also von Vermögenssteuer redet, muss schon auch ein wenig nachhaltiger rechnen und auch jene zur Kasse bitten, die eben aus gesetzlichen Regelungen – sagen wir unschön „Privilegien“ dazu – Kapital kreieren (ohne etwas dazu beizutragen oder ohne es überhaupt zu wissen). Diese sachdienlichen Hinweise machte dieser Tage bei einer Diskussionsveranstaltung in einem „Bürgersalon“ ein Rechtsanwalt und Aufsichtsrat einer großen österreichischen Industriebeteiligungsgruppe. Interessant.

Von den Unternehmen und Betrieben wird der Finanzminister wohl kaum eine nennenswerte „Vermögenssteuer“ lukrieren können.

Gerhard Jelinek

Der Herr Finanzminister war zwar zu dieser Diskussion angesagt, konnte aber leider nicht daran teilnehmen – andere Termine, oder so. Dafür diskutierte er vor ein, zwei Wochen im Rahmen des AK-Momentum-Institutes mit zwei linksradikalen Moderatoren und einer originellen Millionenerbin, die schon seit Jahren ihr künftiges Vermögen talkshow-tauglich verschenkt. Man sollte das gesehen und gehört haben, um später nicht überrascht zu werden.

Vielleicht bezieht Finanzminister Marterbauer, der ja ein ideologisch gefestigter Freund der Mehrfach-Besteuerung von Eigentum ist, diese gesetzlich privilegierten Vermögen in seine Überlegungen ein. Eine Staatsquote von 55 Prozent muss sich doch noch steigern lassen. 

Von den Unternehmen und Betrieben in diesem Land, wie in jedem anderen auch, wird der Finanzminister wohl kaum eine nennenswerte „Vermögenssteuer“ lukrieren können. Denn Betriebsvermögen Jahr für Jahr wegzusteuern, erscheint keine besonders glückliche Idee. Sie würde scheitern, zur Abwanderung ganzer Industriezweige und zum Desaster führen.

Stellen wir uns vor, diese Bundesregierung käme auf die Idee, etwa das in Österreich vorhandene Betriebsvermögen eines Getränkeherstellers mit einer neuen Vermögenssteuer zu belasten. Das würde diesem Weltkonzern wohl schnell Flügel verleihen – und fort wäre er. Bullen können auch in Liechtenstein oder der Schweiz auf satten Weiden grasen. Schon der Babler’sche Mietendeckel, der in den ohnehin marxistisch regulierten Wohnungsmarkt rückwirkend eingegriffen hat und kaum etwas für Mieter bringt, hat die Sanierungsinvestitionen privater und institutioneller Eigentümer weiter gebremst. Mietwohnungen sind daher Mangelware, der Markt ist ausgetrocknet, private Wohnbauinvestitionen gibt es kaum noch. Die Bauwirtschaft schrumpft, allein im vergangenen Jahr um drei Prozent. 

Es rechnet sich einfach nicht. Welch Wunder: Wer investiert schon, wenn es keine Rechtssicherheit gibt und alle paar Monate weitere Gesetzesideen geboren werden.

Und wie kann jedermann/frau recht einfach das „immaterielle“ Vermögen aus Pensionszahlungen und Mietprivilegien berechnen – ganz ohne Excel? Wie bei all diesen neunmalklugen Computerprogrammen ist es entscheidend, was man oben an Daten einfüllt, um unten binnen einer Sekunde ein Ergebnis präsentiert zu bekommen.

Sagen wir, ein ASVG-Pensionist mit langem, ungebrochenen Versicherungsverlauf, immer an der Höchstbeitragsgrundlage, bekommt Daumen mal Pi 3.400 Euro netto pro Monat. Vergleichen wir nun diesen wohlbestallten Normalpensionisten (kann natürlich auch eine Frau sein) mit einem in Ehren pensionierten höheren Beamten, sagen wir einen Ministerialrat, Geburtsjahr 1960, dann wird man nicht falsch liegen, wenn man seinen Pensionsbezug mit etwas über 6.000 Euro monatlich (nach Abzug von Steuer und Krankenversicherung) ins Kalkül zieht. Die über zwanzig Jahre kapitalisierte und mit drei Prozent verzinste Differenz zu einem Spitzen-ASVG-Pensionisten erreicht mit dem Zinseszinseffekt bald mal eine Million (in Wahrheit mehr) Euro. 

Und die Differenz von einem privilegierten Kategoriemietzins (4,47 Euro/m2) für eine 90 Quadratmeter große Mietwohnung zum (sehr günstig angenommenen Marktpreis) auf Lebensdauer gerechnet und verzinst (Endwert einer Rentenzahlung, 3 % verzinst auf 60 Jahre) ergibt ein Vermögen von deutlich mehr als eineinhalb Millionen Euro.

Wer also von Vermögenssteuer spricht, sollte alle Vermögen betrachten. Die angebliche mehrheitliche Zustimmung (via Meinungsumfrage) zu dieser einst vom Sozialdemokraten Ferdinand Lacina abgeschafften Steuer wird dann stark sinken. Wetten, dass?

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