Wolfgang Hattmannsdorfer ist Wirtschaftsminister in Österreich © BKA/Andy Wenzel/Montage: Selektiv
Wolfgang Hattmannsdorfer ist Wirtschaftsminister in Österreich © BKA/Andy Wenzel/Montage: Selektiv
Interview

Hattmannsdorfer: „Die Volkspartei hat keine Mehrheit im Aufsichtsrat der Republik“

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer nennt das EABG einen „Paradigmenwechsel in der Rechtsarchitektur unserer Genehmigungsverfahren“. Bei jahrelangen Verfahren für Energieprojekte sei „jetzt Schluss“, künftig soll nur mehr eine Behörde zuständig sein, statt wie bisher acht Materienzuständigkeiten bei einem typischen Windpark: „Der Ausbau von Energie ist wichtiger als die Brutstätte der Haselmaus.“ Den Kompromiss mit den Grünen bei Ausbauzielen und Gewässerschutz begründet er so: „Das geht nur im Miteinander und mit Pragmatismus, Ideologie hilft uns nicht weiter.“

Beim Budget zeigt sich Hattmansdorfer trotz abweichender OeNB-Prognose gelassen, man habe „null Anlass“, am 3-Prozent-Ziel für 2028 zu zweifeln. Die Lohnnebenkostensenkung sei der zentrale Erfolg, „seit Jahrzehnten gefordert, nie umgesetzt, wir liefern jetzt“. Zur Kritik, die Konsolidierung erfolge zu rund 70 Prozent einnahmenseitig, verweist er auf die Koalition: „Wir haben keine Mehrheit im Aufsichtsrat der Republik.“ Pauschale Förderkürzungen lehnt er ab: „Denn dann könnten wir keinen Industriestrompreis machen, und es gäbe in Zukunft vielleicht keine Altersheime mehr.“

Die Grünen sprechen bei der Einigung über das EABG (Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz) von einem harten Verhandlungserfolg, die ÖVP hat von einem Kompromiss gesprochen. Wo musste die Regierung den Grünen entgegenkommen?

Wolfgang Hattmannsdorfer: Es ist eine gemeinsame Weiterentwicklung eines sehr guten Gesetzes, das wir vorgelegt haben. Wir teilen die Ansicht, dass wir massiv im erneuerbaren Bereich ausbauen müssen, wenn wir wollen, dass die Strompreise sinken und wir unabhängiger vom Ausland werden. Wir haben die Ziele im Ausbau praxistauglicher und umsetzbarer gemacht, indem wir von den 27 Terawattstunden, die wir den Bundesländern im Regierungsentwurf bis 2030 vorgegeben haben flexibler aufsplitten: 25 Terawattstunden müssen in Betrieb sein. Die restlichen 2 Terawattstunden müssen erstinstanzlich genehmigt sein, weil kein Bundesland kann etwas dafür, wenn Projekte vorliegen, aber im Instanzenzug durch Beschwerden und Einsprüche nicht umgesetzt werden können.

Zusätzlich erhöhen wir das Ziel um weitere 3 Terawattstunden auf 30, technologieoffen und nicht auf die Bundesländer aufgeteilt. Denn, das habe ich auch davor immer öffentlich gesagt, wir brauchen mehr Ausbau im erneuerbaren Bereich. Das geht aber nur im Miteinander und mit Pragmatismus, Ideologie hilft uns nicht weiter. Ideologie war der Grund, warum in der letzten Periode im Energiebereich nichts weitergegangen ist.

Ich glaube, wir liefern im Energieressort entgegen allen Erwartungen ein hohes Tempo: Im Dezember wurde das Elektrizitätswirtschaftsgesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, jetzt kommt im Doppelbudget der Industriestrompreis mit 750 Millionen Euro, dazu mehr Wettbewerb am Strommarkt durch den Österreichtarif, der alle Landesenergieversorger gezwungen hat, ihre Preise zu senken. Das zeigt sich auch in der Inflation, Strompreise liegen bei minus 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Maßnahmen der Regierung werden also nicht nur angekündigt, sondern Tag für Tag umgesetzt, und das EABG ist der nächste große Wurf.

Warum waren es dann so harte Verhandlungen, wenn man bei der Zielvereinbarung von einem gemeinsamen Erfolg spricht?

Verhandlungen sind immer so, jeder hat seine Positionen, aber ich finde, man sollte sich weniger auf die Verhandlungen konzentrieren als auf das Ergebnis. Die Ziele sind besser geworden, weil wir nun zwischen „in Betrieb“ und „erstinstanzlich genehmigt“ differenzieren. Genau das ist das eigentliche Problem, und dafür macht man den Bundesländern manchmal ungerecht einen Vorwurf. Das Problem sind die langen Genehmigungsverfahren.

Der Kern des Gesetzes ist ein Paradigmenwechsel in der Rechtsarchitektur unserer Genehmigungsverfahren. Schauen wir uns die letzten großen Energieprojekte an: die Tauernleitung mit 8 Jahren Genehmigungsverfahren, das Kraftwerk Stegenwald mit 16 Jahren, Kühtai 2 mit 10 Jahren. Damit ist jetzt Schluss. Der Ausbau von Energie ist wichtiger als die Brutstätte einer Haselmaus. Genau hier definieren wir jetzt ein überragendes öffentliches Interesse für Projekte der Erzeugung, der Leitung und der Speicherung von Energie, wodurch das öffentliche Interesse an Energie über alle Instanzen hinweg höher bewertet wird. Das ist der wesentliche Kern des Gesetzes.

Ein zweiter Kern des Gesetzes: Vollkonzentration der Verfahren. Ein typischer Windpark in Niederösterreich, aktuell sieben Materienzuständigkeiten. Vom Bürgermeister bis zur Luftfahrtbehörde, von der Raumordnung bis zum Naturschutz. Ping-Pong zwischen den Behörden. Künftig voll konzentriert: nur mehr eine Behörde, Landeshauptmann oder Landeshauptfrau, wenn das Projekt in einem Bundesland liegt. Wenn es übergreifend ist, etwa bei Stromleitungen, ist der Energieminister, das Energieministerium zuständig. Und deswegen glaube ich auch, dass dieses Gesetz neben der energiepolitischen Ambition vor allem ein weiterer Umsetzungsbeweis im Bereich der Deregulierung ist. Wir machen Genehmigungsverfahren wirklich effizient. Und das muss für mich auch die Grundlage sein, für das UVP-Gesetz für alle Infrastrukturprojekte, aber auch für die Beschleunigung bei Anlagen im Bereich der Schlüsseltechnologien.

Bleiben wir bei den Bundesländern. Laut der RED-III-Richtlinie müssen die Bundesländer ja Beschleunigungszonen für den Ausbau ausweisen, sind aber bislang größtenteils säumig. Bis wann sollen alle Bundesländer diese Zonen ausgewiesen haben?

Die RED-III-Richtlinie definiert ganz klar Zuständigkeiten des Bundes und der Länder, das sagt auch unsere Verfassung, es gibt Subsidiarität. Ich schaue, dass ich meine sieben Zwetschken beieinanderhabe, und deswegen habe ich geliefert: mit dem ElWG, mit dem EABG, mit klaren Vorgaben. Und ich vertraue darauf, dass auch die Bundesländer ein massives Interesse daran haben, dass die Strompreise sinken und wir unabhängiger bei der Versorgung werden.

Aber es gibt keine Vereinbarungen mit den Bundesländern, dass man sich auf ein fixes Enddatum bei der Zonenzuweisung geeinigt hat?


Die Ausweisung der Gebiete liegt verfassungsrechtlich bei den Ländern, und ich setze hier ganz bewusst auf das Miteinander. Die Länder wissen am besten, wo und bis wann sie sinnvoll ausweisen können – das respektiere ich. Meine Aufgabe ist es, den Rahmen zu liefern, und den haben wir mit dem ElWG und dem EABG geliefert. Was uns eint, ist ein gemeinsames Interesse: Jedes Land will sinkende Strompreise und mehr Versorgungssicherheit. Und das gelingt am besten, wenn die Länder große, sinnvolle Beschleunigungsgebiete ausweisen und Ausschlusszonen wirklich nur im Ausnahmefall nützen. Genau darauf dränge ich, und genau das werde ich auch konsequent einfordern.

Wasserkraft spielt im österreichischen Strommarkt eine sehr wichtige Rolle. Die Grünen haben im letzten Moment noch eine Einschränkung beim öffentlichen Interesse für den Wasserkraftausbau hineinverhandelt. Warum war das notwendig – und mit welchen Konsequenzen ist das verbunden?

Noch einmal: Das Ziel ist, das Gesetz im Kern mit öffentlichem Interesse und One-Stop-Shop zusammenzubringen. Es ist ein Mega-Gesetz für die Energiewende. Und Politik, insbesondere Zwei-Drittel-Mehrheiten, lebt auch von Kompromissfähigkeit. Es geht da um besonders schützenswerte Gewässerstrecken, und ohnehin gilt, dass ab einer gewissen Größenordnung die UVP-Gesetzgebung gilt. Ich halte das für einen guten Kompromiss, was besonders sensible ökologische Gewässer betrifft.

Stichwort Zwei-Drittel-Mehrheit: Mit dem EABG wurde nun, nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das zweite Gesetz mit den Grünen mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet, in dem auch das Klimaziel 2040 verankert ist. Warum steht dieses Ziel in beiden Gesetzen?

Energiepolitik hat immer massive Auswirkungen auf die Umwelt, und es geht in der Energiepolitik natürlich auch um Umweltschutz. Für mich gibt es eine klare energiepolitische Trias: Nicht Umweltschutz um jeden Preis oder Klimapolitik um jeden Strompreis, damit ist Schluss. Aber ein klares Bekenntnis, Energie muss immer leistbar, sicher und sauber sein. Ich verwehre mich gegen das ideologisch motivierte Ausspielen unterschiedlicher Interessen. Man muss pragmatisch sein: Wir brauchen günstigen Strom, eine sichere Stromversorgung, und wir haben auch eine Verantwortung gegenüber der Umwelt.

Um noch einmal auf die Genehmigungsbeschleunigung zurückzukommen, die im EABG ja naturgemäß für Erneuerbaren- und Netzprojekte gilt: Könnte das auch ein Pilotmodell für andere Industrie- und Infrastrukturprojekte sein?

Für mich ist entscheidend: Wir brauchen einen schnelleren Staat. Die matchentscheidende Frage ist für uns mehr Tempo, ob das im Wachstum ist, ob das bei der Wettbewerbsfähigkeit ist, aber eben auch bei den Genehmigungen. Das ist das, was die Wirtschaft lähmt und auch frustriert. Und wir haben jetzt echt einen Paradigmenwechsel vorgenommen in den Genehmigungsverfahren. Für mich ist das schon der Showcase, im Bereich Schlüsseltechnologien, im Bereich UVP, überall dort, wo wir Genehmigungen haben, bis hin zur Gewerbeordnung im Anlagenrecht, wobei dort natürlich nicht das überragende öffentliche Interesse gilt. Aber was den One-Stop-Shop betrifft, was Konzentration betrifft, was Digitalisierung betrifft, ist das ein Vorbild.

Und wir haben bereits ein erstes großes Verfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen und umgesetzt, das für die Wirtschaft ganz entscheidend ist: das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Dort wird die Frage geklärt: Wie komme ich in ein Großverfahren? In Zukunft gilt das nicht ab 100 Beteiligten, sondern schon ab 50 Beteiligten. Gleichzeitig gilt, dass während der Verhandlung keine neuen Tatsachen mehr vorgebracht werden können, weil das ist der Grund, warum Verhandlungen oft so lange dauern, weil immer wieder neue Einwände vorgebracht werden. Das heißt, dafür gibt es jetzt eine Frist. Und wenn ein Verfahren mehrere Materien umfasst, beispielsweise Gewerberecht, Naturschutz, und Wasserrecht, dann kommt es zu einem Teilabschluss des Verfahrens in der jeweiligen Materie. Das ist schon eine enorme Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Es passiert sehr viel im „Tempo machen“, weil das ist die matchentscheidende Frage: mehr Tempo bei den Verfahren, mehr Tempo bei den Genehmigungen.

Werfen wir noch einen Blick aufs Budget. Die Österreichische Nationalbank hat heute ihre Prognose vorgelegt und geht davon aus, dass 2028 das Defizit noch immer bei 3,8 % liegen dürfte. Das Finanzministerium hingegen ist optimistisch, dass sich das 3-%-Defizitziel ausgeht. Rechnen Sie damit, dass die Regierung das Paket nachschärfen muss und wenn ja, wann?

Wir haben das Budget auf Basis der aktuellen Prognose unserer Wirtschaftsforschungsinstitute erstellt. Wir haben auch in der Vergangenheit immer bewiesen, dass wir auf externe Schocks reagieren – ob das der Konflikt im Iran ist, ob das andere Krisen sind. Es kann niemand wissen, was morgen oder übermorgen Donald Trump einfällt. Aber klar ist: Politik braucht trotz aller Planbarkeit immer die Flexibilität, um auch zu reagieren. Insbesondere dann, wenn es um die Sicherheit unserer Wettbewerbsfähigkeit und der Arbeitsplätze geht.

Heißt das: Sollten zur Erreichung des 3-Prozent-Ziels bis 2028 weitere Maßnahmen notwendig sein, werden diese jedenfalls kommen?

Ich habe aus heutiger Sicht null Anlass, daran zu zweifeln, dass wir dieses Ziel erreichen, weil es auf Basis der Forschungsinstitute – vor allem des Wifos – erstellt worden ist. Und ich finde, die OeNB-Prognose bestätigt das aktuelle Lagebild und bestärkt mich in meiner politischen Agenda, dass das Thema der Wettbewerbsfähigkeit die Top-Priorität ist. Genau das bildet sich auch im Budget ab: Senkung der Lohnnebenkosten, Einführung Industriestrompreis, Einführung der Aktivpension (steuerfreier Betrag 15.000 Euro fürs Arbeiten im Alter). Dieses Budget bildet neben dem Konsolidierungsbedarf offensive Maßnahmen für mehr Wettbewerbsfähigkeit ab.

Sie haben einige Maßnahmen aufgezählt, die der Wirtschaft entgegenkommen. Auf der anderen Seite gibt es neue Abgaben, wie zum Beispiel die FLAF-Pflicht ab 60, Einschränkung beim Gewinnfreibetrag oder die progressive KöSt. Was trifft Sie als Wirtschaftsminister besonders, was tut da weh?

Wenn ich das jetzt ganz offen sage: Die Lohnnebenkosten bringen uns 2 Milliarden Euro und werden nach jahrelangen Forderungen nun tatsächlich umgesetzt, damit sollte man auch einmal zufrieden sein. Die vergleichbare Gegenfinanzierung dazu macht 400 Millionen Euro aus. Nämlich 200 Millionen Euro bei der progressiven KöSt und 200 Millionen Euro bei der Adaption des Gewinnfreibetrages, diese Maßnahme halte ich aber für konjunkturbelebend, Gleichzeitig sind die investitionsstimulierenden Maßnahmen auch dem Wirtschaftswachstum dienlich. In der Summenbetrachtung: 200 Millionen Euro bei der KöSt gegenüber 2 Milliarden Euro bei den Lohnnebenkosten halte ich für einen Deal, der ein Erfolg für die Wirtschaft ist.

Das Budget des Wirtschaftsministeriums ist ja jetzt im Zuge des Budgets bis 2028 um 25 Prozent höher, unter anderem wegen der Lohnnebenkosten-Senkung sowie des Industriestrompreises…

Die Lohnnebenkosten sind nicht in unserem Budget abgebildet, aber ja, das Budget steigt, ein großer Erfolg für das Wirtschafts- und Energieressort. Wir haben uns mit der klaren Überzeugung durchgesetzt: Wer jetzt bei der Wirtschaft kürzt, kürzt Arbeitsplätze, und das kann nicht sein. Deswegen steigt das Wirtschafts- und Energiebudget im Doppelbudget um 25 Prozent, von 1,21 auf 1,5 Milliarden Euro. Das sind die Budgetgruppen, für die ich direkt zuständig bin: Wirtschaft und betriebliche Forschung. Das bedeutet, dass es bei der betrieblichen, angewandten Forschung, für die ich zuständig bin, keine Kürzungen gibt. Im Gegenteil, wir stärken die FFG und die Christian-Doppler-Labore. Weil wir bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis besser werden müssen: Es ist zwar super, wenn wir bei den Forschungsausgaben gemessen am BIP auf Platz drei liegen, aber im Innovation Scoreboard nur Nummer acht sind. Das zeigt ein Effizienzproblem, Input und Output passen nicht zusammen, deshalb die Stärkung der betrieblichen Forschung.

Viele Ressorts müssen bei sich sparen, Ihr Budget steigt hingegen recht deutlich. Was sind dann die konkreten Sparmaßnahmen innerhalb Ihres Hauses?

Selbstverständlich sparen auch wir und leisten unseren Beitrag. Ich bin immer ein Fan davon, Stärken zu stärken. Das bedeutet nicht nur, dass ich es geschafft habe, mehr Geld vom Finanzminister zu bekommen, etwa durch den Industriestrompreis, sondern dass wir selbst auch zur Konsolidierung beitragen. Vor allem im Bereich der Verwaltung werden wir bis zum Ende der Periode 120 Dienstposten einsparen, für ein so kleines Ressort eine relevante Zahl.

Laut Berechnungen des Wifo und von Selektiv ist die im aktuellen Doppelbudget präsentierte Konsolidierung zu rund 70 % einnahmenseitig. Hätten Sie sich als Wirtschaftsminister mehr ausgabenseitige Reformen gewünscht?

Politik ist immer Kompromiss, wir leben in einer Demokratie. Der größte Unterschied zwischen Bundesregierung und Wirtschaft ist, dass wir kein eigentümergeführter Betrieb sind, wo einer anschafft und alle anderen folgen, sondern ich vertrete gemeinsam mit den Kollegen der Volkspartei einen Anteil von 26 Prozent. Wir haben also keine Mehrheit im Aufsichtsrat der Republik, um es so zu übersetzen, und deshalb geht es immer um ein gemeinsames Bild. Aber das Budget, so wie es daliegt, ist ein sehr gutes Budget für den Wirtschaftsstandort, immer unter der Voraussetzung, dass die Hauptaufgabe die Konsolidierung der Staatsfinanzen ist.

Und wir haben uns gleich mit wesentlichen Punkten durchgesetzt: Die Lohnnebenkostensenkung war seit Jahrzehnten gefordert, in zig Regierungs- und Wahlprogrammen verschriftlicht, aber nie umgesetzt, wir liefern jetzt. Keine Erbschafts- und keine Vermögenssteuern, weil sie standortschädlich wären, das liefern wir weiterhin. Und mit der Aktivpension setzt erstmals eine Bundesregierung Anreize fürs längere Arbeiten, das ist ein Paradigmenwechsel. Deshalb glaube ich, dass dieses Budget ein sehr gutes ist.

Bei der Aktivpension könnte man meinen, dass das mit der Maßnahme der FLAF-Pflicht ab 60 konterkariert wird?

Nein, finde ich überhaupt nicht. Wir setzen zahlreiche Maßnahmen, um es für ältere Arbeitnehmer attraktiver zu machen, zum Beispiel mit der Reform der Altersteilzeit, bei der wir den Empfehlungen des Rechnungshofs folgen, oder mit einer Schwerpunktsetzung beim AMS auf ältere Arbeitnehmer. Generell müssen wir bei unseren Systemen, insbesondere bei den Sozialversicherungsbeiträgen, etwas einheitlicher werden. In Summe ist die Aktivpension mit 15.000 Euro Steuerfreibetrag, bei der wir den Dienstnehmeranteil von 10,25 Prozent an der Pensionsversicherung ersatzlos streichen, ein ordentlicher Schub für mehr Netto vom Brutto.

Was Leistung betrifft: Wir schaffen die Bildungskarenz ab, weil sie leistungsfeindlich war. Wir schaffen den geringfügigen Zuverdienst in der Arbeitslosenversicherung ab, ebenfalls leistungsfeindlich, und auch die Staffelung beim Arbeitslosengeld. Das sind alles Maßnahmen pro Leistung. Dieses Budget verfolgt im Rahmen der Konsolidierung und der Möglichkeiten, eine klare Leistungsagenda. Für mich als Wirtschaftsminister zusammengefasst heißt das: Budget konsolidieren, aber gleichzeitig eine Offensive bei der Wettbewerbsfähigkeit zu setzen und den Leistungsträgern klar sagen, dass sich Aufstehen und Arbeiten auszahlt.

Eine Frage noch zum Förderwesen, das in Österreich bekanntlich unübersichtlich ist, mit mehreren parallelen Taskforces: Was sind die größten Blöcke einer möglichen Reform des Fördersystems, und bis wann sollen sichtbare Förderkürzungen umgesetzt werden?

Ich bin immer sehr vorsichtig bei dieser populistischen Ansage, dass die Förderungen runter müssen. Man muss sich immer anschauen, was Förderungen bewirken und bezwecken. Der Betrieb von Altersheimen kann durch Förderung unterstützt werden, etwa wenn ein Altersheim vom Roten Kreuz oder von der Caritas betrieben wird und diese Förderungen erhalten. Wenn wir wollen, dass sich internationale Konzerne in Österreich ansiedeln, wie zuletzt Siemens Energy mit den zwei Großprojekten in Linz und Weiz, oder dass BMW seine Elektromotorenproduktion in Österreich konzentriert, stecken auch dahinter Förderungen. Wenn die Industriebetriebe energieeffizienter werden sollen, Stichwort Dekarbonisierung, sind das Förderungen. Und auch der Industriestrompreis ist am Ende des Tages eine Förderung. Deshalb halte ich nichts davon, pauschal zu sagen, Förderungen müssen runter, denn dann könnten wir keinen Industriestrompreis machen, und es gäbe in Zukunft vielleicht keine Altersheime mehr.

Deshalb bitte ich, hier vorsichtig zu sein. Genau dafür gibt es die Förder-Taskforce, in der auch wir als Wirtschaftsministerium unseren Beitrag leisten, wir haben die Einsparungen im Wirtschaftsressort um weitere rund 30 Millionen Euro angehoben. Man muss Förderung für Förderung einzeln und differenziert betrachten.

Zum Abschluss noch eine Frage, die auch mit dem Leistungsgedanken zusammenhängt: Viele Beschäftigte mussten in den Frühjahrslohnrunden deutliche Reallohnverluste hinnehmen. Gleichzeitig soll der geplante Pensionsabschluss nur knapp unter der Inflation ausfallen. Wie erklären Sie den Menschen die im Vergleich dazu hohe Pensionserhöhung?

Die größte Herausforderung ist unsere Wettbewerbsfähigkeit, sind vor allem die Arbeitskosten und Lohnstückkosten. Wir haben uns in den letzten Jahren aus dem Markt gepreist. Deshalb senken wir die Lohnnebenkosten, und deshalb braucht es auch ein Miteinander bei den Lohnverhandlungen. Der Chemie-Abschluss ist da ein gutes Beispiel, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam Verantwortung übernehmen. Und dort, wo der Bund Verantwortung hat, tun wir das auch: Im öffentlichen Dienst gibt es in den nächsten beiden Jahren, 2027 und 2028, nur eine Erhöhung um 1 Prozent. Auch bei den Pensionen liegen wir 0,25 Prozentpunkte unter dem gesetzlichen Anpassungsfaktor, das ist ein wesentlicher Punkt, mit dem wir mit gutem Beispiel vorangehen. Man kann von der Wirtschaft und den Arbeitnehmern nicht einen Beitrag erwarten und dort, wo die öffentliche Hand im Lead ist, nicht selbst mit gutem Beispiel vorangehen.