Die Verteidigungsindustrie sei für Österreich angesichts der wirtschaftlichen Situation „bedeutsam“, sagt der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Peter Koren. Damit die Industrie von den Milliardenbudgets profitieren kann, die gerade in Europa locker gemacht werden, braucht es jedoch gesetzliche Anpassungen und industrielle Kooperationen mit Auftragnehmern im Ausland. Bei großen Beschaffungen wie Sky Shield oder der Eurofighter-Nachfolge seien über Rückflüsse Aufträge mit einem Volumen von 4 bis 6 Milliarden Euro für die österreichische Industrie möglich. Die Neutralität solle dabei nicht infrage gestellt werden, aber es brauche eine „zeitgemäße Interpretation“.
Die Neos haben sich jetzt bei der Wehrdienstreform eingeschaltet, mit einem freiwilligen Modell nach schwedischem Vorbild. Jetzt hat sozusagen jede Regierungspartei eine eigene Vorstellung von der Wehrdienstreform. Was ist davon zu halten?
Peter Koren: Wir haben uns in 13 Sitzungen der Wehrdienstkommission zu einem gemeinsamen Bericht durchgerungen, an dem alle wesentlichen Stakeholder am Tisch saßen – Militärs, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer, ÖGB, Bundesjugendring, Bundesschülervertretung und viele weitere Organisationen. Das Ergebnis war ein klares Modell: Österreich plus, also acht Monate Grundwehrdienst, und zwei Monate Milizdienst.
Das ist aus meiner Sicht die historische Chance für die Politik: Diese breit zusammengesetzte Kommission hat sich nach über 60 Stunden Arbeit auf ein Ergebnis committet, das wissenschaftliche, volkswirtschaftliche, juristische und militärstrategische Erkenntnisse berücksichtigt. Jede Debatte, die jetzt neu aufgemacht wird, verzögert nur die Meinungsbildung, weil man diese mühsam erreichte Einigung wieder aufschnüren müsste.
Am Ende des Tages ist dieses Modell sowohl sicherheitspolitisch nach Beurteilung des Militärs als auch für die Wirtschaft das verträglichste. Es gab auch ein Alternativmodell mit sechs Monaten Präsenzdienst plus vier Monaten Milizdienst. Das hätte die Zeit, in der Mitarbeiter aus den Betrieben herausgenommen werden, von zwei auf vier Monate verdoppelt. Das wäre für die betrieblichen Abläufe deutlich schwieriger.
Unsere Grundvoraussetzung für die Zustimmung zum Acht-plus-zwei-Modell war: Die jungen Männer müssen besser aus dem Wehrdienst herauskommen, als sie hineingegangen sind, sowohl beim Grundwehrdienst als auch bei der Miliz. Sie sollen dort etwas lernen, das sie zivil und im Unternehmen wiederverwenden können: Führungserfahrung, technische Kenntnisse etwa im Cyberbereich oder Erste Hilfe. Dafür muss sich das Bundesheer selbst verbessern. So, wie es heute teilweise ist – dass Wehrpflichtige frustriert aus dem Präsenzdienst kommen –, darf es nicht bleiben. Wobei es auch vorbildliche Einheiten gibt, wie z.B. die Garde.
Was bedeuten die zusätzlichen verpflichtenden Milizübungen für Unternehmen?
Für die Industrie sind verpflichtende Milizübungen vermeintlich einfacher zu organisieren als für KMU. Wenn ich einen Tischlerbetrieb mit drei Mitarbeitern habe und einer ist zwei Wochen bei der Miliz, der nächste einen Monat später ebenfalls zwei Wochen, dann wird der betriebliche Ablauf schnell schwierig. Aber auch in der Industrie gibt es Herausforderungen.
Deshalb ist im Bericht der Wehrdienstkommission auch festgehalten, dass Unternehmen ein Mitspracherecht haben sollen, etwa wenn gerade ein großer Auftrag ansteht. Auf diese betrieblichen Realitäten muss das Bundesheer Rücksicht nehmen. Das ist im Bericht so zugesagt.
Jetzt ist es aber so, dass nicht immer das, was Expertinnen und Experten empfehlen, sich auch politisch durchsetzen lässt. Der Bundeskanzler hat in der Pressekonferenz plötzlich nicht mehr vom Acht-plus-zwei-Modell gesprochen, sondern davon, dass die Wehrdienstkommission ja mehrere Modelle vorgeschlagen habe und man sich sicher auf eines einigen könne. Was ist aus Ihrer Sicht ein politisch durchsetzbarer Kompromiss?
Wir haben mehrere Modelle diskutiert und uns international vieles angeschaut, deshalb sind auch mehrere Modelle im Bericht dargestellt. Aber in dieser Zusammensetzung aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Militär, Volkswirten und Juristen sind wir zum Ergebnis gekommen, dass dieses eine Modell „Österreich Plus“ das Beste ist.
Ich verstehe, dass am Ende die Politik entscheidet. Aber ich frage mich: Nach welchen Kriterien? Wir haben einen ganz klaren Kriterienkatalog aufgestellt, der zu diesem Ergebnis geführt hat. Was sind die Kriterien der Politik? Ich befürchte, dass am Ende Taktierer ein Modell vorschlagen und beschließen, das weder den Unternehmen zuträglich ist noch dem Militär hilft, noch der Sache dient.
Das Wichtigste ist jetzt aber, dass wir rasch zu einer Entscheidung kommen, weil das Ganze ab 1. Jänner 2027 operativ funktionieren soll. Damit es funktionieren kann, muss sich das Bundesheer entsprechend vorbereiten. Und wir brauchen den Rechtsrahmen möglichst rasch, weil es einen Vertrauensschutz gibt: Junge Männer, die jetzt zur Stellung kommen, müssen wissen, dass ab 1.1.2027 verlässlich das Acht-plus-zwei-Modell gilt. Das kann man nicht erst am 31. Dezember festlegen.
Heißt das aus Sicht der Wirtschaft und der Industrie, es gibt eigentlich kein zweitbestes Modell, auf das man sich notfalls einigen könnte?
Wir können das, was jetzt politisch diskutiert wird, gar nicht sachlich beurteilen, weil dabei munter Cherry-Picking betrieben wird. Die einen nehmen sich Teile eines Modells heraus, die anderen Teile eines anderen. Viele Parameter, die in der Wehrdienstkommission sorgfältig aufeinander abgestimmt wurden, werden jetzt durcheinandergewürfelt. Wir können daher weder das SPÖ-Modell noch den Diskussionsbeitrag der Neos seriös prüfen, weil wir gar nicht genau wissen, was damit konkret gemeint ist.
Österreich hat sich vorgenommen, die Verteidigungsausgaben auf 2 Prozent zu steigern. Jetzt zeichnet sich ab, dass wir davon in den kommenden Jahren noch ein gutes Stück entfernt sind. Welche Konsequenzen wird das haben, gerade mit Blick auf die Industrie?
Nach der Leonardo-Beschaffung stehen noch zwei große Beschaffungen an: Sky Shield und die Eurofighter-Nachfolge-Lösung. Diese sollen, wie öffentlich angekündigt, im Rahmen eines eigenen Diskussionsprozesses zwischen Finanzministerium, Verteidigungsministerium und der gesamten Regierung rasch im Herbst entschieden werden.
Wir gehen davon aus, dass diese beiden Beschaffungen notwendig sind, um die Verpflichtungen aus der Neutralität zu erfüllen. Die Neutralität verpflichtet uns ja, sie mit allen geeigneten Mitteln aufrechtzuerhalten und das bedeutet, dass wir uns auch verteidigen können müssen. Dafür brauchen wir Planungssicherheit, ganz ähnlich wie bei der Wehrdienstfrage. Die Wirtschaft braucht keine Dauersubventionen, sondern Planungssicherheit. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierung diese Grundsatzentscheidungen, wie angekündigt, im Herbst rasch trifft.
Für uns ist das besonders bedeutsam, weil als Industrie jetzt im vierten Jahr einer sehr schwierigen konjunkturellen Situation stecken. Das Thema Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist für uns ein Strohhalm, an den wir uns klammern, um aus diesem Tal herauszukommen.
Bei der Leonardo-Beschaffung sind von 1,5 Milliarden Euro rund 400 Millionen industrielle Kooperationen vorgesehen, das sind etwa 27 Prozent Rückfluss. Die beiden großen Beschaffungen, Sky Shield und die Eurofighter-Nachfolge-Lösung, haben aber ein Volumen, das mindestens beim Zehnfachen liegt: Wir reden hier von 15 bis 20 Milliarden Euro insgesamt. Wenn man dort ebenfalls mit rund einem Drittel Rückfluss durch industrielle Kooperationen rechnet, sprechen wir nicht mehr von 400 Millionen, sondern von 4 bis 6 Milliarden Euro für die österreichische Industrie. Deshalb fordern wir dringend rechtliche Klarheit – für die Politik, für die Beamten und für die teilnehmenden Unternehmen –, wie solche industriellen Kooperationen im Verteidigungsbereich generell abgewickelt werden. Sonst tätigen die Steuerzahler zwar die Zahlungen für die Anschaffungen, aber die Rückflüsse für die österreichische Industrie und damit für die Arbeitsplätze bleiben aus.
Wie funktionieren diese Industriekooperationen genau, und was bräuchte es in Österreich noch, damit die Industrie davon profitiert?
Ende Juni gibt es ein weiteres Vernetzungstreffen zwischen der österreichischen Industrie und Leonardo zum Thema Industriekooperationen. Die 400 Mio. Euro für industrielle Kooperationen werden heimische Wertschöpfung stärken und Arbeitsplätze sichern.
Es gibt unterschiedliche Wirkungshorizonte: kurzfristig positive Effekte für Zulieferer, mittelfristig positive Effekte durch mehr Forschung und Entwicklung, und volkswirtschaftlich besonders interessant sind Betriebsansiedlungen. Aber gerade um diese Betriebsansiedlungen tatsächlich machbar zu machen, brauchen wir wieder gesetzliche Klarheit – konkret: Was darf bei der Erzeugung von Kriegsmaterial, Militärgütern und Dual-Use-Gütern dann überhaupt exportiert werden? Das ist auch das, was im neuen Sicherheitsexportgesetz adressiert werden soll, an dem das Wirtschaftsministerium gerade arbeitet.
Welche gesetzlichen Anpassungen braucht es genau?
Das Sicherheitsexportgesetz soll vor allem zwei Dinge klären: erstens, welche Behörde in welcher Zeit entscheidet. Der Vorschlag ist, das gesamte Verfahren beim Wirtschaftsministerium zu bündeln. Und zweitens, die Frage, ob eine Lieferung mit der Neutralität vereinbar ist oder nicht.
Wir wollen dabei nicht die Neutralität an sich diskutieren oder das Neutralitätsgesetz von 1955 aufheben. Das macht auch praktisch keinen Sinn, weil die Zeit drängt, denn die großen Rüstungsbeschaffungen passieren jetzt weltweit. Die EU-Kommission hat mittlerweile rund 850 Milliarden Euro für Verteidigung in Aussicht gestellt, Deutschland hat ein Sondervermögen von 500 Milliarden für Infrastruktur und Verteidigung aufgelegt. Bis eine Neutralitätsänderung in Österreich politisch durchgesetzt wäre, würden sicher Jahre vergehen.
Was wir brauchen, ist eine zeitgemäße Interpretation: Was bedeutet Neutralität heute? Die Neutralität hat sich seit ihrer Entstehung schon erheblich verändert, nicht zuletzt durch den EU-Beitritt. Die europäischen Verträge enthalten eine Beistandspflicht, sonst wäre es etwa unmöglich, dass italienisches Militär Rüstungsgüter durch Österreich in die Ukraine transferiert. Streng nach dem Verständnis von 1955 wäre das wohl nicht vorstellbar gewesen.
Was würde eine Modernisierung des Neutralitätsbegriffs gesetzlich bedeuten?
Eine wichtige Interpretation des Neutralitätsgesetzes findet im Strafgesetzbuch statt, konkret im Paragraphen 320. Der wurde in den 1970er-Jahren verschärft. Hintergrund war der sogenannte Noricum-Skandal, bei dem österreichisches Kriegsmaterial illegal in Kriegsgebiete transferiert wurden. Seither gilt: Wer eine Kriegspartei unterstützt, etwa durch Waffenlieferungen, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Diese Regelung wirkt bis heute sehr stark nach. Banken etwa überlegen sich angesichts des Paragraphen 320 sehr genau, ob sie die Transformation der österreichischen Industrie in Richtung Sicherheit und Verteidigung überhaupt finanzieren wollen. Jede Bankmanagerin und jeder Bankmitarbeiter, jede Mitarbeiterin sagt im Zweifel lieber ab.
Wenn wir diese Bestimmung nicht neu interpretieren oder anpassen, kommen wir mit unseren Produkten nicht aus dem Land hinaus. In den Medien gab es dazu zwei oberösterreichische Fälle: Steyr Arms mit Mustergewehren in Tunesien, und Rotax mit Motoren, für einen polnischen Drohnenerzeuger. Wenn österreichische Unternehmen nie sicher wissen, ob sie ihre Produkte am Ende exportieren dürfen – selbst innerhalb der EU –, werden sie ihre Produktion nicht umstellen, und die Banken werden das nicht finanzieren. Das betrifft übrigens auch das Thema Betriebsansiedlung. Leonardo wird wohl kaum eine Produktion nach Österreich verlegen, wenn hier permanent das Risiko besteht, dass die Produkte zwar in Italien verbaut, aber nicht weiter exportiert werden dürfen. Das ist ein juristisches Gesamtpaket – wir müssen das Außenwirtschaftsrecht, das Vergaberecht, das Kriegsmaterialgesetz und das Strafgesetzbuch gemeinsam ändern, sonst haben wir keine Rechtssicherheit.
Wie müsste der Paragraph dann konkret angepasst werden, damit Unternehmen planen können?
Es braucht klare Zuständigkeiten – also, dass alles, was den Export betrifft, beim Wirtschaftsministerium gebündelt wird. Und außerdem eine klare Definition, was erlaubt ist und was nicht, weil der Paragraph aus den 1970er-Jahren stammt. Momentan ist für einen Erzeuger nie klar, ob er am Ende tatsächlich eine Exportgenehmigung bekommt. Und das muss man wissen, bevor man eine Fertigung aufbaut oder ein Produkt entwickelt und nicht erst, wenn der Auftrag schon vor der Tür steht und man den Antrag stellt.
Was wäre denn ein realistisches Kriterium dafür, was exportiert werden darf und was nicht?
Es braucht eine klare Definition, welche Produktgruppen als Dual-Use-Güter gelten, welche als Militärgüter und welche als Kriegsmaterial – dafür gibt es ja bereits ziemlich enge Spezifikationen am Anfang der jeweiligen Gesetze. Aber es braucht ein klares Kriterium, in welche Gruppe ein bestimmtes Produkt überhaupt fällt.
Das Problem ist: Diese Gesetze müssen gleichzeitig novelliert werden. Sonst haben wir ein neues Sicherheitsexportgesetz mit neuen Definitionen, aber ein sehr altes Kriegsmaterialgesetz. Wenn diese Gesetze nicht synchron laufen, haben wir wieder keine Rechtssicherheit.
Ich möchte dabei hier auch einmal eine Lanze für die Beamtinnen und Beamten brechen: Wir haben in vielen Ministerien und Landesregierungen eine sehr gut arbeitende Verwaltung. Wenn wir immer fordern, Bürokratie abzubauen, müssen wir vor allem die Gesetze ändern, auf deren Basis die Beamten entscheiden müssen. Wir müssen den Beamten ermöglichen, zur richtigen Zeit die richtige Entscheidung zu treffen. Ich bin kein Freund von pauschalem Beamten-Bashing, Bürokratie ist für mich ein neutrales Wort. Aber wir müssen die Gesetze davor entrümpeln und klarer formulieren. Die EU hat das erkannt und einige sogenannte Omnibusse angekündigt. In Österreich sind da z.B. die UVP-Novelle im Umweltrecht und das Erneuerbarenausbaugesetz gute Beispiele. Weitere müssen folgen.
Christoph Badelt hat im Selektiv-Interview gesagt, dass die Eurofighter-Nachfolge und Sky Shield bislang in keinem Budgetplan abgebildet sind – und da geht es ja um Milliardensummen, im Vergleich dazu wäre die Lohnnebenkostensenkung eine Kleinigkeit. Besteht die Sorge, dass man bei der Suche nach einer Gegenfinanzierung wieder bei den Unternehmen ansetzt?
Das wäre für uns ein No-Go. Aber das ist Teil dieses von der Regierung angekündigten Entscheidungsprozesses im Herbst. Das grundsätzliche Commitment zur Luftraumüberwachung steht ja bereits im Regierungsprogramm. Die zweite Frage ist: Wie finanzieren wir das, und wie schnell? Das würde jetzt zu weit gehen, das müssen die zuständigen Stellen selbst klären. Aber dass eine Belastung der Unternehmen für uns nicht infrage kommt, ist klar.
Aus meiner Sicht ergibt sich die Verpflichtung, das zu finanzieren, direkt aus der Neutralität: Sie verpflichtet uns, mit allen geeigneten Mitteln die Neutralität aufrechtzuerhalten. Das ist auch im Regierungsprogramm verankert, und alle Militärstrategen sagen, wir brauchen eine funktionierende Luftraumüberwachung. Für mich ist das eigentlich eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, das auch entsprechend zu finanzieren.
Nocheinmal zurück zu den industriellen Kooperationen. Wie kann man mit Blick auf die Vergangenheit bei der Eurofighter-Beschaffung sicherstellen, dass da alles korrekt abläuft?
Uns ist sehr bewusst, dass bei der Eurofighter-Beschaffung vor 20 Jahren einiges falsch gelaufen ist. Deshalb haben wir bei diesem Thema eine besondere Sensibilität. Wir haben bei all unseren Gesprächen einen Compliance-Anwalt mit dabei. Der prüft alle Tagesordnungen, alle Protokolle, sogar die Sitzordnung. Wir wollen, dass diese Rüstungsgeschäfte sauber ablaufen, weil in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht wurde.
Meine Arbeitshypothese ist, dass alle, die mit diesem Thema wesentlich befasst sind – ich eingeschlossen –, früher oder später einmal in einem Untersuchungsausschuss landen werden. Irgendjemand wird behaupten, dass etwas nicht richtig gelaufen ist. Und ich möchte heute schon genau wissen, was ich dann sagen werde: Das ist unser Anwalt, der hat die Sitzordnung geprüft, hier sind die Protokolle, hier ist dokumentiert, wer mit wem gesprochen hat und warum Vernetzungstreffen so und nicht anders organisiert wurden.
Das ist mir das Wichtigste: dass alle beteiligten Unternehmen die Sicherheit haben, mit der gleichen weißen Weste aus diesem Prozess herauszugehen, mit der sie hineingegangen sind. Viele Betriebe hätten sich sonst aus eigenen Compliance-Überlegungen gar nicht beteiligen können.
Sie haben angedeutet, dass sie auch die Arbeitnehmervertretung stärker einbinden möchten – wie meinen Sie das?
Wir möchten vor allem die Arbeitnehmervertretungen dazu motivieren, sich verstärkt konstruktiv mit diesem Thema zu befassen. Es gab zuletzt einen Artikel im Trend, in dem die Arbeiterkammer bei den von mir genannten gesetzlichen Vorhaben durchaus große Bedenken geäußert hat. Wir wollen diesen Bereich aber zu einem echten Beschäftigungsmotor für die österreichische Industrie machen – und eigentlich müsste das auch im Interesse der Arbeitnehmervertretung sein. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie jemand grundsätzlich etwas gegen mehr Rechtssicherheit haben kann. Ein klarer Rechtsrahmen für Politik, Verwaltung, Interessenvertretungen und Unternehmen ist notwendig. Dafür sollte eigentlich jeder sein. Und wir müssen rasch handeln, wir können ja nicht zu den internationalen Bedrohungslagen typisch österreichisch sagen „bitte warten“.
Franz-Stefan Gady hat ja zuletzt ein vieldiskutiertes Buch mit einem ausgesprochen dystopischen Bedrohungsszenario für Österreich veröffentlicht. Worauf muss sich Österreich realistischerweise einstellen, wenn wir unsere Hausaufgaben nicht machen?
Ich bin kein Militärstratege, das kann ich nicht seriös beurteilen. Ich würde aber jedem politischen Entscheidungsträger empfehlen, das Buch von Gady zu lesen, ebenso das Risikobild des Bundesheeres und den Bericht der Wehrdienstkommission. Lesen hilft.
Gady selbst hat gesagt, dass das, was er beschreibt, noch nicht einmal das Maximalbedrohungspotenzial darstellt. Ich persönlich orientiere mich eher am Risikobild, das das Bundesheer jährlich selbst herausgibt. Wenn man sich das der letzten Jahre anschaut, haben sie tatsächlich fast alles richtig vorhergesagt: eine Pandemie, einen möglichen Blackout, eine Migrationswelle. Das alles steht dort schon länger drin. Lesen hilft also wirklich und entsprechende Schlüsse zu ziehen ist dann Aufgabe der politischen Entscheidungsträger. Welches konkrete Bedrohungsszenario tatsächlich relevant ist, kann am Ende ohnehin nur der Generalstab beurteilen. Aber genau solche Überlegungen sind ja auch in die Arbeit der Wehrdienstkommission eingeflossen.