Interview von Stephan Frank und Driss Schmid
Für die Verlängerung des Zivildienstes benötigen die Koalitionsparteien die Zustimmung einer Oppositionspartei, um die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Die Grünen fordern für ihre Zustimmung als „Grundvoraussetzung“ eine Erhöhung der Zivildiener-Grundvergütung. Zivildienstministerin Claudia Bauer zeigt sich dem nicht abgeneigt: „Wenn die finanziellen Ressourcen vorhanden sind, bin ich selbstverständlich die Letzte, die sich dagegen wehrt, die Entlohnung für Zivildiener zu erhöhen“, so Bauer im Selektiv-Interview. Aufgrund des demografischen Wandels herrscht sowohl bei Grundwehr- als auch bei Zivildienern Mangel, Bauer zeigt sich daher „offen für eine Diskussion“, die Tauglichkeitskriterien abzuändern. Denn „untauglich zu sein bedeutet nicht, dass man arbeitsunfähig ist“, so die Ministerin.
Die Regierungsparteien haben sich mit viel Mühe nach Monaten auf eine Wehrdienstreform geeinigt. Neben einer Verlängerung des Wehrdienstes soll auch der Zivildienst verlängert werden, wofür Sie aber die Stimmen einer Oppositionspartei brauchen – wie laufen die Gespräche mit der Opposition, wann liegt ein Gesetzesvorschlag vor?
Claudia Bauer: Ich bin sehr froh, dass wir beim Sommerministerrat eine Einigung in der Regierung erzielt haben. Auf dieser Grundlage wird nun in der Koalition ein konkreter Gesetzesvorschlag erarbeitet. Begleitend werden bereits Gespräche mit den Oppositionsparteien geführt. Denn eine Reform des Grundwehr- und des Zivildienstes ist in Zeiten wie diesen dringend notwendig, da sich nicht nur die weltweite Sicherheitslage verändert, sondern auch der demografische Wandel ganz stark bemerkbar macht.
Derzeit haben wir österreichweit knapp 16.000 Zivildiener. Jedes Jahr werden weniger junge Österreicher geboren. Ab dem Jahr 2040 werden uns daher jährlich 4.000 Zivildiener fehlen. Es geht also nicht einfach darum, den Zivildienst zu verlängern, damit der Grundwehrdienst attraktiver wird. Wir müssen den Zivildienst vielmehr verlängern, damit wir auch in Zukunft garantieren können, dass Hilfe kommt, wenn man die Rettung ruft oder, dass in Pflegeeinrichtungen ausreichend Unterstützung vorhanden ist.
Wann soll die Reform in Kraft treten?
Die Reform soll 2027 in Kraft treten. Ich gehe davon aus, dass sich alle Parlamentsparteien ihrer Verantwortung bewusst sind und die Notwendigkeit dieser Reform erkennen. Wir müssen sowohl die Landesverteidigung auf zukunftsfitte Beine stellen als auch den Zivildienst als tragende Säule unseres Sozialsystems und Sprungbrett in den Sozial-, Gesundheits- und Pflegebereich stärken.
Verfassungsjurist Peter Bußjäger hat bereits in Mai festgehalten, dass die Wehrdienstreform nicht mit Jahreswechsel in Kraft treten kann, da es im Sinne des Rechtsschutzes längere Übergangsfristen brauche.
Beim Zivildienst wird es jedenfalls eine Übergangsfrist von mindestens einem Jahr geben. Denn der Zivildienst wird erst auf 11 Monate verlängert, wenn die Zahlen beim Grundwehrdienst in einem Jahr ein gewisses Mindestmaß unterschreiten. Die aktuellen Zahlen zeigen bereits ein gestiegenes Interesse am Zivildienst. Daher gehe ich stark davon aus, dass wir den Zivildienst bereits im darauffolgenden Jahr verlängern müssen.
Wie schnell die gesetzliche Umsetzung gelingt, hängt vom parlamentarischen Prozess ab. Spätestens seit Jahresbeginn ist bekannt, dass wir eine Reform des Grundwehr- und des Zivildienstes brauchen – das dürfte keinen überraschen. Es war mehr als genug Zeit, dass man sich auch in den einzelnen Parteien eine Meinung darüber bildet, wie die Zukunft aussehen soll.
Sie haben angesprochen, dass der Zivildienst verlängert werden muss, weil ab 2040 jährlich 4.000 Zivildiener fehlen werden und nicht vorrangig, damit sich mehr junge Männer für den kürzeren Wehrdienst entscheiden. Wieso ist die Verlängerung des Zivildienstes aber an einen Schwellenwert bei den Rekruten des Bundesheeres gebunden? Ist ein Mangel an Zivildienern weniger gravierend als ein Mangel an Grundwehrdienern?
Wir haben uns im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass wir eine Wehrdienstkommission einberufen, die Empfehlungen für eine Reform des Grundwehr- und damit verbunden auch des Zivildienstes ausarbeitet. Über die Empfehlungen der Kommission haben wir innerhalb der Regierung lange verhandelt. Herausgekommen ist, was beim Sommerministerrat präsentiert wurde. Mir wäre es natürlich lieber gewesen, wir hätten beide Reformen im Gleichschritt vorgenommen, weil Zivildienst und Grundwehrdienst ganz eng zusammenhängen.
Dass wir dennoch diesen Umweg gehen müssen und die Verlängerung des Zivildienstes erst ein Jahr später erreichen, ist ein Kompromiss, den wir eingehen mussten, damit überhaupt eine Reform zustande kommt. Wenn am Ende ein längerer Zivildienst steht, bin ich aber bereit, diesen Umweg zu gehen – auch wenn ich es mir anders gewünscht hätte.
Sollte bei einem Mangel an Grundwehr- und Zivildienern auch darüber nachgedacht werden, die Wehrpflicht auf Frauen auszudehnen?
Irgendwann werden wir diese Diskussion führen. Bis dahin müssen wir aber auch in anderen Bereichen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern endlich vorankommen. Im Moment sehe ich für eine solche Diskussion keine Mehrheit. Es war schwierig genug, die aktuelle Reform auf den Weg zu bringen.
Für Frauen besteht bereits jetzt die Möglichkeit, freiwillig Dienst beim österreichischen Bundesheer zu leisten. Auch ich habe das mit 17 Jahren in Erwägung gezogen. Genauso können Frauen im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres Einblicke in den Sozial- und Pflegebereich gewinnen.
Grundwehrdiener sollen künftig 1.000 Euro bekommen, für Zivildiener soll es aber bei der Grundvergütung von 625,60 Euro bleiben; plus 400 Euro etwaiges Verpflegungsgeld. Es bleibt aber der Unterschied, dass ein Zivildiener im Gegensatz zum Grundwehrdiener selbst für seine Verpflegung aufkommen muss. Die Grünen fordern eine Erhöhung der Zivildiener-Vergütung; was Verteidigungsministerin Tanner ablehnt – der Wehrdienst soll im Vergleich auch attraktiver sein – bei welchem Betrag wäre für Sie die Schmerzgrenze erreicht?
Die beiden Systeme kann man nur schwer miteinander vergleichen, weil es beim Zivildienst über 1.500 unterschiedliche Einrichtungen gibt. Das fängt bei der Verpflegung an: Viele Zivildiener, etwa in Pflegeheimen, werden in ihrer Einrichtung verköstigt. In anderen Bereichen ist das nicht möglich. Sie bekommen dann ein Verpflegungsgeld, das täglich bis zu 16 Euro betragen kann. Schon jetzt erhalten also manche Zivildiener insgesamt mehr als Grundwehrdiener.
Ich möchte auch betonen, dass die Grundvergütung für Zivildiener, seit ich 2022 als Staatssekretärin die Verantwortung für den Zivildienst übernommen habe, binnen weniger Jahre um 72,5 Prozent angehoben wurde. Wenn die finanziellen Ressourcen vorhanden sind, bin ich selbstverständlich die Letzte, die sich dagegen wehrt, die Entlohnung für Zivildiener zu erhöhen.
Untauglich zu sein bedeutet nicht, dass man arbeitsunfähig ist.
Claudia Bauer
Soll das zuvor angesprochene freiwillige soziale Jahr weiterhin als Zivildienstersatz anerkannt werden?
Ein Freiwilliges Sozialjahr wird derzeit als Zivildienstersatz anerkannt, wenn es mindestens 10 Monate dauert. In Wahrheit ist das aber nur ein Monat mehr als der derzeitige Zivildienst. Gleichzeitig bestehen derzeit deutliche Unterscheide bei der Wochenstundenanzahl, was ein Sozialjahr attraktiver als den Zivildienst machen kann. Logischerweise müssen wir bei einer Gesamtreform des Zivildienstes daher auch hier Änderungen vornehmen.
Wir müssen ganz generell darüber diskutieren, was als Zivildienstersatz anrechenbar sein soll und was nicht. In den letzten Jahrzehnten gab es hier einen gewissen Wildwuchs. Wenn wir bei Rettungsorganisationen und Pflegeeinrichtungen händeringend Menschen brauchen und Zivildienstplätze in ganz Österreich nicht füllen können, sehe ich nicht ein, warum wir gleichzeitig einen Friedens- oder Sozialdienst auf anderen Kontinenten als Zivildienstersatz anerkennen. Das mögen wertvolle Erfahrungen sein, aber wir brauchen die Zivildiener hier in Österreich. Kinderbetreuung in Indien oder Aufforstung in Costa Rica leistet nicht unbedingt einen Beitrag zur zivilen Landesverteidigung in Österreich.
Im Jahr 2021 wurde die Teiltauglichkeit eingeführt, mit mäßigem Erfolg. Sollten die Tauglichkeitskriterien im Zuge der Wehrdienstreform weiter gelockert werden?
Die Einführung der Teiltauglichkeit hat im Bereich des Zivildienstes schon zu mehreren hundert Teiltauglichen geführt, die hier ihren Dienst leisten. Schon jetzt gibt es unterschiedliche Tauglichkeitsstufen und untauglich zu sein bedeutet nicht, dass man arbeitsunfähig ist. Ich bin hier durchaus offen für eine Diskussion.

„Kinderbetreuung würde ich nicht als Arbeit sehen“, sagte Bundeskanzler Stocker vor knapp drei Wochen. Ist Kinderbetreuung für Sie Arbeit?
Natürlich ist Kinderbetreuung Arbeit. Es ist eine Heidenarbeit und eine Lebensaufgabe. Das familiäre Zusammenleben ist oft von Herausforderungen geprägt, die ich nicht kleinreden möchte. Im Vordergrund sollte aber stehen, dass Familie und Kinder für den Großteil der Österreicherinnen und Österreicher etwas zutiefst Schönes ist. Etwas, wofür sie sich auch entschieden haben und das für sie das Schönste ist, was ihnen im Leben widerfahren ist.
Es entscheiden sich aber immer weniger Österreicherinnen und Österreicher, eine Familie zu gründen. Die Kinderzahl pro Frau hat in Österreich im Vorjahr mit 1,3 ein Allzeit-Tief erreicht. Das bedeutet, dass jede Kindergeneration um 40 Prozent kleiner als ihre Elterngeneration ist. Macht Ihnen das Sorgen?
Zuallererst möchte ich betonen, dass es für junge Paare eine höchstpersönliche Entscheidung ist, ob sie Kinder möchten und wann dafür der richtige Zeitpunkt ist. Wir sollten aber gesellschaftlich wieder mehr darüber sprechen, welche Auswirkungen der demografische Wandel hat, und stärker ins Zentrum rücken, welchen Mehrwert Familien für unser gesellschaftliches Zusammenhalt haben.
Nicht nur der Blick auf die Statistik und auf den historischen Tiefststand bei den Geburten, sondern auch der Blick in die öffentlichen Verkehrsmittel oder auf den Gehsteig zeigt, dass unsere Gesellschaft mittlerweile deutlich altert und immer weniger Kinder zur Welt kommen. Daher müssen wir weiter die Rahmenbedingungen für beide Elternteile verbessern, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft. Auch der Ausbau der Kinderbetreuung muss fortgesetzt werden und Österreich muss seinen Spitzenplatz bei den finanziellen Familienleistungen absichern.
Auch ungewollte Kinderlosigkeit müssen wir stärker thematisieren. Wir werden daher den IVF-Fonds stärken und den Selbstbehalt bei einer künstlichen Befruchtung um 5 Prozent reduzieren. Somit werden nun 75 Prozent der Kosten einer künstlichen Befruchtung staatlich gefördert.

Mit dem Doppelbudget werden Familienleistungen aber nicht an die Inflation angepasst und somit effektiv gekürzt, auch beim Familienbonus gibt es Einbußen. Wie passt das zusammen?
Mir ist es ganz wichtig, dass wir Familienleistungen auch in Zukunft absichern können. Die Budgetverhandlungen waren sehr, sehr schwierig, denn wir müssen in allen Bereichen sparen. Aber gerade im Familienbereich war es uns wichtig, die Familienleistungen auf gleicher Höhe auch zu erhalten.
Die Leistungen auf gleicher Höhe zu erhalten und nicht an die Inflation anzupassen ist effektiv aber eine Kürzung.
Wir mussten angesichts der angespannten Budgetsituation schwierige Entscheidungen treffen. Gleichzeitig darf man nicht außer Acht lassen: In den drei Jahren vor den beiden Konsolidierungsbudgets wurden die Familienleistungen aufgrund der hohen Inflationsrate um 20 Prozent angehoben. Davor hat es Jahre gegeben, in denen überhaupt keine Anpassung erfolgt ist. Ich setze mich aber dafür ein, dass die Leistungen in Zukunft wieder angepasst werden und sich Familien weiterhin auf eine verlässliche finanzielle Unterstützung verlassen können.
Die Höhe einzelner Familienleistungen und die Entscheidung für Kinder hängen aber nicht unmittelbar zusammen. Die wenigsten Paare werden nur aufgrund der Valorisierung der Familienleistung plötzlich einen Kinderwunsch entwickeln. Auch die Einführung des Familienbonus hat sich nicht maßgeblich in der Geburtenrate niedergeschlagen. Aber selbstverständlich sind diese Leistungen unglaublich wichtig. Gute Familienpolitik besteht aber aus mehreren Bausteinen. Daher werden wir auch den Ausbau der Kinderbetreuung weiter vorantreiben.
Wir als Politik haben die Rahmenbedingungen zu stellen, aber kein Lebensmodell vorzugeben, das wir den Familien aufdrücken. Eltern wissen selbst, was für ihre Kinder am besten ist. Die Politik hat nicht zu beurteilen, ob es gut oder schlecht ist, wenn ein Elternteil länger zu Hause bleiben möchte oder ob beide so schnell wie möglich wieder Vollzeit arbeiten wollen. Beides muss möglich sein. Wir müssen sicherstellen, dass Eltern diese Entscheidung im Sinne echter Wahlfreiheit treffen können.
Sie haben bereits angesprochen, dass die Entscheidung, ob man eine Familie gründet und wie groß diese sein soll, eine höchstpersönliche ist. Die Zahl der Erwerbspersonen schrumpft aber bereits jetzt und das Verhältnis zwischen Erwerbspersonen und Pensionisten verschlechtert sich zusehends. Wenn durch den demografischen Wandel das Wirtschaftswachstum zurückgeht und das Missverhältnis zwischen Beitragszahlern und -empfängern immer größer wird, wird das aber zu einem politischen Problem werden. Was sind Ihre Lösungsvorschläge?
Der Generationenvertrag wurde zu einem Zeitpunkt geschlossen, als mehr als vier Erwerbstätige einem Pensionisten gegenübergestanden sind. Mittlerweile liegt dieses Verhältnis nur noch bei drei zu eins. Grundsätzlich ist es etwas Positives und spricht auch für den medizinischen Fortschritt, dass unsere Gesellschaft bei guter Gesundheit immer älter wird. Dass unser Pensionssystem schon lange nicht mehr im Gleichgewicht ist, ist ebenfalls kein Geheimnis. Schon als Jugendstaatssekretärin habe ich dafür plädiert, das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranzuführen und längeres Arbeiten attraktiver zu machen. Das versuchen wir bereits mit vielen Maßnahmen, etwa mit der Einführung der Aktivpension oder der Abschaffung der geblockten Altersteilzeit, die in Wahrheit eine versteckte Frühpension war.

Aus Ihrer Partei gab es von Landeshauptmann Anton Mattle und Seniorenbundpräsidentin Ingrid Korosec schon Vorstöße zu diesem Thema und Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger forderte ebenfalls einen Pensionsgipfel. Würden Sie diese Forderung also unterstützen?
Ich habe nie ein Geheimnis aus meiner Meinung gemacht – auch parteiintern nicht –, dass wir im Bereich der Pensionen einen dringenden Reformbedarf haben. Die demografische Zusammensetzung der Generationen hat sich in den letzten Jahren einfach massiv verändert. Wir müssen ein System schaffen, das flexibler wird und in dem es auch attraktiver ist, länger zu arbeiten. Ob man das jetzt Gipfel nennt oder in einer Arbeitsgruppe bespricht, ist weniger wichtig. Entscheidend ist, dass wir ernsthaft über Reformen sprechen, ohne die Generationen gegeneinander auszuspielen.
Die Überalterung ist die eine Seite der Gleichung, auf der anderen Seite kommen eben zu wenig Junge nach. Österreich ist im letzten Vierteljahrhundert zu 99 Prozent durch Migration gewachsen. Welche Optionen sehen Sie also, wenn das politische Ziel Begrenzung der Migration lautet?
Wir müssen klar zwischen qualifizierter Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und Zuwanderung in unser Sozialsystem unterscheiden. Wo wir qualifizierte Arbeitskräfte brauchen, muss gezielte Zuwanderung möglich sein. Seit 2015 haben wir aber vor allem Zuwanderung in die Arbeitslosigkeit gesehen. Diese Zuwanderung bringt uns genau gar nichts. Ganz im Gegenteil: Es kostet Österreich viel Geld, wenn Menschen in unser Sozialsystem einwandern. Das ist mir ein großer Dorn im Auge, und das müssen wir bekämpfen.
Deswegen müssen wir klare und eindeutige Bedingungen für die Integration in Österreich und damit auch den Bezug von Sozialleistungen. Unser verpflichtendes Integrationsprogramm ist auf drei Säulen aufgebaut: Deutsch, Arbeit und Werte. Deutsch als gemeinsame Sprache, Arbeit mit dem Ziel der Selbsterhaltungsfähigkeit sowie die Einhaltung unserer Gesetze und Werte.
Ich habe null Verständnis und null Toleranz dafür, dass jemand, der sich jahrelang weigert, einen Deutschkurs zu besuchen, von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern mitgetragen werden muss. Das oberste Ziel muss die Selbsterhaltungsfähigkeit des Einzelnen sein. Deswegen ist das verpflichtende Integrationsprogramm so wichtig, um die Menschen in Beschäftigung zu bringen. Wer nicht bereit ist, sich einen Job zu suchen, hat mit empfindlichen Kürzungen bei der Sozialhilfe zu rechnen.
Wir haben zu Beginn über den mühsamen Weg zur Wehrdienstreform gesprochen. Auch bei Dürrehilfen und Klimagesetz war Sand im Koalitionsgetriebe. Wie sieht es bei der Sozialhilfereform aus?
Die Sozialhilfereform wurde von der Sozialministerin mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2027 angekündigt. Ich gehe davon aus, dass sich das Sozialministerium des sehr knappen Zeitplans bewusst ist. Mein Teil der Sozialhilfereform – nämlich das Integrationspflichtengesetz – liegt seit Monaten bei den Koalitionspartnern. Wir erwarten, dass hier endlich Bewegung reinkommt und die Reform schnellstmöglich umgesetzt wird, damit der angekündigte Zeitplan hält

Die Ankündigung der „Sozialhilfe Neu“ ist bereits fast ein Jahr her. Woran spießt es sich bei der Umsetzung – bei der Höhe der Geldleistungen, die bundesweit einheitlich sein sollen?
Die Sozialhilfe ist sehr komplex geregelt, weil der Bund zwar das Rahmengesetz vorgibt, aber die Bundesländer die Sozialhilfe auszahlen. Das Sozialministerium führt bereits seit fast einem Jahr Gespräche und ich vermisse hier eine klare Willensbekundung, in welche Richtung das Rahmengesetz gehen soll, an dem sich die Bundesländer dann zu orientieren haben.
Für mich muss dabei unmissverständlich klar sein, dass die Sozialhilfe nur eine Überbrückungsleistung sein kann und es keinen Dauerbezug von Sozialhilfe geben kann. Jeder kann in eine Notlage geraten und dadurch auf Sozialhilfe angewiesen sein. Dafür ist unser starkes Sozialsystem auch da. Menschen, die tagtäglich aufstehen und arbeiten gehen, müssen am Monatsende aber mehr übrig haben, als Menschen, die rein aus staatlichen Leistungen leben.
Das Sozialministerium muss das jetzt auch endlich zur Umsetzung bringen.
Claudia Bauer
In schwarzblau-regierten Bundesländern werden laufend Verschärfungen des Sozialhilfegesetzes verabschiedet. Durchaus mit Erfolg, wie das Land Oberösterreich zuletzt berichtete. Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hat dazu auch jüngst festgehalten, dass die Sozialhilfe „keinen Cent mehr ausmachen“ darf wie in Niederösterreich. Wie hoch wird die bundeseinheitliche Sozialhilfe ab 1. Jänner 2027 dann also sein?
Ich finde es gut, dass die Bundesländer die letzten Jahre zu dieser Kurskorrektur beigetragen haben. Man sieht in diesen Bilanzen, dass diese Maßnahmen wirken. Deshalb sollte man endlich auch auf Bundesebene ein Rahmengesetz schaffen, das den Unterschied zwischen Erwerbstätigkeit und Leben aus Sozialleistungen deutlich macht.
Wenn man nicht nur an Sozialministerin Korinna Schumann sondern auch Stadtrat Peter Hacker denkt, der Ihnen oft persönliche Vorwürfe macht: Wären Ihre Vorhaben in den Themenbereichen Familie, Demografie und Integration mit einem anderen Koalitionspartner – wie in den angesprochenen Bundesländern – nicht leichter umzusetzen als mit der SPÖ?
Entscheidend ist nicht, mit wem man regiert, sondern dass gemeinsam Vereinbartes auch umgesetzt wird. Wir haben uns im Regierungsprogramm auf die Rahmenbedingungen des Integrationspflichtengesetzes und auf die Eckpunkte der Sozialhilfereform geeinigt. In dieser Deutlichkeit hat es das bisher in keiner Regierungskonstellation gegeben, auch nicht 2017. Das Sozialministerium muss das jetzt auch endlich zur Umsetzung bringen.